Tieferlegung eintragen?

  • Hallo...ich habe meine F tiefergelegt...keine Begrenzung am Federbein...brauch ich eine Eintragung dafür?


    Danke im voraus für die Antworten

  • Muss nicht zwingend...
    Aber uffbasse mit dem Hauptständer... Kann sein daß der weg muss weil sonst beim kurven fahren aufsetzen wirst bzw schleifen bis zum abflug.....auch seitenständer muss dann kürzer sonst fällt mopedle um...

  • Hallo Grit,

    meine war tiefergelegt und hatte das auch so eingetragen. Ich habe sie jetzt auf Normalhöhe geliftet, aber habe mir die Kosten und Umstände der TÜV-Vorführung und Brief-/Schein-Änderung gespart. Streng genommen wär's wohl erforderlich, aber selbst der TÜV hat bei mir die Änderung nicht bemerkt.

    Gruß

    Udo

  • Die Begrenzung am Federbein stellt sicher, dass Dein Hinterrad voll eingefedert nicht in Deine Hinterradabdeckung knallt und Dir da hinten alles kaputt schlägt.

    Normalerweise gehört es eingetragen.

  • Eintragung = JA

    Es gibt ein Gutachten für die Tieferlegung, kannst Du über BMW beziehen.


    Im Gutachten ist allerdings der Federwegbegrenzer (bei BMW Unterlage) mit aufgeführt.

    Diese Unterlage braucht man 2mal, kostet bei BMW a-33€, damit sind schon 66€ fällig.

    Für den Einbau, wenn ich das Federbein auf die Theke lege werden nochmal 50€ abgerufen;

    plus TÜV-Gebühr.

    Keiner ist unnütz, man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!


    :bikenrw: