Welche Tieferlegung? G650GS

  • Hallo, die ganzen Einträge hier habe ich mit großem Interesse verfolgt, da dieses Thema auch mich betrifft.

    Meine GS Bj. 2008, also E8GS war mir zu hoch.

    Von einem Bekannten konnte ich das niedrige Federbein (Teilenummer 33 53 7709132) sowie den kurzen Seitenständer von

    einer werkseitig tiefergelegten GS des gleichen Baujahres bekommen. Dazu noch einen Hauptständer für tiefergelegte GS von

    SW-Motech mit ABE.

    Die Teile zu verbauen war kein großer Aufwand. Die Gabelrohre habe ich 2,5cm durchgesteckt.

    Alles funktioniert einwandfrei. Die max. Schräglage reicht mir vollkommen aus und ich komme auch mit 1,76m mit beiden Füßen

    satt auf den Boden. Da ich ausschließlich alleine fahre und umfangreiches Gepäck auch nicht erforderlich ist, stellt auch die reduzierte

    Zuladungsmöglichkeit keine Einschränkung dar.

    Mein Problem ist jetzt, wie bekomme ich das eingetragen.

    Hilfestellung von BMW kann man vergessen. Gem. Telefonat werden solche Umbauten dort als Basteleien angesehen, die nicht unterstützt

    werden. Es wurde mir geraten, meine GS zu verkaufen und eine werkseitig tiefergelegte zu erwerben.


    Kann mir jemad helfen, der hiermit Erfahrung hat und mir auch evtl. eine Kopie einer §19 Abnahme zukommen lassen?

    Wäre super!!!!!!!!!!!!!!

  • Die original-BMW-Teile sind erst mal original BMW.

    Das fällt nicht auf und wäre mit einer passenden "Originalgabel" auch völlig unauffällig.

    Die absolute Rechtslage kann ich nicht beurteilen !


    Die durchgesteckte Gabel ist m.E. "das Problem", denn diese kann ggf. weiter durchfedern, wie du jetzt "Platz hast".

    Deshalb wirst du die auch nicht eingetragen bekommen.


    Wenn du ansatzweise legal unterwegs sein willst, dann gibt es m.E. nur drei Möglichkeiten_

    1. und nicht dein Wunsch: Alles wieder so machen, wie ab Werk geliefert = ganz legal

    2. oft schwer umzusetzen, weil schlecht zu bekommen: Gabel der Werkstieferlegung beschaffen und

    montieren = teuer und "optisch erst mal legal, weil du sonst ja das "werkstiefergelegte Fahrwerk montiert hättest" ...

    3. einfach umzusetzen und recht kostengünstig: Beschaff dir Gabelfedern für eine Tieferlegung (z.B. -30mm) mit ABE und das ganze sieht auch erst mal legal aus und fällt nicht auf.


    Ganz legal ohne weitere Einträge wäre nur die Verwendung von Bauteilen mit eigener ABE = Federbei+Gabelfedern+Ständer (wobei dein original-BMW-Seitenständer halt Original ist !

    Oder ?

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • rein rechtlich müsstest du da eigentlich eine Einzelabnahme machen. Da muss ein Prüfer schauen, ob bei voll eingefederter Gabel und vollem Lenkeinschlag immernoch genug Platz zu Rahmen und anderen Anbauteilen ist.

    Rein praktisch würde ich einfach so rumfahren, wie sie jetzt ist. Es gibt genug Motorräder (zum Beispiel die 2-Zylinder F650GS), bei denen im Rahmen der Werks-Tieferlegung einfach die Gabel durchgesteckt wird. Kann mir nicht vorstellen, dass das ein Prüfer rausfinden würde.

  • Bj. 2008 ?

    Mach Dir kein Kopp, fahr einfach.

    Wenn der TÜV meckert, geh woanders hin, ich habe mit den Prüfingenieuren von KÜS gute Erfahrungen gemacht. Die arbeiten auf eigene Rechnung und sind darum um ihren guten Ruf bemüht. Immer sehr kulant.


    Wahrscheinlich wirst Du nie deshalb angehalten, die 650er is ja auch nicht das typische illegale Moped, viel zu unauffällig. Und wenns doch mal auffällt, dann wirst Du aufgefordert das eintragen zu lassen. Dann kannst Dus immer noch machen, wird aber bestimmt nicht passieren.

  • Da schaut man mal paa Tage (1,5 Jahre) nicht hier rein und schon artet die Diskussion aus. :D

    Zum eigentlichen Anlass meines Postings: Ich fahre meine GS immer noch unverändert im Original - bin nur inzwischen etwas fitter, was das Aufsteigen angeht. Also bleibt sie so, wie sie ist.

  • Hallo, ich merke gerade, dass ich die Aktion gar nicht weiter fortgeführt habe.

    Alle Befürchtungen waren umsonst.

    Bin einfach zum TÜV gefahren. Der Prüfer hat sich die Sache sehr genau angesehen und auch eine Probefahrt durchgeführt.

    Danach wurde alles problemlos abgenommen - auch die durchgesteckte Gabel.

    Bei der Zulassungsstelle noch, zusammen mit dem kurzen Hauptständer, eintragen lassen und die Welt ist in Ordnung!:wave: