Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)

  • Einige werden das ProblemEnduro-Reifen ab 2018 als WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder aus Motorradzeitschriften und anderen Foren ja bereits mitbekommen haben.

    Das Thema war hier auch schon mal aufgegriffen worden aber irgendwie nur am Rande im Thema Ski seitlich weswegen ich hier in diesem Bereich noch einmal darauf hinweisen will, weil die Zweizylinder als die leistungsstärkeren und schnelleren Fahrzeuge ja eher davon betroffen sein werden als Einzylinder, obwohl es da wahrscheinlich auch solche Fälle gibt.


    Die Kernaussage der Beiträge ist, dass es künftig nicht mehr erlaubt sein soll, einen Reifen aufzuziehen, dessen Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Motorrads liegt, auch nicht mit dem Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers.


    Der für die F800GS beliebte Heidenau K60 Scout geht bis 190 und weil das eben unter der Höchstgeschwindigkeit des Motorrads ist, auch wenn es nur wenig ist, betrifft das diesen Reifen bzw. alle wie mich, die den drauf haben, auch.


    In Motorradzeitschriften, die ich über Weihnachten gelesen habe, wird die Lage etwas differenzierter dargestellt: Die eine meint, das sei eine nationale Vorschrift, die entsprechende EU-Vorschrift lasse dies aber weiterhin zu woraus folge, dass Motorräder mit EU-Zulassung von der Neuregelung nicht betroffen seien, sondern nur alte mit nationaler Zulassung, also nur relativ wenige.


    Eine andere meint, die Sache sei doch noch nicht so klar, meint aber, dass nationale Vorschriften in Einklang mit den EU-Vorschriften zu stehen hätten.


    Die Sache ist also alles andere als geklärt und das letzte Wort in dieser Sache wird wohl noch nicht gesprochen worden sein.


    Vielleicht hat ja der eine oder andere schon Lösungsansätze oder weiß etwas neues ?


    Eckart

    2 Mal editiert, zuletzt von Eckart () aus folgendem Grund: Vervollständigt, Link ergänzt

  • Wieder ein klassisches Beispiel der Unfähgkeit unserer Gesetzgeber/Verordnungserlasser.


    Sonst hätte man gleich auf die Lösung verweisen können, die für Offroadreifen mehrspuriger Fahrzeuge gilt:

    Reifen, die mit POR (Professional OffRoad) gekennzeichnet sind , dürfen auch mit Geschwindigkeitsaufkleber gefahren werden. Gelten aber nicht als Winterreifen.


    Man muss nur die Regelung (4.2.3) auf einspurige Fahrzeuge erweitern. Dann müssten die Hersteller statt "M+S" nur "POR" auf die Reifen drucken.

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

  • Einen Punkt hast du aber nicht ganz richtig. Winterreifen dürfen weiterhin mit verminderter Höchstgeschwindigkeit und Sticker /Anzeige gefahren werden. Genau über diese Regelung ging das bis Übermorgen bei Motorrädern. Die einzige Änderung ist, dass ein Winterreifen nicht mehr ein Reifen mit M+S Kennung ist (die hing nämlich nur von der Profilgestaltung, nicht vom Gummi ab) sondern ab sofort die Berg-Schneeflocke tragen muss. Und um die zu bekommen muss ein Reifen eine weiche Gummimischung haben. Ich persönlich finde die Änderung für PKW isoliert betrachtet sinnvoll weil nur ein richtiger Winterreifen auch wie einer funktioniert. Diese billigen Reifen die einfach ein paar Querrillen und damit die M+S Kennung bekommen haben waren Kreuzgefährlich. Sie haben damit aber leider versehentlich das vorher für offroad-Reifen genutzte Schlupfloch geschlossen.


