Ich möchte die F einige Jahre stillegen

  • Hallo Kollegen!



    Da sich in meinem Leben einiges geändert hat ( zum Guten) , ich aber zunehmend wenig bis fast gar nicht zum Fahren komme, möchte ich meine Ur F650 für Jahre stilllegen. Die Kleine ist aus 1994 und imho die älteste in Österreich da ein Import aus D. und lt. meinem BMW Ersatzteile Fritz eine aus der allerersten Serie.


    Nun gut, was würde ihr an meiner Stelle tun?

    Ich habe eine Gartenhütte die nicht frostfrei ist dafür aber trocken. Geplant sind so 5 bis 10 Jahre stilllegen.

    Ja und verkaufen will ich sie nicht, dafür habe ich zuviel reingesteckt und repariert.



    Hoffe auf viele gute Antworten und schon jetzt Danke fürs Nachdenken.


    Lg

    Werner

  • Tank leeren, Vergaser leeren oder leer fahren, das gute Stück an allen Metallteilen mit Sprühöl einölen, die lackierten Teile mit guter Wachspolitur behandeln, Batterie ausbauen und die F mit einem alten Bettlaken abdecken. Kühlflüssigkeit kann und sollte drin bleiben weil es gleichzeitig Korrosionsschutz ist.


  • Kühlflüssigkeit kann und sollte drin bleiben weil es gleichzeitig Korrosionsschutz ist.


    Raus mit dem Kühlmittel, spülen und frisches Kühlmittel bester Qualität rein!

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Geplant sind so 5 bis 10 Jahre stilllegen.

    Jenseits der Sinnfrage, die Du dir selbst beantworten musst und jenseits der technischen Fragen, die Dir andere Nutzer besser als ich beantworten können, will ich auf die rechtliche Lage hinweisen, die in Österreich eine andere als in Deutschland sein kann:

    Außerbetriebsetzung: Definition

    Kraftfahrzeuge können in Deutschland durch Abmeldung stillgelegt werden. Seit dem 1. März 2007 heißt diese Amtshandlung „Außerbetriebsetzung“. Neben der Bezeichnung hat sich auch die Frist geändert, und beträgt nun 7 Jahre. Das amtliche Siegel wird bei der Außerbetriebsetzung von den Kennzeichen entfernt. Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit. Es ist dann ein Vollgutachten (z. B. von TÜV oder Dekra) für die Wiederzulassung erforderlich.

    Das bedeutet, dass es nach einer so langen Zeit bei einem so alten Fahrzeug passieren kann, dass Du es überhaupt nicht mehr zugelassen bekommst, weil es den aktuellen Bestimmungen für die Zulassung neuer Fahrzeuge nicht mehr entspricht. Ggf. müsstest Du eine "Stilllegungspause" einlegen, um das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu vermeiden.


    Eckart

  • Mein Vorschlag wäre auch, wenn das geht, die Machine angemeldet und versichert zu lassen. Du kannst ja Benzin abblasen, sehr sauber putzen und an einen Laden vermieten, der sie z.B. ins Schaufenster stellen möchte. Dann sind die Kosten für Versicherung und Steuer vielleicht dadurch refinanziert. Und der Platz in der Gartenhütte bleibt für den Rasenmäher ?

  • Ich bin mir nicht sicher, aber glaube doch dass Versicherung/Steuer in D wesentlich günstiger ist als in Ö. Ich zahle für die F knapp 350€ jährlich. Zumindest für PKW, da zahlt man bei uns schnell mal 120€ MONATLICH (junger Fahrer und noch keine Bonusmalusstufen, 120PS)

  • Also die Würfel sind gefallen. Die F wird gerade abgemeldet. In kurzen Worten: Alimente für 2 Kinder die beide in der Ausbildung stecken und Dienstwagens und doch viel Rwisetätigkeit. In 10 Jahren bin ich 60, die Kinder sind dann hoffentlich mit dem Studieren fertig und ich habe mehr Zeit.


    DANKE für die bisherigen Antworten, vielleicht gibts nich den einen oder anderen guten Tipp.

  • Ich würde nur die Batterie ausbauen und das Benzin entfernen (Tank und Vergaser), das Motorrad gründlich reinigen und die Kette mit ordentlich Kettensray einsprühen. Das Motorrad auf den Hauptständer stellen und das Vorderrad entlasten (Standplatten vermeiden).


