Anfahrsperre Seitenständer bei HU bemängelt!

  • Die Anfahrsperre des Seitenständers meiner F 650 (BJ 1995, Typ 169) wurde bei der HU bemängelt!
    Der Ständer ist aber Federbelastet und geht von selber hoch, sobald er den Boden nicht mehr berührt.
    Ich glaube, dass es gar keinen Schalter gibt an meiner Ur-F!
    Liege ich mit meiner Vermutung richtig - wenn ja, wie bringe ich das dem Prüfingenieur bei?

  • Dem Deppen :bangin: würde ich garnix beibringen sondern zu einer Prüfstelle mit Fachmann fahren.
    Oder hast du schon bezahlt?
    Gruß

  • Natürlich hat die Ur-F keinen Schalter am Seitenständer, da der Ständer federbelastet ist und bei waagerechter Stellung bzw. Entlastung einklappt. Sollte natürlich eine der beiden ? Federn gebrochen sein, hat der Prüfer natürlich recht. Ansonsten kann der auch nicht alles wissen.


    Unsere 97er ST hat jedenfalls die Startsperre bei ausgeklapptem Ständer. Beim Umsteigen wurdere ich mich regelmässig warum das Teil nicht startet. Bin eben seit Jahren gewohnt, dass der Ständer von selbst einklappt.


    Ansonsten: mit welchem BMW Service sollte man denn den Prüfer verbinden? Bestenfalls geht es einem da wie dem Buchbinder Wanninger.

  • Ein Motorrad muss, wenn Seitenständer vorhanden (was ja bei der Ur-F original der Fall ist), entweder eine Anfahrsperre oder einen selbst einklappenden (mit federn) Seitenständer haben. Da gibt es auf jeden Fall Regelungen/Vorschriften dazu, die jedem Prüfingeneur bekannt oder zumindest einsehbar sind! Wenn er dir keine HU deswegen geben will und zu doof oder faul ist nachzulesen, entweder anderen Prüfingeneur verlangen oder Beschwerde bei der DEKRA einreichen. Zumindest war das der Rat meines mir gut bekannten DEKRA-Prüfers, der über diesen "Mangel" nur lachen konnte...

  • Ansonsten: mit welchem BMW Service sollte man denn den Prüfer verbinden? Bestenfalls geht es einem da wie dem Buchbinder Wanninger.

    Ich habe schon bei BMW angerufen, meine Fahrgestellnummer durchgegeben und mein Gegenüber konnte mir auf Anhieb sagen
    dass alle Rückrufaktionen / Modifikationen bei meinem Motorrad durchgeführt wurden.
    Ich denke der hätte mir auch sagen können welche Art von Seitenständer ich habe.
    :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    Nix da Buchbinder Wanninger!


    DLzG
    Christoph

    11.177 km seit Aug 2013
    Invent your life

  • Das glaub ich jetzt nicht
    schon wieder ein TÜV der das
    nicht rafft :cursing:
    Ist mir 1996 mit meiner 93er
    F bei der DEKRA auch genau so passiert
    bei der Ur-F gibt es keinen Schalter
    und es gab nie einen PUNKT.
    Das KBA hat die Funduro so zugelassen.
    Ich habe damals einen Anruf dort verlangt,
    hat gedauert, man hat es dann gestrichen
    und akzeptiert,
    ist natürlich Modellgeschichte,
    seitdem mache ich den TÜV bei der GTÜ
    dort scheint man das zu wissen
    ich hatte nie wieder Ärger damit
    ab BMW F650 >> 1996 kann ist das natürlich wieder anders
    ab da wurde der Schalter eingeführt
    Ludger kennt sich hier am Besten aus :wink:



    Grüße
    :wave:
    Mac

  • Die GTÜ-Prüfer sind leider wohl doch nicht alle gleich gut......


    Bei meiner Ur-F wurde vor vier Wochen auch der fehlende Schalter moniert, aber da ich den Seitenständer vor Ort demontiert habe, bekam ich die Plakette mit dem entsprechenden Vermerk - ich hatte keinen Bock auf Diskussion.
    Jetzt isser wieder dran........ :whistling:


    Nur mal am Rande: meine olle Sporty hat dort, 6 Wochen zuvor die Plakette mit dem Vermerk "fehlender Rückstrahler" bekommen und danach habe ich das Eisen wieder in der Garage aufgebockt und die blockierende Vorderradbremse und den Bremslichtschalter (Dauerfeuer!!) repariert - noch Fragen?? :eekout:

  • Hau dem "Ingeniuer" die RICHTLINIE 2009/78/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen um die Ohren.
    Gibts hier als PDF: http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32009L0078&from=DE
    oder wenn er des Deutschen nicht mächtig ist auch auch in vielen anderen Sprachen (Finnisch und Ungarisch ist empfehlenswert): http://eur-lex.europa.eu/legal…T/?uri=CELEX%3A32009L0078


    Das gwünschte findet man in Abschnitt 3, vorallem 3.1.1.3. und 3.1.1.3.1 im Vergleich zu 3.1.2. Man beachte vorallem: Selbsteinklappend ist der Normalfall, Killschalter ist der Speziallfall.