    Die Lösung für das Problem ist aktuell erstmal nur, dass die Hersteller ihre Produktion von betroffenen Reifen in den letzten 2017er Monaten hochgefahren haben, sodass man noch ein paar Monate Reifen mit Produktionsdatum 2017 bekommen kann und wird. Ansonsten konnte ich aus der verlinkten EU Gesetzgebung nicht herauslesen dass die POR Regelung nur für 2 spurige Kraftfahrzeuge gilt. Ich schätze mal über diese Regelung wird das in Zukunft laufen.


    Edith:

    Gerade gefunden:

    https://www.pirelli.com/tyre/d…iven-winterreifenpflicht/

    Das Problem ist also, dass die POR Regelung in der EU Verordnung drin steht, die deutschen idioten aber zu blöd sind, sie korrekt ins deutsche Gesetz zu übertragen. Da es dabei noch mehr Probleme mit Baumaschinen und Kommunalfahrzeugen gibt wird es denke ich bald auch eine deutsche POR Passage geben.

    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von bwm ()

  • Einen Punkt hast du aber nicht ganz richtig. Winterreifen dürfen weiterhin mit verminderter Höchstgeschwindigkeit und Sticker /Anzeige gefahren werden.


    Dem habe ich nie widersprochen. Das Problem entsteht ja auch nicht bei den Winterreifen, sondern bei den bisher als Winterreifen behandelten grobstolligen M+S-Reifen. Die in Zukunft nicht mehr als Winterreifen gelten.


    In Deutschland.

    In Österreich reicht nach wie vor M+S auf den Reifen.

    In Italien darf man Winterreifen mit verminderter Höchstgeschwindigkeit im Sommer nicht fahren.

    Weiß der Geier, was in den anderen Ländern gilt?

    EU einheitliche Regelungen? Geltungsbereich?

    Auskunft selbst von Fachanwälten: Rechstlage unklar.



    Der Wahnsinn hat übrigens Methode:


    In allen Ländern ausser in Deutschland gilt ein Motorrad als verkehrssicher, wenn die Reifenbauart und -dimension sowie der Last- und Geschwindigkeitsindex dem vorgeschriebenen entsprechen.

    Nur bei in Deutschland verkauften Motorrädern muss jeder Hersteller seine Reifen extra für das Motorrad frei geben.

    Kaufe ich allerdings das baugleiche Motorrad im Ausland und importiere es, brauche ich diese Reifenfreigaben nicht.


    Da stellt sich die Frage schon gar nicht mehr, ob Politiker noch etwas Anderes tun, als sich bestechen zu lassen und um Posten zu schachern.

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

  • Hallo Dieter,

    In Italien darf man Winterreifen mit verminderter Höchstgeschwindigkeit im Sommer nicht fahren.

    Wenn es so einfach wäre, aber Du sagst es:

    Der Wahnsinn hat übrigens Methode

    Nun also Deutschland, kaum dass Italien geklärt ist ...

    Italien: Winterreifenverbot ab 15. Mai

    - Italien: Winterreifenverbot in den Sommermonaten -


    Widersprüchliche Meldungen aus Italien über die Verwendung von Winterreifen im Sommer haben für Verwirrung und Verunsicherung bei betroffenen Autofahrern geführt. Nach aufwändiger Recherche der ADAC-Juristen und darauf erfolgter Klarstellung des Landesamtes für Kfz der Provinz Bozen lässt sich feststellen, dass in Italien ab dem 15.05. spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger. Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen. Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen.

    Siehe auch:

    Lange gab es Verwirrung und Unklarheit, was die Verwendung von Reifen mit M+S Kennzeichnung in den Sommermonaten in Italien betrifft. Dazu hat die Motorrad in der Ausgabe 14/2015 folgenden Artikel veröffentlicht.

    Es folgen dort der Zeitschriftenartikel und das italienische Bezugsdokument.


    Eckart

  • Ich meinte eigentlich Eckarts ersten Beitrag.

    Aber Dieter, du liegst jetzt gerade mit der Reifenfreigabe falsch.

    Die Reifenfreigabe ist nur dann zwingend erforderlich, wenn du eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren stehen hast aber andere Reifen fahren möchtest (oder musst, weil es die Reifen nicht mehr gibt). Wenn nichts in den Papieren steht reicht Größe, Geschwindigkeits-und Lastindex gemäß Papieren.

