TKC70 und K60 Scout kombinieren - Oder: Gute Semi-Offroadreifen für die Ur-F (93-99)

  • Ich kann dir nur sagen, dass in der Schweizer TG der Uhr-F (Typschlüsselnummer: 0162) nur reine Dimensionen, Speed- und Lastindizies erwähnt sind. :dance1::happy:

    Das ist ja sehr gut. Magst du diese als Scan oder Foto (natürlich ohne vollständige Fahrgestellnummer) zur Verfügung stellen? Dann könnte ich das als Vorlage nutzen um beim Tüv eine Austragung der Fabrikatsbindung zu versuchen.

  • Ich kann dir nur sagen, dass in der Schweizer TG der Uhr-F (Typschlüsselnummer: 0162) nur reine Dimensionen, Speed- und Lastindizies erwähnt sind. :dance1::happy:

    Das ist ja sehr gut. Magst du diese als Scan oder Foto (natürlich ohne vollständige Fahrgestellnummer) zur Verfügung stellen? Dann könnte ich das als Vorlage nutzen um beim Tüv eine Austragung der Fabrikatsbindung zu versuchen.

    Kein Problem. Die Daten findest man aber nicht im Fahrzeugausweis sondern sind nur in Typengenehmigungsdatenbank TARGA hinterlegt. Bei jedem besseren Reifenhändler kann man einen sogenannten TARGA-Tyre Auszug http://www.targatyre.ch bekommen auf dem alle relevanten Daten bezüglich Bereifung zu finden sind.


    Brauchts du es offizieller oder detailierter, dann müsstest Du beim Bundesamt für Strassen ASTRA nachfragen. Dies kann jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein:

    https://www.astra.admin.ch/ast…mologation/targadata.html


    Hier der Auszug für die CH-Typengenehmigung 6BA308:

    TARGA-Tyre.jpg

    Drück dir die Daumen bei Versuch es auszutragen. Bedenke jedoch, dass die "offizielle" Begründung für das beibehalten der Reifenbindng bei Motorrädern ist, dass man auf Deutschen Autobahnen viel schneller als sonst wo in Europa fahren darf und das richtige Zusammenspiel von Reifen und Motorrad deswegen so immens wichtig und sicherheitsrelevant ist.

  • Hallo!

    Ich bin derzeit in Russland, Grenze zu Georgien und plane bis nach Indien zu reisen...

    Bisher ist mit den Tourance auf F650GS (2004) alles gut, aber die Schotterwege / Sandwege werden mehr. Daher plane ich nun Reifenwechsel auf:


    HEIDENAU

    Vorne K60 100 / 90 19"

    Hinten K60Scout 130 / 80 "17


    Ist hier jemand diese Kombination schon gefahren?

    Erfahrungen?

    Sonstige Empfehlungen für Anforderung 50% Schotter udn Sand / 50% Straße

    Schnell fahren geht eh nicht...


    Würde mich freuen hier eine Meinung zu bekommen!

  • Paula hat jetzt den dritten oder vierten Satz hintereinander auf ihrer F drauf. Klasse Reifen. Für sand ausreichendes Profil, schönes Fahrverhalten und super grip auf Asphalt. Außerdem hält er lange. Der Conti TKC80 hat noch mehr grip im Sand, fährt sich aber auf der Straße wie ich finde katastrophal. Starkes Ruckeln ab km 1 und bei größer werdender Schräglage kippt der auf einmal weiter in die Kurve rein (am Ende des Profilblocks). Bin mit dem Reifen Kurven mega langsam gefahren weil ich einfach schiss vor diesem Kippen hatte. Fand den total unangenehm und würde ihn nie fahren. Andere schwören aber drauf

  • Danke für Antworten.

    Die “normale” F hat ja vorne nur 19’ und da gibt es den K60 nur “normal” nicht als Scout.

    Ich werde dann die Heidenau-Kombination aufziehen und später mal Erfahrungen posten!

    Ich habe dein Problem noch immer nicht verstanden.
    Das ist doch die ganz normale und für die Einzylinder vorgesehene Reifenkombination von Heidenau.
    Selbst wenn diese Reifenkombination in D nicht erlaubt wäre, ist das in Georgien und Indien völlig wuppe. Bis du in Indien bist und von da wieder zurück nach D gefahren bist, sind doch schon lange die nächsten Reifen fällig.

    Was möchtest du denn genau wissen?

  • Danke für Antworten.

    Die “normale” F hat ja vorne nur 19’ und da gibt es den K60 nur “normal” nicht als Scout.

    Ich werde dann die Heidenau-Kombination aufziehen und später mal Erfahrungen posten!

    Ich habe dein Problem noch immer nicht verstanden.
    Das ist doch die ganz normale und für die Einzylinder vorgesehene Reifenkombination von Heidenau.
    Selbst wenn diese Reifenkombination in D nicht erlaubt wäre, ist das in Georgien und Indien völlig wuppe. Bis du in Indien bist und von da wieder zurück nach D gefahren bist, sind doch schon lange die nächsten Reifen fällig.

    Was möchtest du denn genau wissen?

    Exakt dies Kombination ist laut Heidenau in D land freigegeben fürs Urkälble... Donn druff damit


    Kommt mir als nextes druff,da moi Tourance zu ende gehn


    Scheene Dag no

    Rolf

  • https://de.reifenwerk-heidenau…htm?searchtyp=fahrzeugtyp

    Reifenwerk Heidenau GmbH & Co. KG Geschäftsführender Gesellschafter:

    Hauptstraße 44 • 01809 Heidenau Dipl.-Ing. Hartmut Wolf


    Tel.: (0 35 29) 55 28 01 Persönlich haftende Gesellschafterin:

    Fax: (0 35 29) 51 24 38 Reifenwerk Heidenau Verwaltungs-GmbH

    E-Mail: info@heidenau.com

    http://www.heidenau.com Registergericht Dresden, Nr. HRB 10453


    Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten

    Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen

    bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten (Verkehrsblatt 2000 S. 627).



