Demontage Gepäckbrücke

  • Ok meine erste Frage :)

    Meine CS möchte ich gerne optisch ein bisschen verändern. Die Zeit hat doch so einige Spuren hinterlassen....


    Das Wunderlich "bay-cover" und die Blendstopfen als Ersatz für die seitlichen "Griffe" haben schon ihren Platz gefunden. Die Kunststoffgriffe hatten schon erhebliche Risse und sahen nicht mehr wirklich gut aus.
    In naher Zukunft möchte ich meine CS folieren. Das Baby-blau finde ich nicht schön. Als gelernter Werbetechniker bekomme ich das wohl hin ;)


    Nun meine Frage.....
    Ich möchte das Möpp etwas cleanen und will mich von der Gepäckbrücke ersatzlos trennen. Abschrauben ist kein Ding und eine elegante Lösung für die Löcher in der Seitenverkleidung stellen kein Problem dar....
    aber darf ich das überhaupt?

    Genauer... ist die Gepäckbrücke nicht zufällig auch als Haltegriff gedacht für einen Beifahrer? Was sagt der TÜV dazu?


    Danke
    Baya

    Einmal editiert, zuletzt von Baya ()

  • Ja, die gilt als Haltegriff und ich habe auch schon gelesen das ohne Haltegriff es nicht erlaubt wäre ein Sozius mitzunehmen (ich glaub das war in einem TÜV Prospekt), gegen den abbau als solches hatten die aber nichts einzuwenden. Ob sich das nun wirklich so verhält kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber meines Wissens nach ist es nur erforderlich das der Sozius einen sicheren Halt braucht es ist aber nicht weiter definiert wie dieser aussehen muss. Mein Fahrlehrer sowie diverse ADAC Fahrsicherheitsinstruktoren haben immer gesagt das wir auf dem Motorrad keine Homosexualität kennen und immer den Körperkontakt suchen womit der Sozius sich am Fahrer festhält und damit der sichere Halt auch ohne Haltegriffe gewährleistet sein sollte, ein Richter mag das im Ernstfall aber vielleicht wieder anders sehen (auf Hoher See und vor Gericht ist man auf Gottes gnaden angewiesen).

  • Also ich habe "mal" gelesen sofern ein Motorrad auf zwei Personen zugelassen ist, sind z.B. die Fussrasten pflicht. Ich konnte aber nichts zu eventuellen Haltegriffen finden.

    Und ein Beifahrer der sich krampfhaft an den Griffen festhällt..... na ja

    Alternativ könnte man die Fussrasten entfernen und die Sitzbank auf eine Person begrenzen und muss dieses dann eintragen lassen., ergo würde dann ja kein Haltegriff benötigt.

    Das wollte ich aber nicht unbedingt umsetzen.

  • Vor einigen Jahren war es noch so, dass für den Beifahrer ein Haltegriff notwendig war. Ich hab damals bei ner Kawasaki den originalen entfernt und einen Lederriemen um die sitzbank gespannt. Hat dem TÜV gereicht. Meine Frau will den Gepäckträger auch loswerden, oder modifizieren. Wie sieht denn deine Lösung aus?