    Beim Motorrad macht man nur so einen Trubel darum weil ein Motorrad Fahrwerkstechnisch wesentlich komplexer als ein Auto ist und jedes Reifenversagen quasi sofort zu körperlichen Verletzungen des Fahrers führt. Um die Haftungsfrage in dem Fall nicht unnötig kompliziert zu machen sagen die meisten Händler sie ziehen nur Reifen mit Freigabe auf. Pflicht ist das aber (solange keine Bindung eingetragen ist) nicht.


    https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von bwm ()


  • Aber Dieter, du liegst jetzt gerade mit der Reifenfreigabe falsch.

    Die Reifenfreigabe ist nur dann zwingend erforderlich, wenn du eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren stehen hast


    Wie viele in Deutschland verkaufte Motorräder haben keine Reifenbindung?


    Meine BMW F650 GS hatte eine.

    Alle drei BMW 1200 GS hatten eine.

    Eine in Deutschland gekaufte KTM 690 R hat eine.

    Meine, in Österreich gekaufte, hat keine Reifenbindung.

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

    Einmal editiert, zuletzt von Dieter_N ()

  • Da wirfst du aber auch wieder was durcheinander. Die F650GS hat als Reifenfabrikatsbindung nur eine Vorschrift, dass vorne und hinten der gleiche Hersteller sein muss. Keine Bindung an ein Reifenmodell und auch nicht "gleicher Reifen auf beiden Achsen" sondern nur der gleiche Hersteller. Wenn du vorne einen Conti TKC80 und hinten einen Conti SportAttack drauf hast ist das zwar technisch Blödsinn, gemäß Betriebserlaubnis und Gesetz aber erlaubt (sofern die Dimensionen und Indizes stimmen)

    Meine anderen 3 Moppeds (Beta Alp 200 '14, Honda CRF250L' 13 und Honda CRF1000L '17, alle in Deutschland Erstzugelassen) haben überhaupt keine mehr drin stehen. Irgendwann in den 0Xer oder 1Xer Jahren haben fast alle damit aufgehört.

  • Da wirfst du aber auch wieder was durcheinander. Die F650GS hat als Reifenfabrikatsbindung nur eine Vorschrift, dass vorne und hinten der gleiche Hersteller sein muss.

    Jetzt ist aber mal gut!

    Anderen penetrant Verwirrtheit oder Unkenntnis vorwerfen kommt nicht gut an!


    Zumal, wenn man selbst auf so dünnem Eis steht. Hier eine Kopie des Fahrzeugscheins meiner F650GS:

    Fahrzeugschein.jpg

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

  • Meine anderen 3 Moppeds (Beta Alp 200 '14, Honda CRF250L' 13 und Honda CRF1000L '17, alle in Deutschland Erstzugelassen) haben überhaupt keine mehr drin stehen. Irgendwann in den 0Xer oder 1Xer Jahren haben fast alle damit aufgehört.

    Bei neueren Fahrzeugen steht die Reifenbindung im COC.

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

  • Ob Reifen im Fahrzeugschein stehen oder nicht, spielt nach herrschender Meinung im Verwaltungsrecht keine Rolle; die Eintragung ist deklaratorischer Natur. Es gilt alleine, was in den Typprüfunterlagen des Fahrzeuges steht. Wer also z.B. eine "Reifenbindung austragen" lässt, erreicht i.d.R. nur, daß ein bestimmter Reifentyp, der im Schein steht, ausgetragen wird, gewinnt aber dadurch gar nichts. Eine echte Austragung lautet m.W. "Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis entfallen".


