Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)

  • am Ende hat sich ein Ministerialbeamter dazu hinreissen lassen, einen erklärenden Brief an die Reifenhersteller zu schreiben.

    Das glaubst oder hoffst Du, aber in der Antwort von bwm spiegelt sich das so nicht wieder.

    Ich habe eher den Eindruck, dass Heidenau aus der unverändert unklaren Lage nun einfach nur andere Schlüsse zieht, um den beliebten Reifen nun weiter verkaufen zu können. Vielleicht geht der Vorrat aus 2017 nun langsam zu Ende, abgesehen davon, dass manche Kunden bald so alte Reifen nicht mehr kaufen wollen.


    Trotzdem ist man mit der neuen Freigabe nun in einer ganz anderen Position. Wer - TÜV oder Polizei - kann es nun noch wagen, die Zulässigkeit des Reifens in Frage zu stellen, wenn dafür eine aktuelle (d. h. bei der aktuellen Rechtslage ausgestellte) und ausdrücklich auf das Motorradmodell bezogene Freigabe vorliegt ?

    beide Reifen müssen vom gleichen Typ und Hersteller sein

    Wenn es denn so einfach wäre: Bei den meisten Motorrädern hat der Hinterreifen einen anderen Typ als der Vorderreifen, dagegen kann man bei den meisten Autos Hinterreifen und Vorderreifen gegeneinander austauschen.


    Eckart

  • Meine Vermutung bzgl des Ministerialbeamten habe ich aus einem Beitrag im Tiger-Forum abgeleitet:

    "Hallo zusammen,


    da mich dieses Thema auch immer wieder beschäftigt hat, habe ich vor ca. 14 Tagen den Triumph Kundenservice angeschrieben. Mit Erfolg. Ich habe gestern ein Schreiben des IVM an Triumph weiter geleitet bekommen in dem der IVM bestätigt, dass hier EU Recht vor nationalem Recht gilt und das BVM bereits eine Ergänzung/ Änderung in der Sommerpause zur Umsetzung des EU-Rechtes angekündigt hat. Also eine Verwendung der M+S Reifen weiterhin auf COC-zugelassenen Fahrzeugen erlaubt ist. Ich werde dieses Schreiben nun mit der Freigabe mit mir führen. Für den Fall der Fälle."

  • zum Glück fährt meine DR nicht so schnell, wie die Reifen zugelassen sind :dance1:

    Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, da gewinnen die Anderen.


    Du lernst nur für Dich, nicht für´s Leben. Das Leben kommt auch ohne Dich klar.

  • Heute hat meine 1200 GS anstandslos neuen TÜV bekommen mit nagelneuen 2019er K60 Scout. Die Reifen-Freigabe von Heidenau wurde im Juni diesen Jahres geändert und verweist jetzt explizit auf die europäischen Vorschriften. Laut Aussage meines Reifenhändlers wäre eine klärende Änderung der deutschen Vorschrift schon im Bundestag verabschiedet, bedürfe aber noch der Zustimmung des Bundesrates.

    Die Kuh scheint damit zwar noch nicht ganz vom Eis, aber schon in Ufernähe.

    Gruß
    Dieter


    Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. (Bert Brecht)

  • Auch wenn ich dem Braten noch nicht 100%ig traue: laut ADAC dürfen alle Motorräder mit EG Betriebserlaubnis (wohl ab Mitte 1999)auch weiterhin M+S Reifen fahren.


    Siehe https://www.adac.de/_mmm/pdf/K…radreifen_335kB_29839.pdf

    Update:


    Mit der berühmt berüchtigten Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) wurde auch das ADAC Informationsblatt überarbeitet. Aktuelle Version : https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf


    Den Text der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) findet man beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html (bzw. als Ablichtung hier https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/ )


    Interessant an der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 ist folgendes:

    Zitat von Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019


    Die Bereifung wird im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft.


    Die relevanten Stellen bezüglich M+S in den verwiesenen Texten ist folgender:


    Die fein-juristische Knacknuss ist somit eigentlich nur: "üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet".

  • Da ist nix "feinjuristisch", finde ich, was auch immer das sein mag. Spitzfindig ist es jedenfalls nicht. Man lese jene Verlautbarung mal unabhängig vom individuellen, eigenen Fahrzeug. Die F650GS und Konsorten werden üblicherweise mit Normalreifen bestückt; ich wüsste jedenfalls nicht, dass BMW je einen M+S-Reifen in der Serie ausgeliefert hätte. Man kann so bloß nicht eine Bereifung mit verminderter Vmax-Klasse serienmäßig aufziehen, so lese ich das. Das hat es glaube ich nur mal bei der 1200er GS gegeben mit dem TKC80 und für solche Serienfälle gibts dann bestimmt wieder ne Ausnahme von der Behörde....

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

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