Michel : Ich weiß überhaupt nicht, was der nette Herr in dem Video da erzählt. Nichts davon entnehme ich den offiziellen Verlautbarungen.
Grüße
Chris
So schaut es aus. Jeder plappert das nach was einer in einem grausamen Traum erlebt hat.
Michel : Ich weiß überhaupt nicht, was der nette Herr in dem Video da erzählt. Nichts davon entnehme ich den offiziellen Verlautbarungen.
Grüße
Chris
So schaut es aus. Jeder plappert das nach was einer in einem grausamen Traum erlebt hat.
Ich hab mich gerade mal durch das ADAC Dokument gewühlt.
Hier mal meine Zusammenfassung:
- für alle Motorräder mit EG Typgenehmigung bzw mit CoC Freigabe (meines Wissens betrifft das alle F GS Modelle) wurden sämtliche bestehende Reifenbindungen aufgehoben. Es gelten nur die "harten Fakten" in den Papieren, also Geschwindigkeitsindex, Lastindex oder Dimension
- jetzt gibt es 2 Fälle, wo die Neuregelung zum Tragen kommt:
- Fall 1: Motorrad hat eine CoC aber man will einen Reifen montieren, der eine andere Dimension hat (z.B. bei eingetragener Reifengröße in Zoll aber Reifen hat mm Maß) oder einen niedrigeren Last- oder Geschwindigkeitsindex hat
Die früher ausreichende Reifenfreigabe reicht nicht mehr aus. Stattdessen muss die Abweichung in die Papiere eingetragen werden. Das betrifft auch die F650GS, weil in den Papieren leider trotz der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h ein Reifen Klasse H steht (210 km/h). Für die Eintragung wird aber voraussichtlich eine Reifenfreigabe Bedingung sein. Bei der F dürfte der niedrigere Speedindex auch so gehen weil ja nunmal die Höchstgeschwindigkeit niedriger ist. Muss aber eingetragen werden
- Fall 2: Motorrad hat keine CoC sondern noch eine ABE (also als Typfreigabe)
Hier gelten alte Reifenbindungen weiter und jede Änderung muss eingetragen werden
- "Zu beachten ist auch, dass für einige ältere Motorräder ursprüngliche Reifenfabrikatbindungen
seitens der Hersteller aufgehoben wurden. Die Vertragshändler können hierüber Auskunft geben."
hat schon mal einer bei BMW nachgefragt? Eventuell wurde die Reifenfabrikatsbindung für die F inzwischen aufgehoben.
https://www.bmw-motorrad.de/de…manuals/tyre-options.html
Es gibt zumindest ein paar mehr Reifenmodelle, die auch von BMW freigegeben wurden
Das ADAC Dokument ist da leider etwas verwirrend aber unter
https://fragdenstaat.de/anfrag…ifenzulassungen-kraftrad/
Findet sich in der Antwort vom
22. Oktober 2019 16:41 die folgende Auflistung
ZitatAlles anzeigenFall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung
Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen (UN-Regelung Nr. 75, bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller
In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.Fall 1b: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart,
1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist, und
2. nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist, und
3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist, und
4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Fall 1c: Abweichende Reifengröße außerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart,
1. der schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist oder
2. der breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist, oder
3. dessen Abrollumfang geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifens mit dem geringsten Abrollumfang oder größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB genannten zulässigen Reifens mit dem größten Abrollumfang ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell aufgeführten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (siehe weiter zu beachtende Erläuterungen unter dem Punkt Schlussfolgerung).
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).
Die ist recht eindeutig.
