Besseres Licht

  • Dein Wissen ist da nicht ganz korrekt. Es sind (nach EG Richtlinien) bis zu 2 Abblendlichter und Fernlichter zulässig, wenn nur eines verbaut ist kann ein zweites mit dazu gebaut werden.

    Auf die schnelle habe ich z.B. das gefunden: https://shop.touratech.de/zusa…mw-r1200gs-2008-2012.html

    Zitat

    Folgende Kombinationen sind in Deutschland zulässig:
    1 x Zusatzscheinwerfer Xenon und 1 x Zusatzscheinwerfer Nebel oder
    2 x Zusatzscheinwerfer Nebel

    Und bevor "beschwerden" kommen das es für die R1200GS ist, für die F650 gibts das auch, allerdings ist die beschreibung da weniger ausführlich: https://shop.touratech.de/xeno…w-f800gs-f650gs-twin.html


    Und das ist jetzt nur ein Hersteller, wird sicherlich noch andere Hersteller geben die ähnliches im Angebot haben...


    PS: Gelbes Licht vorne ist mittlerweile selbst bei den Franzosen verboten, wir sprechen hier von weißem licht, auch wenn es zum Teil relativ gelblich ist...

  • Und bevor "beschwerden" kommen das es für die R1200GS ist, für die F650 gibts das auch, allerdings ist die beschreibung da weniger ausführlich: https://shop.touratech.de/xeno…w-f800gs-f650gs-twin.html

    Die Beschwerden wären immer noch angebracht, da der obere Link für die F650GS Twin ist.


    hier der für die Einzylinder, aber mit noch weniger Text :)


    https://shop.touratech.de/zusa…-f650gs-f650gs-dakar.html

  • Das ist mir auch schon aufgefallen, aber ich wusste nicht das Du so kleinlich bist :p

    Außerdem habe ich garnicht nach oben gescrollt um zu schauen in welchem unterforum ich mich gerade aufhalte, es hätte ja auch der richtige link sein können... ;)

  • Und ich muss mich ebenfalls beschweren, Dein Link is für einen Nebelscheinwerfer, korrekt wäre dieser link: https://shop.touratech.de/zusa…-f650gs-f650gs-dakar.html

  • Zitat Teuertech:

    Der Xenon-Scheinwerfer wird mit dem Fernlicht gekoppelt und erreicht damit eine wesentlich höhere Lichtausbeute als mit herkömmlichen Zusatzschein-werfern.


    Womit wir wieder bei meiner letzten Aussage wären: als legales Zubehör gibt es nur Nebel oder Fernlicht. Oder beides. Aber Nebel wäre zu hoch eingestellt, Fernlicht ist bei Gegenverkehr auszuschalten. Und beides würde den Gegenverkehr blenden, da das Licht nicht gerichtet über Reflektoren sondern ungerichtet direkt nach vorne raus strahlt. Nebelscheinwerfer dürfen nämlich wie auch eine Nebelschlussleuchte nur bei entsprechender Witterung (Sichtweite unter 50m) und entsprechender Fahrweise (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) eingeschaltet werden.

    Beides ist jedenfalls kein verstärktes Abblendlicht und bringt bei korrekter Einstellung im relevanten Bereich nichts.


    Edith: mein Fahrschulwissen ist nicht mehr ganz taufrisch. Inzwischen gelten Sichtweiten unter 150m auf Autobahnen und 100m auf Landstraßen. Allerdings sollte man auch bei 100/150m nicht mehr deutlich über 50 unterwegs sein. Der Anhalteweg auf trockener Straße nach Formel beträgt nämlich bei 50 schon fast 30m. Bei 70 ca 46, bei 100 ganze 80m

    Alex

    2 Mal editiert, zuletzt von bwm ()

  • OK, das habe ich übersehen das alle Xenon Zusatzscheinwerfer mit dem Fernlicht zusammen geschaltet werden, dann stimmt zumindest ein Teil der Aussagen in Deinem letzten Beitrag.


    Es stimmt aber nicht das Nebelscheinwerfer nur bei Nebel mit Sicht unter 50m eingeschaltet werden dürfen.

    Dies ist für das Nebelrücklicht korrekt, genauso wie die gleichzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h bei solch kurzen Sichtweiten durch Nebel bedingt.

    Für die Nebelscheinwerfer reicht bereits eine "erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen" ohne das diese weiter definiert ist und die Höchstgeschwindigkeit ist da auch nicht vorgeschrieben solange man keinen Nebel mit Sichtweiten unter 50m hat (wobei der Grundsatz immer angepasst zu fahren natürlich weiterhin gilt, dies bedeutet das man innerhalb von Sichtweite anhalten können muss).


    Nachzulesen (bis auf die 50km/h höchstgeschwindigkeit) ist das dort unter Absatz 3: https://dejure.org/gesetze/StVO/17.html

    Auch ist in diesem § erlaubt mit Standlicht/Begrenzungsleuchten und Nebellicht zu fahren (die "erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen" vorausgesetzt) was vielen, auch von der Rennleitung, nicht bekannt ist, dies macht auch unter Umständen Sinn gerade mit Xenon, LED oder Laserlicht da die Eigenblendung zum teil echt enorm ist bei Nebel und vor allem auch Schneefall

    Das mit den 50km/h und allgemein der angepassten Geschwindigkeit ist dort nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html