Einige werden das ProblemEnduro-Reifen ab 2018 als WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder aus Motorradzeitschriften und anderen Foren ja bereits mitbekommen haben.
- 800gs.de - WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
- mopedreifen.de - WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
- gs-forum.eu - WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Das Thema war hier auch schon mal aufgegriffen worden aber irgendwie nur am Rande im Thema Ski seitlich weswegen ich hier in diesem Bereich noch einmal darauf hinweisen will, weil die Zweizylinder als die leistungsstärkeren und schnelleren Fahrzeuge ja eher davon betroffen sein werden als Einzylinder, obwohl es da wahrscheinlich auch solche Fälle gibt.
Die Kernaussage der Beiträge ist, dass es künftig nicht mehr erlaubt sein soll, einen Reifen aufzuziehen, dessen Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Motorrads liegt, auch nicht mit dem Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers.
Der für die F800GS beliebte Heidenau K60 Scout geht bis 190 und weil das eben unter der Höchstgeschwindigkeit des Motorrads ist, auch wenn es nur wenig ist, betrifft das diesen Reifen bzw. alle wie mich, die den drauf haben, auch.
In Motorradzeitschriften, die ich über Weihnachten gelesen habe, wird die Lage etwas differenzierter dargestellt: Die eine meint, das sei eine nationale Vorschrift, die entsprechende EU-Vorschrift lasse dies aber weiterhin zu woraus folge, dass Motorräder mit EU-Zulassung von der Neuregelung nicht betroffen seien, sondern nur alte mit nationaler Zulassung, also nur relativ wenige.
Eine andere meint, die Sache sei doch noch nicht so klar, meint aber, dass nationale Vorschriften in Einklang mit den EU-Vorschriften zu stehen hätten.
Die Sache ist also alles andere als geklärt und das letzte Wort in dieser Sache wird wohl noch nicht gesprochen worden sein.
Vielleicht hat ja der eine oder andere schon Lösungsansätze oder weiß etwas neues ?
Eckart