Die früher ausreichende Reifenfreigabe reicht nicht mehr aus. Stattdessen muss die Abweichung in die Papiere eingetragen werden. Das betrifft auch die F650GS, weil in den Papieren leider trotz der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h ein Reifen Klasse H steht (210 km/h). Für die Eintragung wird aber voraussichtlich eine Reifenfreigabe Bedingung sein. Bei der F dürfte der niedrigere Speedindex auch so gehen weil ja nunmal die Höchstgeschwindigkeit niedriger ist. Muss aber eingetragen werden
Gute Zusammenfassung, danke Alex. Das kommt meinem Verständnis schon recht nahe. Ich erkenne bloß immer noch keinen Handlungsbedarf für die F650GS. Blick in´s COC einer unserer TwinSpark Dakars (das sind die mit EG Typgenehmigung; für die 2000-2004 habe ich keine eigene Erfahrung) anbei.
In Ziffer 32 (Reifengrößenbezeichnung) stehen für Achse 1: 90/90-21 54S*und Achse 2 130/80-17 65S*; das Sternchen verweist auf "Siehe Zusatzangaben unter No. 50.", also die von mir abgebildeten Angaben, nach denen auch T und H erlaubt sind. Es ist also allem Anschein nach bereits S zugelassen in diesem Falle, Speed 180km/h.
Heidenau K60 Scout ist damit z.B. problemlos.
Das COC ist von unserer "jüngsten" Dakar; Produktionsdatum 2007. Typgenehmigungsnummer e1*2002/24*0200*02
Grüße
Chris
Das Ganze riecht mal wieder nach Chaos wie bei der "Winterreifenpflicht".
Viele "Experten" schreiben viel ........ unterschiedliches bis widersprüchliches.
Da bei meiner Dakar der Speedindex S eingetragen ist (ZB Teil 1), kann mir die ganze Diskussion glücklicherweise egal sein.
Ist das was oben im "Zitat" steht die ganze Wahrheit, dann gilt der "Fall 2" für die Einzylinder F's.
Schauen wir mal was am Ende raus kommt (wie bei der "Winterreifenpflicht")
Ich erkenne bloß immer noch keinen Handlungsbedarf für die F650GS.
Kann ja sein, allerdings steht der Thread ja auch unter F650 / F700 / F750 / F800 / F850-Technik (2-Zyl.) ... und es soll Leute geben, die ein entsprechendes Motorrad fahren
Ergänzend vielleicht noch, was Heidenau auf ihrer Webseite schreibt:
https://de.reifenwerk-heidenau…elung-Reifenfreigaben.htm
Bemüht man deren Reifensuche, kommt nun auch ein zusätzlicher Disclaimer zu diesem Thema.
Eckart
rotax aber nicht für alle Einzylinder Fs. Meine F650GS aus 2007 hat eine CoC.
und JustMe mich betrifft das leider sehr wohl, da in meinen Papieren 100/90-19 57H und 130/80-17 65H drin steht. So dämlich das auch sein mag. Ich fürchte, dass das daran liegt, dass meine mal mit SR Racing Topf und den Papier-60PS unterwegs war. Was in der CoC steht hab ich noch nicht nachgesehen. Der K60 front und K60 Scout, den wir normalerweise fahren, fallen aber vorerst raus.
Was etwas komisch ist: Alle Reden immer nur von Änderungen der Dimensionen, nie von Änderungen der Höchstgeschwindigkeit. Auch beim ADAC und bei Heidenau. Das alte Winterreifen-Thema ist damit also noch nicht erledigt (niedrigere Höchstgeschwindigkeit als in Papieren)
Tante Edith sagt: habe gerade nochmal mit meinem TÜVer gesprochen und er meinte was beim Speedindex in den Papieren steht ist egal, es geht nur um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (bei CoC Fahrzeugen. Bei Fahrzeugen mit ABE gibt es noch einen Geschwindigkeitsaufschlag. So oder so zählt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit
Das alte Winterreifen-Thema ist damit also noch nicht erledigt (niedrigere Höchstgeschwindigkeit als in Papieren)
Ich wollte ( vor einem Jahr ) auf einem Naked Bike Enduroreifen von Heidenau für den winterkalten Straßenbelag haben.
Schriftliche Unbedenklichkeit für die Silica-Reifen an mein Mopped ( von Heidenau ) hab ich mir mailen lassen.
Hab mir beim dritten Versuch die Silica in passender Größe rausgesucht. Meine Endgeschwindigkeit war weitaus drüber,
der Dekra-Prüfer ( auch Motorradfahrer ) wollt mir dann ein "Geschwindigkeitssiegel" geben.
Es hätte nur noch die Probefahrt gefehlt, um ihn eintragen zu lassen.... und teure Gebühren.
Ich bin dann zum Überlegen nochmal nach Hause gefahren.
Mir scheint, das Geschwindigkeitssiegel wird noch geklebt.
Ja, das war ja letztes Jahr. Da ging das mit Reifenfreigabe und Geschwindigkeitsaufkleber im Tacho noch. Wundert mich ein wenig, dass er das eintragen wollte weil eigentlich war die Eintragung letztes Jahr noch keine Pflicht.
Aber bei der Neuregelung jetzt hätte sich da durchaus was verändern können.
Ich hab das mal bei Heidenau angefragt und auch schon eine Antwort bekommen.
Meine Anfrage
ZitatAlles anzeigenmeine Freundin fährt eine BMW F650GS aus 2007 (mit CoC) und seit jeher mit den Heidenau K60 front / K60 Scout Pneus mit Speedindex T (190 km/h). Durch die Neuregelung der Reifenfreigaben für Motorradreifen (https://de.reifenwerk-heidenau…elung-Reifenfreigaben.htm) haben wir jetzt folgendes Problem:
Obwohl als Höchstgeschwindigkeit in den Papieren 165 km/h stehen, sollen laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 Reifen mit dem Speedindex H (210 km/h) montiert werden. Bisher war das über die Reifenfreigabe geregelt aber die Reifenfreigabe fällt ja quasi seit diesem Jahr weg. Müsste ich den niedrigeren Speedindex jetzt in die Papiere eintragen lassen oder kann ich die Reifen weiterhin verwenden, da der Speedindex der Reifen ja für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit locker ausreicht?
Und dazu noch eine weiterführende Frage: Mit der Neuregelung der Winterreifen gab es ja Probleme, einen niedrigeren Speedindex zu fahren, als Höchstgeschwindigkeit in den Papieren vermerkt ist (das betrifft zum Beispiel meine Honda CRF1000L). Da gab es ja irgendwann von Ihnen und weiteren Reifenherstellern die Aussage, dass bei Fahrzeugen mit CoC eine Verwendung von M+S Reifen mit reduziertem Speedindex zulässig ist.
https://de.reifenwerk-heidenau…terreifen-Neuregelung.htm
Das wurde über die Reifenfreigabe geregelt. Wenn jetzt aber die Reifenfreigabe durch die bescheuerte Neuregelung seit diesem Jahr eigentlich keine rechtliche Relevanz mehr hat - betrifft das auch wieder die Verwendung von Stollenreifen auf Großenduros? Ist das noch möglich?
und die Antwort von Heidenau
ZitatAlles anzeigenLeider hat das BMVI wieder eine Regelung auf den Weg gebracht, die alles andere als verbraucherfreundlich ist.
Nach dem neuen Gesetz müssen die montierten Reifen dem in den Fahrzeugpapieren oder den COC-Dokumenten eingetragenen Speedindex haben. Umgehen könnte man das bei den Endurofahrzeugen mit M+S gekennzeichneten Reifen. Voraussetzung ist natürlich die EU-Homologation des Fahrzeugs, erkennbar an der e*……….-Nummer.
Bei der Afrika-Twin ist es im Prinzip die gleiche Vorgehensweise. Allerdings kommt bei dem Fahrzeug noch ein weiterer Punkt hinzu. Nach der neuen Regelung müssen die montierten Reifen auch der eingetragenen Reifenbauart entsprechen.
Da die Maschine serienmäßig bisher vorne mit Diagonal und hinten mit Radial-Reifen homologiert wurde, wir aber nur Reifen in Diagonalbauweise herstellen, müßte die Bauartänderung am Hinterrad eingetragen werden. Dafür akzeptieren die Prüforganisation dann wieder unserer Freigaben!
