F650GS E650G & Heidenau K60 140/80-17


  • Hallo Reifenspezialisten? Ich bräuchte mal Eure Hilfe


    Durch eine Nachricht in einem anderen Forum über nicht erlaubte M&S Reifen im Sommer in Italien aufgeschreckt habe Ich mir meine Konstellation mal genauer angeschaut. Nach einem halben Tag Forum/Google vermute Ich jetzt daß mein "freundlicher" mir eine nicht erlaubte Kombination montiert hat. Mein Setup:


    BMW F650 GS E650G Bj. 2006

    VR 100/90-19 M/C 57H K60

    HR 140/80-17 M/C 69T Scout K60 M+S


    Service Information die Ich mitbekommen habe ist aber für eine R13. Konnte bei Heidenau und im Netzt nichts für die E650G und den 140er finden.


    Vergesst die gelben Markierungen in der Serviceinformation, habe Ich falsch angestrichen. Wäre eine diagonale Kombination überhaupt erlaubt?


    Zu dem M&S Problem im Sommer in Italien hätte Ich mit den T Reifen (bis 190km/h) wohl ein Problem. In den Papieren ist zwar die maximale Geschwindigkeit nur 170Km/h eingetragen, aber leider mit H Reifen :(


    Vielen Dank für Eure inputs

    Dittmar, .... der mit dem Wolf läuft ;)




    VR.jpg HR.jpg

  • Hallo.


    Wenn man die aktuelle Freigaben bei Heidenau betrachtet so ist für keine F 650 GS ein 140er freigegeben. Auch nicht für die Dakar. Wobei es da für die R13 auch eine Bescheinigung gibt. >>>>>

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für Heidenau K60 140/80 - 17 für DAKAR Version TYP R13


    Eindeutige Klärung kann da wohl nur Heidenau geben. Du solltest die anschreiben, bzw. mal anrufen.


    f650.de/wcf/index.php?attachment/32971/f650.de/wcf/index.php?attachment/32972/

    Nette Grüße vom Michel aus der Pfalz. :wave:
    Head of F650 Forum :wink:

  • Danke Michel,


    habe gerade mal an Heidenau ein Email geschickt.

    Dein 2.er Link geht nicht,

    Mal sehen was mein freundlicher dazu sagt.


    Eine Meinung zu dem M&S Italien Thema?


    Viele Grüße aus dem Wald des jahres 2014 ;)

    Dittmar

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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    Aktuell: SWM Six Days 440 - BMW F650 GS - Yamaha Serow

  • Habe Ich gerade von meinem freunlichen per Email zugeschickt bekommen :)
    Keine Ahnung wo er das her hat aber NICHT von der Heidenau Seite.


    Ich will jetzt nicht päpstlicher sein als der Papst, aber müsste rechts unten nicht auch noch die Unterschrift des Händlers sein?

    Das habe Ich aber noch auf KEINER UB/Service-Information gesehen.


    viele Grüße

    Dittmar


    [EDIT=Eckart] Warnhinweis auf Wunsch des Autors:

    Die angehängte Freigabe ist ungültig !

    [/EDIT]

  • Hallo Dittmar,


    Zu dem M&S Problem im Sommer in Italien hätte Ich mit den T Reifen (bis 190km/h) wohl ein Problem.

    Dazu, ob die fraglichen Reifen überhaupt zulässig sind, hattest Du ja schon recherchiert und ich interpretiere das mal als positives Ergebnis.


    Die Italien-Frage ist aber eine andere:


    In Deutschland ist es erlaubt, ganzjährig mit Winterreifen zu fahren. Wenn die Reifen nicht für die maximal mögliche Geschwindigkeit ausreichen, muss ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers sein, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt. Bei meiner F800GS heißt das, dass ich statt 210 "nur" 190 fahren darf. Auf das Fehlen eines solchen Aufklebers reagiert der TÜV aber mitunter auch nur mit mahnenden Worten.


    Die italienische Vorschrift zielt darauf, dass überladene PKW im Hochsommer auf den überhitzten italienischen Autobahnen mit ungeeigneten Reifen keine Pannen und Unfälle haben sollen und das ist tatsächlich so geregelt, dass der Geschwindigkeitsindex im Sommer zum Fahrzeug passen muss (der Vermerk M&S ist dabei nicht das Problem).


    Meines Wissens darf man aber nirgends in Italien 210 (oder 190) fahren, sodass diese Vorschrift in diesem Zusammenhang augenscheinlich unsinning ist, aber wie Bürokraten eben so sind: Manche denken nach, anderen bleibt es erspart. Ich meine, in Foren gelesen zu haben, dass es geänderte bzw. präzisierte Ausführungsvorschriften gibt, nach denen solch eine Kombination dort keine Probleme bereitet, aber im Ernstfall solltest Du Dich besser anderswo rückversichern.


