Gutachten für offene Leistung

  • Weshalb benötigst du da ein Gutachten? 48PS ist doch die Serienleistung.
    Du benötigst ggf einen Nachweis, dass die Drossel vollständig entfernt wurde. Ab Werk waren das verengte Ansaugstutzen, ein zu einem Drittel geschlossener Ansaugschnorchel und (bin mir nicht ganz sicher) auch ein Gaszug-Begrenzer/Anschlag.


    Bei einem vernünftigen Prüfer sollte das bei einer Entdrosselung auch ohne Nachweis gehen.

  • Ruf einfach bei TÜV/Dekra deiner Wahl an und frag nach, was sie benötigen. Das ist am einfachsten.
    Obiges Bild und den 25kW-Ansaugstutzen würde ich übrigens zur Abnahme mitnehmen.
    Mach am besten vorher-/nacher-Bilder von allen veränderten Teilen.

    Vergiß den Stopfen im Ansaugschnorchel nicht (rechts seitlich am Luftfilterkasten). Da ist eine der drei Öffnungen (die untere) verschlossen.

  • Hallo PvP,


    einfach mal bei dem lokalen BMW-Händler anfragen ob dort die entsprechenden Dokumente im System sind.


    Bei unserer XCountry, Drosselung/Entdrosselung erfolgt mit einem Gaszug-Begrenzer, habe ich genauso das Gutachten erhalten, welches in beide Richtungen gilt. Irgendwo gibt es dazu einen Beitrag hier im Forum. Für die XCo war es die günstigste Variante: Gaszugbegrenzer 5,-, Gutachten für 2€ Kaffeekasse, denn die XCo wurde wie die F650GS (Einzylinder) werkseitig in zwei Leistungsvarianten angeboten..


    Ein Anruf bei BMW kann sicher nicht Schaden, wenn man es dann doch braucht hat man es dabei.


    Gruß

    Obermelsunger