    Hinweis und Tipp: Wenn man was mit Motorrad-Zulassung sucht ist die Schweizer TAFV 3 ein guter Ausgangspunkt für Recherchen
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19983170/index.html
    (Leider wird manchmal die Webversion nicht richtig dargestellt. Sollte das der Fall sein einfach die Aktuelle PDF-Fassung aufrufen)

  • Die Anfahrsperre des Seitenständers meiner F 650 (BJ 1995, Typ 169) wurde bei der HU bemängelt!
    Der Ständer ist aber Federbelastet und geht von selber hoch, sobald er den Boden nicht mehr berührt.
    Ich glaube, dass es gar keinen Schalter gibt an meiner Ur-F!
    Liege ich mit meiner Vermutung richtig - wenn ja, wie bringe ich das dem Prüfingenieur bei?

    Zu Deinem partiellen Trost: Auch ich bin schon an einen TÜV-"Sachverständigen" geraten, der von nix eine Ahnung hatte: Der TÜV ... dein Freund und Helfer (siehe mein Thread vom 9. Mai 2015 um 12.15 Uhr).
    Da hilft nur eins: Dem Herrn Prüfinschinör noch einen schönen Tag wünschen und zur nächsten Prüfstelle fahren (oder zum Prüf-Wettbewerber).
    Ist wie im richtigen Leben: Manche haben ihre Fachkompetenz nur auf dem Papier stehen. Leider.


    Gruß Guido :wave:

  • Hallo,
    also ich war gestern beim TÜV mit meiner 650 Bj. 95.
    Mein Seitenständer klappt nicht selber hoch obwohl
    es zwei Federn gibt. Vielmehr rastet er richtig ein.


    Prüfer aufs Möppi, angelassen, Seitenständer mit dem
    Fuß nach hinten gekickt und die Bremsprüfung gemacht.


    Zurück, Papperl drauf und fertig. :whistling:

    Einmal Löwe - immer Löwe :oops:

    Einmal Ur F - immer Ur F :victory:
    :bikebayern:

  • Bei mir war es vor ein paar Jahren so, dass sich der Prüfer aufs Moped gesetzt hat und sagte: "Oh, Problem. Der Seitenständer klappt ja gar nicht von selbst ein".
    Ich war etwas verblüfft und habe nur gesagt, dass das schon immer so war und der Anlasser deshalb ja auch gesperrt ist. Nach kurzer Denkpause kam dann : "Alles klar, so gehts ja auch".


    Auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen und nicht per Se Feinde. Bisher hat ein vernünftiges Wort in einem vernünftigen Ton noch immer geholfen.



    Gruß Klaus

  • Auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen und nicht per Se Feinde. Bisher hat ein vernünftiges Wort in einem vernünftigen Ton noch immer geholfen.



    Gruß Klaus

    Schön für Dich, Klaus, dass Dein TÜV-Prüfer einsicht- und kritikfähig war!
    In meinem Fall (angeblich defektes Lenkkopflager; siehe Der TÜV ... dein Freund und Helfer) war mit vernünftiger Diskussion von Ingenieur zu Ingenieur (ich bin Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau) nichts zu erreichen. Der TÜV-"Sachverständige" xxxxxx (TÜV Süddeutschjland, Prüfzentrum Garching-Hochbrück) hat mir bewiesen, dass er von Motorrädern keine Ahnung hat (insbesondre keine Ahnung von Kegelrollenlagern). Ich bekam ja mit demselben, von ihm bemängelten Lenkkopflager beim TÜV-Prüfzentrum in Freising (Erdinger Straße) 3 Tage später sofort die Prüfplakette. Die Nachprüfung (ca. 1 Minute) hat mich 12 € gekostet (die hätte ich lieber versoffen).
    Daher bin ich mittlerweile felsenfest davon überzeugt, dass beim TÜV auch Torfköppe eine Anstellung finden. Leider.


    Gruß Guido :wave:


    Edit Michel: Name des Prüfers entfernt. @ Guido, Namen haben hier nichts zu suchen, danke für dein Verständnis. Bitte die Regeln beachten. Bitte deine Ausdrucksweise weniger provokant und beleidigend!

    2 Mal editiert, zuletzt von Michel () aus folgendem Grund: Name des Prüfers entfernt