am Ende hat sich ein Ministerialbeamter dazu hinreissen lassen, einen erklärenden Brief an die Reifenhersteller zu schreiben.
Das glaubst oder hoffst Du, aber in der Antwort von bwm spiegelt sich das so nicht wieder.
Ich habe eher den Eindruck, dass Heidenau aus der unverändert unklaren Lage nun einfach nur andere Schlüsse zieht, um den beliebten Reifen nun weiter verkaufen zu können. Vielleicht geht der Vorrat aus 2017 nun langsam zu Ende, abgesehen davon, dass manche Kunden bald so alte Reifen nicht mehr kaufen wollen.
Trotzdem ist man mit der neuen Freigabe nun in einer ganz anderen Position. Wer - TÜV oder Polizei - kann es nun noch wagen, die Zulässigkeit des Reifens in Frage zu stellen, wenn dafür eine aktuelle (d. h. bei der aktuellen Rechtslage ausgestellte) und ausdrücklich auf das Motorradmodell bezogene Freigabe vorliegt ?
beide Reifen müssen vom gleichen Typ und Hersteller sein
Wenn es denn so einfach wäre: Bei den meisten Motorrädern hat der Hinterreifen einen anderen Typ als der Vorderreifen, dagegen kann man bei den meisten Autos Hinterreifen und Vorderreifen gegeneinander austauschen.
Eckart