Reifeneintragung in die Fahrzeugpapiere bald Pflicht

  • Wer also den Tod nicht scheut UND einen guten Rechtschutz hat, der Klagen über den BGH hinaus bis zum EUGH abdeckt der könnte entspannt einen Diagonal-Grobstoller fahren

    die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

    bei Reifen,

    die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
    ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen


    am Besten verkaufe ich alle Motorräder und lege mir ein S-Pedelec zu - aber sehr wahrscheinlich gelten dann dafür alsbald ähnliche Vorschriften;(


    Dieter Nuhr hat so schöne Sprüche die hier mal wieder angebracht wären.....:giggle:

  • Die Regelung mit M+S Reifen und niedrigerem Speedindex gilt eben für Motorradreifen doch noch. Nur bei Autoreifen gilt die Regelung mit der Berg-Schneeflocke. Für Motorradreifen gilt weiterhin die M+S Regelung. Die ist nämlich in der EU Gesetzgebung immernoch festgehalten.


    Haben wir hier schon ausgiebig diskutiert

    Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)


    Ich würde erstmal die Prüfstelle wechseln.

  • Haben wir hier schon ausgiebig diskutiert

    Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)

    Was wir DAMALS diskutiert hatten, ist Schnee von gestern, weil sich eben die Regelung geändert hat. Aus der Diskussion lässt sich nicht entnehmen, was heute gilt.


    Der Reifenhersteller Heidenau, dessen Reifen ich unter damaligen Regelung aufziehen ließ, schreibt heute folgenden Disclaimer auf seiner Webseite, der in Wesentlichen der Aussage dieses Threads entspricht:



    Die Regelung mit M+S Reifen und niedrigerem Speedindex gilt eben für Motorradreifen doch noch.

    Unter dem Vorbehalt in Heidenaus Disclaimer schreibt Heidenau in einer 2020 aktualisierten Reifenfreigabe für den Heidenau K 60 Scout in Bezug auf die F800GS unter dem Aspekt des eigentlich nicht ausreichenden Geschwindigkeitsindex:


    Auflagen:

    • Für den K60Scout M+S gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 190km/h!
    • Die Verwendung ist nur in Verbindung mit einem M+S-Aufkleber „190 km/h“ im Blickfeld desFahrers zulässig!
    • Eintragung erforderlich

    Ich lese das so: Geht, jetzt aber nur noch mit Eintragung.


    Eckart

  • Finde ich gut, dass die jetzt die Bauartbindung rausgenommen haben.
    Dann kann ich den K60 beim nächsten Mal ja ohne Eintragung wieder montieren, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann muss Heidenau nur noch die Herstellerbescheinigung auf die neue Regelung anpassen.

  • macgyver wenn der Speedindex passt, was ich vermute, kannst du das mit reinem Gewissen ohne Eintrag.


    Eckart Da musst du dein CoC anschauen. Wenn die F800GS mit Diagonalreifen homologiert ist, brauchst du nix eintragen. Wenn ich mich recht entsinne hat die 800er wesentlich mehr Reifenauswahl als die 650 Twin, was dem besseren Fahrwerk geschuldet ist (stabilere Gabelholme, leistungsfähigeres Federbein).


    Nachtrag: Die 800 GS wurde klar (auch) fürs Gelände konzipiert. Da war eine Zulassung der Grobstoller zwingend, und das sind ja meistens Diagonale. Die "kleine" Twin trägt den Zusatz "GS" nur aus Marketinggründen. Die hat man schon deswegen reifenmäßig stiefmütterlich behandelt.

  • Das stimmt leider nicht. Die Ur-F hat meines Wissens eine Reifenbindung eingetragen und die bleibt weiterhin gültig, da das Motorrad per ABE homologiert wurde, nicht per CoC

    Das heißt mit einer Ur F (oder jedem anderen Fahrzeug Baujahr 99 und älter und eingetragener Reifenbindung) hat man jetzt die berühmte A-Karte


    Bei der F800GS ist das auch nicht so einfach. Die Reifenbauart (Diagonal oder nicht) ist für CoC-Fahrzeuge inzwischen egal. Wichtig ist laut der neuen Aussage von Heidenau ja der Speedindex. Man kann nur dann einen Reifen mit geringerem Speedindex verwenden, wenn das Motorrad diesen Reifen in der CoC mit eingetragen hat. Das haben aber Motorräder EZ17 oder älter nicht, weil dafür einfach kein Bedarf bestand. Es gab ja die M+S Regelung, mit der man bequem einen geringeren Speedindex fahren konnte, sofern man einen Sticker ins Cockpit klebt.

  • Das haben aber Motorräder EZ17 oder älter nicht, weil dafür einfach kein Bedarf bestand. Es gab ja die M+S Regelung, mit der man bequem einen geringeren Speedindex fahren konnte, sofern man einen Sticker ins Cockpit klebt.

