Drosselung auf 35kW in CH wie?

  • Nein, die Beschleunigung von 0 Drehzahl bis zum erreichen der gedrosselten Drehzahl bleibt gleich.

    Da nur der obere Bereich des Drehmomentbereich gekappt wird, wird auch die effektive Beschleunigung von 0 auf 100Km/h nicht nennenswert beeinträchtigt. Ebenso bleibt die gesamte Charakteristik des Motorrad in dem praxisnahen genutzten Drehzahlbereich völlig gleich.

  • etwas dazwischen ist die Wahrheit. Die Drossel begrenzt die Luftzufuhr und damit prinzipiell sowohl die erreichbare Drehzahl als auch die erreichte Spitzenleistung.

    Allerdings verhält sich das beim Fahren nicht linear. Im unteren Drezahlbereich (ich schätz mal bis 3500) merkt man davon so gut wie gar nichts. In dem Bereich würden vermutlich sogar Prüfstandsabweichungen unter Messungenauigkeit fallen. Im oberen Drehzahlbereich fehlt dem Motor dann zusehends merklich die Luft. Also das einzige, wo man wirklich einen Unterschied bemerken kann ist beim Vollgas durchbeschleunigen bis kurz vor den Begrenzer.

    Also völlig Richtig, im Alltag ändert sich für die meisten nichts.


    Die 35kW Drossel von Alpha Technik ist in CH nicht zulassungsfähig? Die hab ich in unserer F drin und bin damit sehr zufrieden :)

    Da merkt man tatsächlich keinen Unterschied. Im Beschleunigungsvergleich zwischen meiner Dakar und Paulas F ist die "gedrosselte" F sogar schneller gewesen als die ungedrosselte Dakar weil Paula einen erheblichen Gewichtsvorteil hat :)

  • Die 35kW Drossel von Alpha Technik ist in CH nicht zulassungsfähig?


    1. Die 35 kW Drossel von Alpha Technik kommt mit einem TÜV-Gutachten.

    2. Was Abändern und Umbauen von Motorrädern in CH betrifft gibt die die ASA Richtlinie Nr. 2b Auskunft https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/


    In Kapitel 3.2 des ASA 2b ist die Hierarchie der Dokumente aufgeführt. CH-Typengenehmigung, CoC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder ABE sind das höchste der Gefühle. Am anderen Ende der Skala finden wir solch lumpiges Zeugs wie WC-Papier, Forumsmeinungen und TÜV-Gutachten.


    In Kapitel 4.8.7.3 ist die allgemeine Leistungsreduktion beschrieben. Benötigt wird ein Nachweis einer APS (anerkannte Prüfstelle) dass die geltenden Abgas- und Geräuschevorschriften auch mit der Leistungsänderung eingehalten werden. Der TÜV gilt nicht als APS. Ein solcher Nachweis kann schnell mal Tausend Franken oder mehr kosten.


    In Kapitel 4.8.7.5 steht wie man vorgehen muss, wenn es für das Motorrad eine allgemeine Zulassung/Typengenehmigung mit reduzierter Leistung gibt. Da reicht eine Umbaubestätigung, dass das umgebaute Motorrad genau dem schon zugelassenen Typ mit reduzierter Leistung entspricht.


    Da BMW schon damals für die CS eine EG-Typengenehmigung mit 25 kW beantragt hat, aber nie eine für 35 kW, ist der zweite Weg einfacher und erheblich billiger.



  • Gott sei Dank das Dich meldest. KöfferliRebel

    Hatte schon den wagen Verdacht. bwm wolle der Welt erklären wie die Helvetische Zulassungswelt funktioniert