    Eckart

    2 Mal editiert, zuletzt von Eckart () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Wie Eckart richtig sagt - das Thema ist für Motorräder schon seit 2016 tot - die MOTORRAD hat das damals mit der Bezirksregierung in Italien geklärt, der ADAC sattelt da auch bloß auf. Da braucht´s nämlich keine "aufwendige Recherche" sondern schlicht ´ne Klarstellung der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde, und die ist wie gesagt längst erfolgt. Typisches Internetz-Problem - Alter Mist verschwindet nicht.


    Grüße

    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Dank Euch Eckart , JustMe


    versteht eh nicht wenn das Moped laut Papiere nur 170 läuft H-Reifen verlangt werden, aber Ich muß ja nicht alles verstehen. Das wichtigste ist Ich habe die UB zur Freigabe für mein Moped erhalten, das hätte sonst eher ein Problem sein können,


    viele Grüße

    Dittmar

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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  • Dank mal für Eure Inputs, mein Problem ist aber weniger das M&S Thema.

    Auszug aus einem email von Heidenau von Heute:

    >richtig ist, das der 140er Hinterrad Reifen keine Freigabe für Ihr Modell E650G hat.

    Ich habe jetzt Heidnau nochmal angeschrieben, das PDF rangehängt, eventuell haben die die Freigabe wieder zurück gezogen, geht das überhaupt?

    Eigentlich bin Ich mit dem Reifen zufrieden und wollte den auch wieder aufziehen, aber so ...... :(


    Zum Gescwindigkeitsindex: Unabhänig von diesem Reifen, wenn in den Papieren ein H steht, darf ich dann einen T (bis 190km/h) überhaupt fahren?

    In den Papieren ist eine Höchstgescwindigkeit von 170km/h drinn da müsste ein T ja ewig reichen.


    Bin etwas frustriert,

    viele Grüße

    Dittmar

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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  • Solange der der M+S Refien einen Geschwindigkeitsindex hat der gleich oder höher als der minimal Geschwindigkeitsindex welcher für das Fahrzeug bei Sommerreifen vorgeschrieben ist, ist alles in Ordnung.


    Hier das Dekret im Original: http://www.mit.gov.it/mit/mop_all.php?p_id=17129

    Gilt natürlich nur wärend den Sommermonaten (sonst gleiche Regelung wie in Deutschland, Schweiz etc. bezüglich Geschwindigkeits index von M+S Reifen.)

  • Solange der der M+S Refien einen Geschwindigkeitsindex hat der gleich oder höher als der minimal Geschwindigkeitsindex welcher für das Fahrzeug bei Sommerreifen vorgeschrieben ist, ist alles in Ordnung.

    und gerade das hat er nicht, hat nur ein T, in den Papieren steht aber ein H,


    Aber viel wichtiger ist erst mal ob er überhaupt eine Freigabe hat. Ich habe zwar ein Freigabe von Heidenau, auf eine Emaianfrage hies es aber

    >richtig ist, das der 140er Hinterrad Reifen keine Freigabe für Ihr Modell E650G hat.

    Ich habe denen jetzt mal das PDF geschickt und um Klärung gebeten

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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  • Ich habe jetzt Heidnau nochmal angeschrieben, das PDF rangehängt, eventuell haben die die Freigabe wieder zurück gezogen, geht das überhaupt?


    Ja. Siehst du ja. Man kann und darf sich mal irren und sich eine besseren besinnen.
    ein 140er auf einer 3.00/17 Felge ohne MT-Horn ist übrigens eine nicht ETRTO normierte Reifen-Felgen-Kombination. Als Reifenhersteller würde ich mich da auch schwer tun eine generelle Freigabe zu geben.

    Eigentlich bin Ich mit dem Reifen zufrieden und wollte den auch wieder aufziehen, aber so ......


    Zum Gescwindigkeitsindex: Unabhänig von diesem Reifen, wenn in den Papieren ein H steht, darf ich dann einen T (bis 190km/h) überhaupt fahren?

    In den Papieren ist eine Höchstgescwindigkeit von 170km/h drinn da müsste ein T ja ewig reichen.


    In Deutschland gilt § 36 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

    Achtung: Die Definition was als Winterreifen gilt hat sich gändert. Früher waren dies M+S-Reifen. Für Reifen die nach 31. Dezember 2017 produziert wurden gilt neu, dass sie das Schneeflocken&Gebirge-Symbol haben müssen!



    Schweiz gilt die VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19950165/index.html


    Wenn man so liest, gibt es bezüglich M+S Reifen und Motorrad ein Problem in Deutschland, wenn man M+S-Reifen mit Produktionsdatum nach 31. Dezember 2017 verwendet. Solche Reifen müssen dann auch noch das Schneeflocken&Gebirge-Symbol haben !


    In der Schweiz hingegen kann man auf Motorrädern immer noch reine M+S mit reduziertem Geschwindigkeitsindex montieren.

  • Hallo,


    Das Thema 140er ist vom Tisch, siehe Antwort Heidenau. Würde das PDF gerne wieder entfernen, weis aber nicht wie, vielleicht kann einer der Admins helfen. Jetzt muß Ich noch mit meinem freundlichen abklären wie Ich wieder zu einer erlaubten Konfiguration komme.


    Ich habe gesehen daß einige das PDF schon runtergeladen haben. Bitte beachtet die Antwort von Heidenau:



    Sehr geehrter Herr Käser,

    richtig, diese Freigabe hat es in der Vergangenheit (2010) mal gegeben, wird von uns aber nicht mehr herausgegeben. Die Freigabe die wir ab dem Jahr 2011 herausgegeben haben, bezieht sich ausschließlich auf den 130er Hinterradreifen.

    Wenn im Internet über Foren oder ähnliches noch die „alten“ Freigaben zu erhalten sind, können wir das leider nicht verhindern.

    Der Reifen mit einem T Index ist für Ihr Fahrzeug zulässig, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Ihr Fahrzeug abdeckt.

    Zusätzlich hat der Reifen eine M+S Kennzeichnung, damit dürfte er sogar die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Ihr Fahrzeug unterschreiten.

    Dazu ein Auszug aus dem Gesetzestext:

    EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1

    3.4. Geschwindigkeitsbereich

    3.4.1. Jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist, muß ein Geschwindigkeitskategoriesymbol (siehe Anhang II Nummer 2.29) aufweisen, das der (vom Fahrzeughersteller angegebenen) bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder der jeweiligen Belastungs-/Geschwindigkeitskombination (siehe Anhang II Nummer 2.30) entspricht.

    3.4.2. Diese Anforderung gilt nicht:

    3.4.2.1. für Notradeinheiten, auf die Nummer 3.8 Anwendung findet;

    3.4.2.2. für Fahrzeuge, die normalerweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden.

    In diesem Fall muß das Geschwindigkeitskategoriesymbol der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen, die entweder höher ist als die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger ist als 160 km/h (oder beides).

    Falls jedoch die (vom Fahrzeughersteller angegebene) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher ist als die dem Geschwindigkeitskategoriesymbol der M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, ist im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der M+S-Reifen anzubringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Olejnick

    Technische Beratung / Freigaben

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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  • Der Deutsche Gesetzgeber hat geschlampt, Motorräder vergessen und die StVZO nicht gemäss EU-Recht angepasst! o_O


    Warum? Weil es die neuere Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommision vom 12. Mai 2011 gibt, die neu Winterreifen definiert und der herabgesetzte Geschwindigkeitsindex nur für Winterreifen gilt. Dies gilt aber nur für die Fahrzeugklasse M, N, und O (jedoch nicht L). Infolge dessen wurde § 36 StVZO dementsprechend angepasst. Jedoch gleich für alle Fahrzeugklassen! Für Klasse L sollte aber noch immer EU-Richtlinie 92/23/EWG gelten. Deswegen wird in der Schweiz dem entsprechend auch unterschieden.


    Fahrzeugklassen : https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse


    Aus Verordnung (EU) Nr. 458/2011:

    4. GESCHWINDIGKEITSBEREICH

    4.1. Jeder Reifen, mit dem das Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist, muss ein Symbol für die Geschwindigkeitskategorie aufweisen.

    4.1.1. Im Falle von Reifen der Klasse C1 muss das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der Geschwindigkeitskategorie und mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein, und im Falle von Reifen der Geschwindigkeitskategorien V, W und Y ist die in der UN/ECE-Regelung Nr. 30 erwähnte größte zulässige Tragfähigkeit zu berücksichtigen.

    4.1.2. Im Falle von Reifen der Klassen C2 oder C3 muss das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und der jeweiligen Belastungs-/Geschwindigkeitskombination vereinbar sein, die aus der in 3.2.2 erwähnten Tabelle der „Änderung der Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit“ abgeleitet wird.

    4.2. Die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 gelten nicht in folgenden Fällen:

    4.2.2. im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden (die mit dem Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke gekennzeichnet sind), wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 160 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden. Andere Reifen mit verbesserter Traktion auf Schnee (die zwar das Kennzeichen M+S, aber nicht das Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke aufweisen) müssen die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 dieses Anhangs erfüllen;

  • Hallo Dittmar,

    Würde das PDF gerne wieder entfernen, weis aber nicht wie, vielleicht kann einer der Admins helfen.

    Solche Löschungen entsprechen eigentlich nicht den Gepflogenheiten des Forums und würden in diesem Fall den Thread unverständlich machen. Ich habe aber einen auffälligen Warnhinweis angebracht, damit nicht noch ein flüchtiger Leser darauf hineinfällt. Wie bei jedem aktuellen Medium ist es auch beim Forum so: Alle Information kann veralten. Dass Freigaben aber auch nur begrenzt gültig sind, habe ich aber auch jetzt erst gelernt.


    Eckart

  • Hallo Eckart ,


    kann ich verstehen, ich möchte halt nicht zur Verteilung falscher Tatsachen beitragen. Aber damit kann ich auch leben. Leider hast Du die falsche Freigabe markiert. Die die Du markiert hast war die erste die Ich von meinem freundlichen bekommen habe, die ist aber gar nicht für mein Modell. Die xxxx140er.PDF ist die, die es früher mal gab aber jetzt nicht mehr aktuell ist.


    Viele Grüße,

    Dittmar

    Viele Grüße aus dem wilden Süden ;)


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