    Zum Einmotten würde ich dann noch die Louis VCI-Korrosionsschutz-Faltgarage inkl. Emitter für Korrosionsschutz oder ein vergleichbares Produkt verwenden. Wird gerne bei Old- oder Youngtimern gemacht, wenn sie als Wertanlage in einer Halle verschwinden.


    Mit den Versicherungs- und Zulassungsbedingungen in Österreich kenne ich mich nicht aus.


    Aber in Deutschland würde ich die Maschine nur abmelden. Bei einer späteren Anmeldung muss man halt zuerst mit roten Nummern zum TÜV, danach kann man das Motorrad wieder anmelden.

  • Hat zwar nichts direkt mit der Stilllegung zu tun aber eine Fahrt zum TÜV die im direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht, darf man in Deutschland auch ohne Kurzzeitkennzeichen aber mit gültiger EVB fahren, wenn man Kennzeichen am Fahrzeug hat, die diesem zugeteilt (dürfen dann entstempelt sein) sind.

    Also bei der Abmeldung Kennzeichen reservieren lassen und mit diesen dann später die Fahrt zum TÜV vornehmen ist erlaubt.

  • Also die Würfel sind gefallen. Die F wird gerade abgemeldet. In kurzen Worten: Alimente für 2 Kinder die beide in der Ausbildung stecken und Dienstwagens und doch viel Rwisetätigkeit. In 10 Jahren bin ich 60, die Kinder sind dann hoffentlich mit dem Studieren fertig und ich habe mehr Zeit.


    DANKE für die bisherigen Antworten, vielleicht gibts nich den einen oder anderen guten Tipp.

    Wiederinbetriebnahme stillgelegter Oldtimer geht immer

    sogar nach 20 Jahren wie gerade vom Kumpl praktiziert,besagtes moped war eine Suzuki GSR 750 ,40 Jahre alt,von denen 20 unter Plane ohne Taferl inner Scheune dahinzogen

    Musst nur die Fahrzeugdokumente sicher verwahren


    Vollabnahme unter anwendung der Zulassungsbestimmungen von 1977

    Oldtimer bleibt OLDTIMER :wave:

  • Es ist dann ein Vollgutachten (z. B. von TÜV oder Dekra) für die Wiederzulassung erforderlich.

    Das bedeutet, dass es nach einer so langen Zeit bei einem so alten Fahrzeug passieren kann, dass Du es überhaupt nicht mehr zugelassen bekommst, weil es den aktuellen Bestimmungen für die Zulassung neuer Fahrzeuge nicht mehr entspricht. Ggf. müsstest Du eine "Stilllegungspause" einlegen, um das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu vermeiden.


    Eckart

    Hallo, eigentlich geht es ja um Österreich aber hier möchte ich darauf hinweisen, daß es in D nicht so schlimm ist wie es im ersten Moment ausschaut. Ich habe in letzter Zeit zwei Motoräder nach Ablauf der 7 Jahre wieder in den Verkehr gebracht.

    Wichtig dabei ist, das die Fahrzeuge schon einmal, gern im eigenen Land - nicht zwingend, zugelassen waren. Damit gilt Bestandsschutz. Dann war die "Vollabnahme" beim TÜV Rheinland nicht wesentlich mehr als die normale HU. Das "Mehr" waren die Zusammenfassung der Daten für das Strassenverkehrsamt zur erstellung der Fz. Bescheinigungen Teil 1+2. und ca. 35€ über eine HU hinaus. Das wars. Es gelten nicht die Bestimmungen für ein Neufahrzeug, wie Euro 4 usw...

    Sonst wäre die erneute Zulassung eines Oldtimers, z.B, Scheunenfund, nach über 7 Jahren nicht mehr möglich.

  • habe heute extra bei der Versicherung nachgefragt, sowas tolles wie bei euch gibt es bei uns nicht. Eine gewöhnliche Überprüfung in der Werkstatt reicht für die Inbetriebnahme.

  • ich würde einfach mal recherchieren wie es die Oldtimer-Fraktion macht

    Und was hast Du herausgefunden ?


    Der Oldtimer-Fraktion hat sich ja schon zu Wort gemeldet:

    Ich habe in letzter Zeit zwei Motoräder nach Ablauf der 7 Jahre wieder in den Verkehr gebracht.

    Da geht es wohl um das Gegenteil von Stilllegen. Hätte nicht gedacht, dass das ganz so einfach ist.


    Ansonsten einfach mal nach den Anworten auf Fragen schauen, die es hier zu einer anderen jahreszeit gibt, wenn es ums Einmotten geht. Ein paar Unterschiede gibt es da wohl:

    Standplatten vermeiden

    Kann man sich vielleicht schenken, denn die Reifen sind jetzt vermutlich schon nicht mehr neu und in 10 Jahren derart alt, dass man nicht mehr damit fahren sollte.