Die Regelung gilt aber erst für Reifen ab Baujahr 2020. Reifen die früher hergestellt wurden sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das heißt: bei EU-homologierten Fahrzeugen (alle, die mit einer CoC ausgeliefert wurden) gilt laut Heidenau tatsächlich der eingetragene Speed-Index, allerdings könnte man über weiterhin gültige M+S Regelung da raus kommen. Also müsste ich dann bei meiner F einen Sticker ins Cockpit machen, dass ich nicht schneller als 190 fahren darf, obwohl die Maschine nur 165 kann. Herrlich.
Laut meinem Prüfer wäre dieser Sticker allerdings nicht erforderlich, weil die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zählt, nicht der Speedindex.
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Reifenbauart (Diagonal / Radialreifen) mit der original eingetragenen übereinstimmt.
Das erkennt man an der eingetragenen Reifengröße
Diagonalbauweise wird entweder mit einem D oder gar nicht gekennzeichnet. Also - heißt auch Diagonal.
Radialbauweise wird mit einem R oder mit ZR gekennzeichnet.
Das ganze Thema mit der Bauweise betrifft auch die F. Bei meiner steht in den Papieren
100/90-19 57H
130/80R17 65H
Das heißt, dass man auf der F den K60 mit DOT ab 2020 hinten nicht mehr fahren darf, weil in den Papieren radiale Bauweise vorgeschrieben ist und die Verwendung von Diagonal-Reifen erst noch von einer Prüforganisation freigegeben und eingetragen werden müsste.
Alter is das dämlich
Eckart: Ich habe das Thema gestartet und nicht wirklich darauf geachtet, in welcher Rubrik das jetzt passender wäre.
Es gibt ja keine übergreifende Rubrik.
Ist alles etwas undurchsichtig und ich vermute, dass weder die Graukittel noch die Rennleitung umfassend informiert sind und es daher eine Viezahl von Auslegungen geben wird. Dumm nur, wenn es einen trifft und man bei einer Kontrolle oder beim HU-Termin ein Problem bekommt.
Ich würde erst einmal abwarten, wie sich das entwickelt.
Als erstes werden die Versicherer auf den Plan treten, wenn sie die Zahlung verweigern, weil angeblich eine nicht eingetragene Kombination gefahren wurde und der Unfall aus deren Sicht "vermeidbar" gewesen wäre.
Das Leben ist ungerecht und man kommt nur zu seinem Recht, wenn man einen besseren Anwalt hat.
Alles anzeigenDas ganze Thema mit der Bauweise betrifft auch die F. Bei meiner steht in den Papieren
100/90-19 57H
130/80R17 65H
Das heißt, dass man auf der F den K60 mit DOT ab 2020 hinten nicht mehr fahren darf, weil in den Papieren radiale Bauweise vorgeschrieben ist und die Verwendung von Diagonal-Reifen erst noch von einer Prüforganisation freigegeben und eingetragen werden müsste.
Alter is das dämlich
Servus Alex.
Mit "F" meinst Du die F650GS oder die F650? Erstere, oder?
Dann guck´ doch bitte mal in Paulas COC, bevor Du weiter herumrätselst. Wenn die Reifenvorgabe im Fahrzeugschein tatsächlich eine Folge der Eintragung des Racing-Endtopfes und der PS-Erhöhung ist, würde ich die erst mal wieder austragen lassen, spart ja wohl auch Steuern und Versicherung, wenn das Zeug eh nicht montiert ist. Original von BMW sind die Vorgaben bestimmt nicht. Was in den Schein original reingehört, weiß die Zulassungstelle, weil die Daten zentral beim KBA liegen, worauf die Zulassungsstelle m.W. direkten Zugriff hat. Bei unseren Dakars stehen in den Fahrzeugscheinen 90/90/21 54S und 130/80-17 65S; ich wüsste nicht, warum Du die nicht wieder da reinbekommen solltest.