    Hersteller BMW Handelsbezeichnung F650

    Fahrzeugtyp 169 EG/ABE Nr. G532

    Felge vorn Bereifung vorn Felge hinten Bereifung hinten

    1 2.50 x 19 100/90-19 M/C 57H TL K60 3.00 x 17 130/80-17 M/C 65T TL M+S K60 Scout

    1 2.50 x 19 100/90-19 M/C 57H TL K60 M+S Silica

    (SiO2)

    3.00 x 17 130/80-17 M/C 69T Rf. TT K60 M+S Silica

    (SiO2)

    1 2.50 x 19 100/90-19 M/C 57H TL K76 3.00 x 17 130/80-17 M/C 65H TL K76

    Auflagen: - Die Profile K60 , K60 M+S Silica(SiO2) sowie K60 Scout M+S können miteinander kombiniert

    werden



    1. – Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung /

    der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.

    2. - Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung /

    der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach § 19 Abs. 2

    StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des

    Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. 1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft.

    Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht

    erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO) Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs. 1 i.V.m.

    Anl. 5 – Zulassungsbescheinigung Teil I – Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).

    Wichtige Hinweise: unbedingt beachten!

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.

    Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene

    Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.

    Bestätigung der Übereinstimmung der vorliegenden Kopie

    mit dem Original.

    Das Original dieser Bescheinigung ist einzusehen unter:

    http://www.heidenau.com

    Heidenau, 31.08.2015

    Thomas Olejnick

    Leiter Entwicklung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern







    Nur mischen mit anderen Herstellern zb Conti TKC würde ich Finger weg lassen,weil kein Hersteller Hand für dritte ins Feuer legt und im Schadensfall genau darauf treudoffdeutsche Versicherungen reiten,da in der ABE Reifenbindung drin hast?


  • Neuester Stand: Unbedenklichkeitsbescheinigung Ade, TÜV-Gutachten bei abweichenden Reifengrößen. Ansonsten Alle Hersteller möglich.

    Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden.

  • Neuester Stand: Unbedenklichkeitsbescheinigung Ade, TÜV-Gutachten bei abweichenden Reifengrößen. Ansonsten Alle Hersteller möglich.

    Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden.

    Hast Du auch eine Quellenangabe dazu?

  • Hallo zusammen,

    Habe mangels Verfügbarkeit der Konkurrenz Conti TKC70 aufgezogen. Positive Überaschung. Seit kurzem haben die eine neue Gummimischung. Auf der Strasse krasser Grip auch bei Nässe. Wiese/Stoppel/Schotter geht erstaunlich gut. Schmierigen Matsch mögen sie nicht so: auch bei niederem Reifendruck schlechte Selbstreinigung aber gute Seitenführung.

    Klare Empfehlung für alle die nicht hauptsächlich durch den Acker pflügen.

    Im Übrigen schenken sich die modernen Enduroreifen wenig. Der Geländeanteil entscheidet die Wahl.

  • Hallo Eintopfer,

    Als Oldtimerfahrer gab es dieses Problem immer dann, wenn das Gummi-Zeug nicht mehr hergestellt wird. Reifengröße und Eigenschaften müssen aber übereinstimmen.

    Das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Motorradreifen
    Die bislang ausreichende Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Motorradreifen wurde vom Bundesministerium für Verkehr abgeschafft. Was zu beachten ist.
    nippon-classic.de

  • sers ronny,


    du, da auf den bild das ist der tkc70 rocks. der ist doch der mehr off als on road, wie der normale tkc70? dann ists m.e. klar, warum der eher die grätsche macht, auf der piste….

    take care, save ride!

    ralph

  • Ja das ist ein TKC70 Rocks, aber der Rocks ist bis auf den nicht vorhandenen Mittelsteg identisch mit dem normalen 70.

    Der Mittelsteg, ob vorhanden oder nicht, hat ja keinen Einfluss auf das Verhalten und die Haftung bei Schräglage.

    Und Schräglage bringt den Reifen schnell an seine Grenzen. Beim Rausbeschleunigen einen ticken zu viel Gas und man zieht einen wunderschönen schwarzen Kreisbogen über den Asphalt.

    Nur durch die Kurve Rollen ohne Gas macht er recht gut, dann sind grundsätzlich hohe Schräglagen möglich ohne Rutscher.

  • Hallo zusammen,

    Habe mangels Verfügbarkeit der Konkurrenz Conti TKC70 aufgezogen. Positive Überaschung. Seit kurzem haben die eine neue Gummimischung. Auf der Strasse krasser Grip auch bei Nässe. Wiese/Stoppel/Schotter geht erstaunlich gut. Schmierigen Matsch mögen sie nicht so: auch bei niederem Reifendruck schlechte Selbstreinigung aber gute Seitenführung.

    Klare Empfehlung für alle die nicht hauptsächlich durch den Acker pflügen.

    Im Übrigen schenken sich die modernen Enduroreifen wenig. Der Geländeanteil entscheidet die Wahl.

    Ich fahre zur Zeit auf meiner Dakar den Metzler Karoo Street und entgegen seinem Namen ist e r schon recht gut im Gelände, auf jeden Fall besser, als der TKC70, den ich auch schon mal vor ca. 7 - 8 Jahren gefahren bin. Bei Hitze schmierte der TKC manchmal plötzlich weg...


    Gruß Uli

    Wer nichts riskiert, hat nicht gelebt...

    45 Jahre Motorrad fahren ist ein guter Anfang...