    Das eigentliche Thema Grobstoller auf schnellen Fahrzeugen wird in jedem Forum derzeit wild diskutiert. Wild deshalb, weil schlicht Unkenntnis über die echte Gesetzeslage herrscht. Man müsste zuerst mal nachschlagen, was die aktuelle EU-Verordnung zu M+S-Reifen sagt. Ich war bisher zu faul dafür, weil ich die 1190 verkauft habe und daher das Problem nicht mehr habe. Im (von mir mit-moderierten) KTM-Forum (dem orangenen) sind naturgemäß jede Menge Leute irritiert. Wenn die EU-Regelung die im alten §36 STVZO zu findende Regelung spiegelt, daß mit Aufkleber auch "langsamere" Reifen montiert werden dürfen, dann ist das Thema für alle Moppeds mit EG-Zulassung erledigt. Wer noch ein Mopped hat, das mit der alten nationalen Typprüfung zugelassen wurde (´ne alte Africa Twin z.B.) der hat derzeit anscheinend ein Problem. So oder so bin ich sicher, daß es sich mal wieder um eine fröhliche Gesetzeslücke handelt, die in den nächsten Monaten geschlossen werden wird. Die Bekundungen z.B. von Heidenau, die u.a. im KTM-Forum kolportiert werden, lassen den Schluß zu, daß alle Reifenhersteller derzeit über den entsprechenden Verband schon in die richtige Richtung schieben.


    Grüße

    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Hi nochmal


    Dieter: Keine Ahnung, warum du dich direkt so angegriffen fühlst. Deine Aussage, dass jeder Hersteller in Deutschland Reifen für sein Modell freigeben muss ist einfach nicht korrekt, siehe meine 3 Beispiele.

    Meine Aussage zur F650GS ist offensichtlich teils falsch, entschuldige dafür. In meiner 2007er GS steht (und auch in meiner ex 2004er Dakar stand) in den Papieren nur "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" . Und in dieser (COC) steht bei mir nur: "No 32: Reifenpaar. nur von einem Herst. zul. "

    Steht in Punkt 50 Bemerkungen. Offensichtlich war das bei den Vor-Facelift Modellen noch anders. Das wusste ich nicht und hab ich auch nicht erwartet. Sorry dafür.

    Aber:

    Sowohl bei der Alp als auch bei den Hondas steht in der COC unter Punkt 32 (Reifengröße) und Punkt 50 (Bemerkungen) wie auch in Fahrzeugschein und -Brief absolut nichts von einer wie auch immer gearteten Reifenbindung.


    Chris: ich nehme an du verstehst da mehr von als ich aber ist nicht in Deutschland die deutsche Gesetzgebung führend? Ergo zählt nicht so sehr, was in der EU Richtlinie steht sondern was in der deutschen Fassung steht,oder?

    So oder so stand in beiden alten Versionen, dass mit Reifen, die eine M+S Kennung tragen mit Sticker auch ein geringerer Geschwindigkeitsindex als Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf. Ab 01.01. gilt aber (neben der Übergangsregelung bis September 2024, nach der weiterhin Reifen mit M+S Kennung und Produktionsdatum kleiner gleich 2017 mit geringerem Index genutzt werden dürfen, die nur in der deutschen Version steht) gemäß beiden, dass der entsprechende Reifen das 3 Gipfel Berg mit Schneeflocke Piktogramm tragen muss. Und da liegt das Problem. Die können nämlich auf den K60 Scout nicht einfach so die Berg-Schneeflocke einprägen, dafür werden Anforderungen an den Reifen gestellt, die nur eine entsprechend weiche Winter-Gummimischung erfüllen kann (bei Heidenau der Silica Reifen).

    Den dürfte man auch nach neuer Regelung aufziehen aber das will man ja nicht.


    Hier gibt's die aktuelle EU Regelung

    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32011R0458&from=DE

    (Danke @Dieter)

    Zitat:

    Und hier gibt's die deutsche Version. Im Link steht zwar 2012 aber die Version mit dem Berg Piktogramm ist die neue.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

    Da die POR Passage mit drin steht (wenngleich professional fälschlicherweise mit gewerblich übersetzt wurde) wird es wohl in Zukunft darüber laufen

    Alex

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  • Danke für den Link.