Die "Radial"frage ist allerdings interessant, soweit es die Heidenaus betrifft. Aber die F650GS betrifft das nicht, da steht kein R im Reifen, siehe meine Bilder oben.
Grüße
Chris
Hab ich gemacht. Da steht 130/80R17 65H
Also Radialreifen und Speedindex H
2007er F650GS. Coc wurde für 37kW ausgestellt also die angebliche Leistungserhöhung durch den Auspuff kam erst danach
Mir ist das aber jetzt egal.
Ah ok, die kleine F650GS. Aber da stehen doch zumindest schon mal Reifen mit Index S drin. Bleibt das "Radial-Problem" für den Hinterreifen, wenn Heidenau keine Radialreifen herstellt, aber das sollte jeder Prüfer wohl problemlos eintragen, nachdem die gleiche Felge auf der Dakar für 130/80‐17 M/C 65T (ohne R) zugelassen ist.
Interessanterweise steht in deinen Bemerkungen der Reifen 1 mal mit und 1 mal ohne R. Und der mit R hat auch den Speedindex H
Is doch schön, wenn die Rechtslage mal so richtig eindeutig ist...
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein Prüfer die Papiere der Dakar für eine Änderung von Speedindex oder Radialreifen nehmen würde. In deiner Coc das sieht nämlich irgendwie aus wie ein Tippfehler weil da 2 mal fast das gleiche steht. Und zuerst steht die Variante mit H und R
Reden wir aneinander vorbei? Das von mir in Beitrag 62 gepostete Bild ist Dein COC, bloß von mir markiert. In den Fahrzeugscheinen unserer Dakars stehen jeweils die S-Reifen.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein Prüfer die Papiere der Dakar für eine Änderung von Speedindex oder Radialreifen nehmen würde.
Prüfer sind alle doof
Weil...
Jahrelang mit dem Lasertec hinten vorm umstricken meiner ST auf Ackerfräse gefahren,obwohl es dafür keine Freigabe für die ST gibt,nur für die Pegasso Strada...hat niemand gemerkt solange das Kaliber und der Lastindex stimmt,ist aber kein Radial und hinten sollte der lt BMW wohl sein
Nach Umbau habbisch die Option,beides nutzen zu dürfen
aber hinten ist R Pflicht,auch in meiner 99er.....und solange die Kaliber und der Lastindex sowie Speedindex stimmen....
Wo kein Kläger,da kein Richter
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Reifeneintragung in die Fahrzeugpapiere bald Pflicht
Im Kommentarfeld 50 steht dort 1: 90/90-21 54H [...] 2: 130/80R17 65H [...] 1:90/90-21 54T [...] 2: 130/80-17 65T
Das Bemerkungsfeld ist meines Wissens gleichwertig zu dem Feld 32 (es ist eine Ergänzung zu Feld 32 aber eine gleichwertige), damit stehen bei dir 2 verschiedene Speedindizes und der Hinterreifen 1 mal mit Radial und 1 mal ohne. Was so eigentlich nicht sein kann
Ich denke wir reden aneinander vorbei. Die Papiere sind völlig in Ordnung. Wir können ja gelegentlich mal telefonieren.
Ich meine die CoC von deiner Dakar, die du oben eingestellt hast. Da steht die Reifen Dimension 1 mal mit R und H Speedindex und 1 mal mit - und S Speedindex
Wir können ja gelegentlich mal telefonieren.
Aaahhhh...
Ich war neugierig: wer kommt als erster drauf
Hab schon überlegt, wie ich's vorsichtig formuliere, so das sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Hab schon überlegt, wie ich's vorsichtig formuliere, so das sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Willste auch mitmachen? Zu Compuserve-Zeiten in den frühen 90ern gab es in Foren noch eine regelmäßige Telefonkonferenz (weiß gar nicht mehr, wie wir das damals genau gemacht haben) und da schwätzten dann die Leut´ noch live miteinander. Wäre hier auch mal ganz witzig....