    Wobei das ein Deutscher "Brunz" ist. In Frankreich, der Schweiz und Österreich geht das weiterhin ohne Probleme. Hier hat der Gesetzgeber in Berlin geschlampt und nicht an die Motorräder gedacht als er die StVZO geändert hat.

    Es steht jedoch jedem Land frei entsprechende Ausnahmen zu machen oder auch nicht. So gilt z.B. in Italien die Ausnahme mit den tieferen Speedindex für Autos nur in den Wintermonaten. Im Sommer muss an Autos der Speedindex immer stimmen.

  • Das stimmt leider nicht. Die Ur-F hat meines Wissens eine Reifenbindung eingetragen und die bleibt weiterhin gültig, da das Motorrad per ABE homologiert wurde, nicht per CoC

    Das heißt mit einer Ur F (oder jedem anderen Fahrzeug Baujahr 99 und älter und eingetragener Reifenbindung) hat man jetzt die berühmte A-Karte


    Bei der F800GS ist das auch nicht so einfach. Die Reifenbauart (Diagonal oder nicht) ist für CoC-Fahrzeuge inzwischen egal. Wichtig ist laut der neuen Aussage von Heidenau ja der Speedindex. Man kann nur dann einen Reifen mit geringerem Speedindex verwenden, wenn das Motorrad diesen Reifen in der CoC mit eingetragen hat. Das haben aber Motorräder EZ17 oder älter nicht, weil dafür einfach kein Bedarf bestand. Es gab ja die M+S Regelung, mit der man bequem einen geringeren Speedindex fahren konnte, sofern man einen Sticker ins Cockpit klebt.

    Pardon! Ich dachte es handelte sich um eine neuere F.


    Klar, bei der F800GS muss man in die CoC schauen. Hatte ich nicht angemerkt. Da steht einiges bzgl. zugelassener Reifen für das Fzg., was leider aus dem Fzg-Schein nicht ersichtlich ist. Ich hab mal spaßenshalber nach einer CoC für die 1150GS gegoogelt: Im Fzg-Schein stehen nur R-Reifen mit hohem Speedindex, aber laut CoC ist auch u.a. Diagonal mit Index "Q" eingetragen. Zufällig hat der TKC80 den Q-index.

  • Bei der F800GS ist das auch nicht so einfach. Die Reifenbauart (Diagonal oder nicht) ist für CoC-Fahrzeuge inzwischen egal. Wichtig ist laut der neuen Aussage von Heidenau ja der Speedindex. Man kann nur dann einen Reifen mit geringerem Speedindex verwenden, wenn das Motorrad diesen Reifen in der CoC mit eingetragen hat. Das haben aber Motorräder EZ17 oder älter nicht, weil dafür einfach kein Bedarf bestand. Es gab ja die M+S Regelung, mit der man bequem einen geringeren Speedindex fahren konnte, sofern man einen Sticker ins Cockpit klebt.

    Verstehe ich das richtig, dass Du meinst, dass meine Folgerung

    Geht, jetzt aber nur noch mit Eintragung.

    nicht stimmt, weil nichts eingetragen werden wird, weil sich die eintragende Stelle nicht auf die Einlassungen von Heidenau (siehe oben) einlassen wird (obwohl modellbezogen und aus 2020, also nach der Neuregelung) ?


    In der COC meiner F800GS von 2011 heißt es:


    Eckart

  • Da steht in dem CoC aber unter Römisch I:

    90/90-21 M/C 54Q

    M+S Felge/Rim.WM3 2.15x21 2. 150/70 R17 M/C 69Q M+S, das heißt, dass Speedindex Q zulässig ist. Zufällig hat der beliebte TKC80 das Q als Index.


    Oder sehe ich das falsch?


    Nun aber was zum Lachen. Die Lage ist zwar hoffnungslos, aber nicht ernst..... Mir fiel ein, dass ich in meinen Mopedunterlagen noch irgendeinen Schrieb von Trelleborg hatte. Tatsächlich eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung für u.a. dem Mitas E07. Ohne Einschränkungen, aber auf 2 Jahre befristet, bis Mai 2021. Also erneut zum TÜV. Der gute Mann dort legt die Stirn in Falten, sucht längere Zeit in seinem Computer, telefoniert noch länger, und kommt zu dem Ergebnis: Der E07 braucht für meine 650 Twin nicht eingetragen zu werden.

    Vorsichtshalber weise ich auf die befristete Bescheinigung hin. Tja, meint er die Situation ist z.Zt. ziemlich undurchsichtig, außerdem ändert sich dauernd etwas an der be-Scheuer-ten Regelung. Ich solle die Bescheinigung immer mitführen. Ansonsten aber alles paletti.


