Bugspoiler für F 650 Cs

  • Hallo, hätte da mal eine Frage wegen eines Bugspoiler!

    Gehe ich richtig in der Anahme, das ein nachträglich angebauter Bugspoiler (orgi v. BMW Teile.Nr.7160 7665497-00)

    beim TÜV eingetragen werden muss?

    Wenn ja, hat jemannd ein Teilegutachten, das man beim TÜV vorlegen kann.

    Gruß Hawi aus Belin

  • Nein, muss nicht eingetragen werden, warum auch? Klar in Deutschland ist alles irgendwie reguliert und für alles gibt es vorschriften, dafür aber zum Glück nicht... Das ist ein orginalteil, hat eine Zulassung und ist auch sonst nicht gesondert in den Papieren aufgeführt. Ein Topcase z.B. muss ja auch nicht eingetragen werden.

  • Nein, muss nicht eingetragen werden,

    ...

    Das ist ein orginalteil, hat eine Zulassung

    Wenn das Teil Bestandteil des Motorrads ist, auch ein optionaler, ist es in der Fahrzeugzulassung enthalten.

    Aber davon kann man nicht schließen auf

    Ein Topcase z.B. muss ja auch nicht eingetragen werden.

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass solche Teile nur deshalb eintragungsfrei sind, weil sie nicht fest mit dem Motorrad verbunden sind - sie sind ja abnehmbar.


    Zur Frage, was man eintragen müsste oder wofür man eine ABE braucht, habe ich folgendes Dokument gefunden:

    http://www.tuev-sued.de/upload…nderungen-am-fahrzeug.pdf

    Topcase und Koffer tauchen darin nicht auf, aber bei Spoilern ist die Lage nicht so eindeutig, d. h. wenn sie das Fahrverhalten oder die Sicherheit beeinträchtigen ja, rein optisch wirksame würden eher nicht darunter fallen.


    Eckart

  • Alles was nicht fest verbunden ist mit dem Fahrzeug (sich ohne Werkzeug entfernen lässt) zählt als Ladung und ist natürlich nicht Eintragungspflichtig, der Koffer zählt damit also als Ladung wie beschrieben, die Träger Platte wäre aber demnach eigentlich ein Anbau und musste eingetragen werden nach dieser Definition...

    Auch das ist aber eigentlich nicht wirklich 100% korrekt, eine Dachbox beim Auto ist ja auch eine Ladung, muss aber m. W. geprüft sein, aber nicht eingetragen.


    Ansonsten geht es bei dem Spoilern mehr darum dass man keine Bierbänke anbringen darf (auf die große bezogen), die niemanden schaffen dürfen (scharfe Kanten) und das Splitter Verhalten. Ein Original BMW Teil ist aber auf jeden Fall abgenommen, bei fremd Teilen brauche man ggf Gutachten. Wenn man das Teil bei BMW direkt bestellt bekommt man ja auch die normalen Papiere und das ist nicht extra aufgeführt.


    Ich würde mir darum keinen Stress machen...