    Ich hab´ mich lange nicht mehr mit dem Thema EU-Recht : Bundesrecht befasst, soweit es die Zulassungsregeln betrifft. Meiner dunklen Erinnerung nach sind die Bauartvorschriften der StVZO für die meisten Fahrzeuge nicht mehr anwendbar, da diese nach EG-Zulassungsnormen zugelassen wurden. Solche Themen kennen wir doch auch aus den Diskussionen der Zulässigkeit von Doppelscheinwerfern etc. Siehe auch Wikipedia.


    Ich habe folgenden Eindruck: M+S-Reifen sind aus der StVZO schlicht rausgeflogen. Die Kennzeichnung sollte ja politisch eh zugunsten der Alpin-Symbole abgeschafft werden.

    Über die Alpin-Symbol-Regelung lässt Annex II. 4.2.2. der EU-Regelung eine Sonderregelung gegenüber der grundlegenden Regelung aus 4.1.1 und 4.1.2 zu, nach der Reifen mindestens so schnell indiziert sein müssen wie die Vmax des Fahrzeuges.


    Aber: 4.2.3 erlaubt eine weitere, analoge Sonderregelung für POR - Professional Offroad Tyres:

    Die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 gelten nicht in folgenden Fällen:

    4.2.3: im Falle von Fahrzeugen, die mit Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (und die die Angabe POR tragen) ausgestattet sind. Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.


    Wenn die Reifenhersteller wie Heidenau zwar keine Alpin-Symbole prägen können, weil die Reifen diese Bedingungen nicht erfüllen, geht´s womöglich über die POR-Regelung. "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" heißt ja nicht, daß diese Reifen auch im gewerblichen Einsatz sein müssen. Mit dieser Regelung fahren m.W. die 4x4 ihre Grobstoller auf dem Jeep. Da für Motorräder keine Winterreifen vorgeschrieben sind, kann uns völlig egal sein, ob auf den Grobstollern M+S oder ein Alpin-Symbol ist.


    Beste Grüße

    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Die Passage "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" ist nur eine falsche Übersetzung vom englischen "professional off-road tyres". Da ich mal stramm vermute, dass in der EU die englische Variante führend ist mach ich mir um den "gewerblichen Einsatz" keine Sorgen. Ich weiß nur nicht, ob die POR Regelung weitere unschöne Eigenheiten hat, die eine Verwendung bei den offroad reifen an Motorrädern versauen.


    In einer anderen Verordnung ist der por sogar definiert

    Zitat

    2.12. ‘Special use tyre’ means a tyre intended for mixed use both on- and off-road or for other special duty. These tyres are primarily designed to initiate and maintain the vehicle in motion in off-road conditions.

    2.13. ‘Professional off-road tyre’ is a special use tyre primarily used for service in severe off-road conditions.

    Edith:

    In genau der gleichen Verordnung stehen auch die Bedingungen für einen POR Reifen drin

    Die void to fill ratio ist dort auch definiert

    Zitat

    2.15. ‘Void to fill ratio’ means the ratio between the area of voids in a reference surface and the area of this reference surface calculated from the mould drawing.

    Verstehe ich als den Quotienten aus Luftvolumen des Reifens dividiert durch Luftvolumen der Gussform.


    Für POR muss also die Anfangs-Profiltiefe >=11mm betragen, das Luftvolumen des Reifens zu Luftvolumen der Gussform Verhältnis muss >=35% betragen und der Geschwindigkeitsindex darf höchstens Q=160 km/h sein

    Alex

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  • Verstehe ich als den Quotienten aus Luftvolumen des Reifens dividiert durch Luftvolumen der Gussform.

    Ich würde eher meinen, dass der Ausdruck Negativprofil hierfür geläufig ist. Der mit nichts gefüllte Flächenanteil des Profils gegenüber der gesamten Profilfläche (gummigefüllte und ungefüllte Bereiche).