    Und nun? Ich fahre ihn einfach. Hab aber vorsichtshalber eine Gesprächsnotiz verfasst, die hoffentlich nie gebraucht wird.


    Hans

  • Auch schnelle Bikes dürfen wieder Stolle zeigen

    Nach einem Hinweis im GS-Forum: Es scheint wieder etwas Neues zu geben, diesmal vielleicht positiv, obwohl bei mir noch Fragen offen bleiben:

    Das Verbot der Nutzung von Motorradreifen, welche die zulässige V-max des Motorrades unterschreiten, ist vom Tisch.

    Vielleicht können die Reifenrechtsexperten hier ein wenig für die Praxis auslegen.


    Eckart

  • Ich kriege einen Hals., :rant1: Aber so was von einem Hals. :furious: (Ne, nicht wirklich :beach:)


    Wie kann ein Online-Medium, wie http://www.motorradonline.de, verdammt nochmals nicht auf die entsprechenden Veröffentlichungen verlinken oder dann wenigstens den Verordnungstext zitieren?


    Es ist :





    Die Reifenhersteller nutzten mit der M+S-Kennzeichnung jahrelang eine Gesetzeslücke

    Das war keine "Gesetzeslücke" sondern gewollte Vorschrift, und gilt in der Schweiz so ähnlich mit gewissen Einschränkungen:


    3. Winterreifen, die sich nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen, müssen:

    a. bei Motorwagen: mit dem Schneeflockenzeichen nach Anhang 7 Anlage 1 des UNECE‑Reglements Nr. 117 gekennzeichnet sein und für mindestens 160 km/h geeignet sein;

    b. bei Motorrädern, Klein- oder dreirädrigen Motorfahrzeugen: die Zusatzbezeichnung M+S tragen und für mindestens 130 km/h geeignet sein.

    4. Für Winterreifen nach Absatz 3 muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben, die auf die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist.


    Kurz: In der Schweiz muss ein M+S Reifen auf einem Motorrad mindestens autobahntauglich sein. Also Schweizer Autobahn. :LOL: Achja, der Kleber bzw, Aufschrift muss nur abgegeben werden. Was der Kunde damit machen soll ist nirgendwo erwähnt. :shrug:

  • So, gerade TÜV gemacht mit Conti Trail Attack3. Conti hat dazu eine Herstellerfreigabe auf der Webseite. Und ich muss daher nichts eintragen. Das wurde zwischenzeitlich geändert lt Prüfer. Nun dürfen auch die vor 2000 ABE Fahrzeuge die Reifen drauf ziehen ohne extra Eintrag. Mus nur die Herstellerfreigabe vorweisen können. Die ist nun als pdf im Handy gespeichert, es würde aber auch ein Verweis auf die Contiseite reichen wo sich Polizei das selbst runter laden kann...aber dabei haben ist besser, weil dan Polizist bessere Laune haben wird.


    Alles erledigt, keiner wird abgezockt, lt Prüfer trifft es daher ausschliesslich Einzelabnahmen, zb wenn man andere Felgen hat und daher abweichende Reifengrößen. Oder Reimporte mit Einzelabnahme. Die müssen dann wieder eine Einzelabnahme machen für die neuen Reifen.


    Wir können also wie die letzen 20 Jahre die Herstellerdokumente nehmen und Reifen aufziehen. Mit den Winterreifen und M+S deklaration ist dann wieder ein anderes Thema.

  • Wir können also wie die letzen 20 Jahre die Herstellerdokumente nehmen und Reifen aufziehen. Mit den Winterreifen und M+S deklaration ist dann wieder ein anderes Thema.

    danke für die gute Nachricht :thumbsup2: - ich hoffe es spricht sich auch bei ALLEN Prüforganisationen rum:whistle:

    kleine Rückfrage dazu : steht denn bei dir im Schein was von Conti ?

  • Steht nix im Schein und in der Zulassung. Was auf der Conti Seite steht interessiert den TÜV dann nicht. Die schauen sich IHRE Dokumente in ihrem System an und ihre Vorgaben und regeln. DAs es dort noch falsch steht hat er zwar kurz erwähnt aber dazu gesagt, das es egal ist. Wichtig ist was der TÜV in seinen Dokumenten stehen hat und nicht was irgendwelche Hersteller irgendwo hinschreiben. Und das Freigabedokument von Conti hat er sich kurz runter geladen zur Kontrolle und in den Prüfbericht eingefügt. Wollte es mir ausdrucken zum Mitführen, habs aber als PDF im Handy schon dabei.


    Die Freigabedokumente stimmen schon mit dem 19.2. Den die ABE sind auch erlaubt Regel ist ein Zusatz zu 19.2, keine neue Nummer.


    PS: war Dekra in Bad Mergentheim.

  • Danke für die Info!

    Klingt beruhigend.

    rpr61 braucht ka auch gerade neue Schlappen...

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