Arbeitsscheinwerfer???

  • Beim Auto setze ich einen Dachträger mit Scheinwerfer aufs Dach. Anschluss über Zigarettenanzünder. Ist erlaubt. Kein Festanbau.

    Wie mach ich das an der BMW. Da steht was von Mehrspurigen Fahrzeugen.... ich möchte auf meine Elefantenohren preiswerte LED Scheinwerfer ohne Wellenzeichen als Arbeitscheinwerfer montieren. Angeschlossen über Zigarettenanzünder. Dann kann ich gestraft werden, weil ich vergessen habe diese aus zu schalten. Muss aber nicht zum TÜV ??

  • Das ist wieder so eine legal, illegal, xxxegal Geschichte.


    Wie befestige ich denn einen "Arbeitsscheinwerfer" an einem Dachträger, ohne das er fest montiert ist? Fest montierte Scheinwerfer müssen zulässig und betriebsbereit sein, egal ob mit Zigarettenanzünder betrieben oder nicht. Unzulässige Scheinwerfer werden auch nicht dadurch legal, dass man sie bei Nichtbenutzung unter Abdeckhauben versteckt.


    Und ein Mopped bleibt nun mal einspurig, auch wenn der Rahmen verzogen ist.

    Dass viele Dinge, wie zum Beispiel die verbotene Benutzung z.B. von Wegerechtsignalen (Blaulicht) fast nicht kosten, ist da unerheblich. Spätestens dann, wenn man bei einer Kontrolle vor die Wahl gestellt wird die verbotene Konstruktion sofort zurückzubauen oder zu Fuß seine Reise fortzusetzen wird man da wohl eines Besseren belehrt.

  • Na das ist aber keine ermutigende Nachricht. Da werd ich wohl tiefer in die Tasche greifen müssen um mehr zu sehen. Der Dachträger ist durch die Klemme keine feste Verbindung. Ich hätte nie Probleme auf meinem Pickup.

  • Hallo Marco,

    Na das ist aber keine ermutigende Nachricht.

    Deine Frage wirkte etwas blauägig auf mich. Was hattest Du denn anderes erwartet ?

    Hier der Wikipedia-Artikel und die dort zitierte Vorschrift ist doch unmissverständlich:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsscheinwerfer

    Daraus resultiert:

    • Du bekommst Ärger, wenn Du sie nur angebaut hast (wie fest, dürfte egal sein)
    • Du bekommst noch mehr Ärger, wenn Du sie einschaltest.
    • Du bekommst noch viel mehr Ärger, wenn irgendwas passiert, weil Du benutzt hast.

    Bei einem zugelassenen Licht kannst Du Dich darauf berufen, dass eine Beeinträchtigung des Verkehrs unvermeidlich war und bei einer Fehlbedienung auf Fahrlässigkeit. Bei den von Dir angedachten Lichtern dürfte der Vorwurf aber ganz anders lauten und damit auch mögliche Folgen.


    Eckart