    Außer das Motorrad vor dem Einrosten zu schützen sollte man auch an den Fahrer denken. In der Liste stehen zwar noch andere Motorräder, aber falls die auch nicht gefahren werden, wie sehen die Fahrkünste nach 10 Jahren Pause aus ? Wer rastet, der rostet !


    Eckart

  • Und was hast Du herausgefunden ?

    absolut gar nichts, wenn man nicht sucht findet man i.d.R. auch nichts

    oder mit anderen Worten

    ich versuche nicht Lösungen für Probleme zu finden, die ich nicht habe ...



    So jetzt eine kleine Auswahl dessen was ich mich fragen würde wenn ich ein Mopped 10 Jahre stilllegen würde und nicht weiss

    - Gabelöl drin lassen oder nicht

    - Bremsanlage dasselbe, wie konservieren

    - Chromteile ... Vaseline, Balistol etc. ? -> wichtig Gabel und Federbein!!!

    - Plastikteile ?

    - lackierte Teile? -> Wachs, Vaseline, Balistol, WD40 etc.

    - Gummiteile -> welche Pflegemittel ?

    - WDR, O-Ringe, was mache ich das die nach 10 Jahren noch i.O. sind, wenn nein, wird es ganz bitter ...

    - Motoröl drin lassen oder nicht?

    - Federbein, von Schwinge lösen?

    - Vorderrad entlasten?

    - Tank, voll dann rostet er nicht, aber Sprit ist nach 10 Jahren Schrott, leeren -> gefahr des Rostens ... -> Konservierung, wie?

    - wie Lagern -> Stofflaken oder Kunststoffabdeckung mit einem Entfeuchtersalz + gelegentlicher "Wartung"

    - usw.


    so jetzt noch was muss während der Einlagerung gemacht werden

    - Motor (von Hand) durchdrehen, wie oft?

    - Gabel eintauchen ...

    - Federbein ...

    - Wartung während der Einlagerung, Gummipflege, Kunststoffpflege ... wie oft ...

    - Fahrt, aus Erfahrung, mindestens alle 3 Jahre ...?

    - usw.


    Antworten auf diese Fragen hätte ich bei der Oldtimer-Fraktion erwartet, da die dieselben Probleme haben und hoffentlich Antworten haben ... im Gegensatz zu mir ...

    deshalb der Hinweis ...

  • Wie ich sehe, das ist echt nicht so einfach das unterfangen.


    Zwischenzeitlich einmal DANKE fürs Mitdenken.



    Ja die Reifen sind sicher Schrott, es wird einige Friktionen geben wie Batterie und Flüssigkeiten.

    Sehr gut finde ich die Idee mit dem Zelt vom Louis. Dürfte recht gut funktionieren und das Milieu kann man mittels Aktivator alle 2 Jahre erneuern


    Egal hergeben will ich sie nicht zumal es das erste Motorrad meiner Tochter war und Platz habe ich ja.

  • zum Thema Stilllegen: Das gibt es so nicht mehr, heute wird abgemeldet und nach 7Jahren gibt es eine Hauptuntersuchung Plus :)

    kost etwas mehr, er schaut genauer, mehr nicht.

    Selbst mein ewig stillgelegter Mini wurde einfach mit der Hauptuntersuchung Plus wieder zugelassen, ohne Probleme


    so zumindest in D.

    Da es ja EU weit ähnlich sein sollte..

  • Würde jetzt ohne lang zu recherchieren auch folgendes machen:

    Batterie weg

    Tank und Vergaser leeren

    Kühler spülen und Kühlerschutzmittel einfüllen

    Gabel und Federbein entlasten (z.B Hauptständer + Wagenheber unterm Motor)

    Radlager und alle Schwingenlager ordentlich reinigen und fetten (hatte schon Probleme damit bei einer älteren Pegaso)

    Federbeinvorspannung zurückdrehen

    ALLE Teile äußerlich (auch Sitzbank etc) ordentlich mit Öl/Fett/Kunststoffpflege behandeln (je nach Material), gut die Bremsscheiben vielleicht eher nicht


    Wegen Verfallen der Betriebserlaubnis habe ich in Österreich noch nichts gehört, ich denke mit gültigen Fahrzeugpapieren (Typenschein) + neue Paragraph 57a Überprüfung (Pickerl) kann man das Fahrzeug wieder anmelden.