    Von Luftvolumen steht da nichts und da es eine geschlossene Trägerschicht unter dem Profil geben muss, wird das Volumen der Form ein ungeeigneter Bezug sein.


    Eckart

  • Die ganze Geschichte mit der M+S-Ersetzung durch die Bergschneeflocke betrifft uns ja eigentlich nur peripher, da die F eine Höchstgeschwindigkeit (165 km/h) hat, die unter dem Speedindex der üblichen Offroad-Verdächtigen (meistens T=190 km/h) K60 Scout, TKC und Konsorten liegt und diese in Zukunft ohne M+S Kennung weiter verkauft werden. ABER in der Zulassungsbescheinigung steht bei den Reifengrößen als geforderter Speedindex H=210 km/h. Damit würde uns das theoretisch doch betreffen.


    Aber mein freundlicher GTÜ-Prüfer hat mir die Frage gut beantwortet:

    Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße nicht „exakt“ mit der Reifengröße des Fahrzeugs übereinstimmt muss in jedem Fall eine Reifenfreigabe vorliegen. Das ist zum Beispiel bei der Dakar und dem 140er Scout so.

    Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße (nur die Dimensionen) mit der Angabe im Fahrzeugschein übereinstimmt darf jeder Reifen verwendet werden, der die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abkann, den gleichen oder höheren Lastindex hat und nicht gegen eine mögliche Reifenbindung in den Papieren verstößt. Die Angabe des Geschwindigkeitsindexes in den Papieren ist irrelevant.

    Einzige Unterscheidung:

    Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw. CoC stimmt das so, wie es dort steht. Beispiel: Fahrzeug kann 185 km/h und hat eine CoC: Reifen mit T=190 km/h genügt.

    Bei Fahrzeugen mit ABE (das betrifft also nur recht alte Moppeds) muss auf die Höchstgeschwindigkeit noch ein Sicherheitsfaktor addiert werden. Dieser Beträgt 6,5 km/h + 1% der Höchstgeschwindigkeit.

    Ergo: Eingetragene Höchstgeschwindigkeit 185 km/h + 6,5 + 1,85=193,35 : T-Reifen genügt nicht.

    Außer es liegt eine weiterhin gültige Reifenfreigabe vor. Diese „überschreibt“ allgemeine Regelungen immer.


    Siehe auch §36 StVZO

    http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36

    (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.


    Auf der F kann also dadurch, dass Motorräder von der Winterreifenpflicht (zumindest vorerst) ausgenommen sind weiterhin ohne Probleme jeder K60 Scout und TKC 80 usw. gefahren werden, der mindestens den Geschwindigkeitsindex R trägt.


    Grüße

    Alex


    Ich habe parallel noch eine Anfrage an den ADAC laufen, wenn die da ist gebe ich nochmal Bescheid.

  • ABER in der Zulassungsbescheinigung steht bei den Reifengrößen als geforderter Speedindex H=210 km/h. Damit würde uns das theoretisch doch betreffen.

    Danke Alex, gute Zusammenfassung. Eine Anmerkung: Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung der Dakar meiner Frau (letzter Baumonat, letztes Baujahr (2007)) sagt unter Ziffer 23 (Reifengrößenbezeichnung): 90/90-21 54 S und 130/80-17 65S. S entspricht 180km/h. Sofern jemand also einen bestimmten Erstausrüster-Reifen (deklaratorisch) im Fzgschein stehen hat, der faktisch den Index H besaß, ist der dort erwähnte Index m.E. kein Rückschluß auf den notwendigen Mindestindex, sondern schlicht dem speziellen Reifen geschuldet.


    Beste Grüße

    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Reifen hab ich allerdings keine drin stehen. Nur in der CoC die Bedingung, dass vorne und hinten gleicher Hersteller sein muss. Hab auch eine 2007er, aber eine GS. Da steht H drin.

    Aber so oder so betrifft uns das ja nicht.


    Danke für die Info. Immer wieder interessant, was in den verschiedenen Varianten so für unterschiedliche Sachen in den Papieren stehen.