Reifeneintragung in die Fahrzeugpapiere bald Pflicht

  • Willste auch mitmachen? Zu Compuserve-Zeiten in den frühen 90ern gab es in Foren noch eine regelmäßige Telefonkonferenz (weiß gar nicht mehr, wie wir das damals genau gemacht haben) und da schwätzten dann die Leut´ noch live miteinander. Wäre hier auch mal ganz witzig....

    Haben wir damals mit der ISDN Leitung und den 2 Kanälen irgendwie hin bekommen. Genau weiß ich es aber auch nicht mehr. Irgendwie konnte jeder einen mit in die Leitung holen...

  • Sehr gut Info zum Thema und einer der wenigen die korrekt auf Verkehrsblatt 15/2019 verweisen.


    Wer dem ADAC nicht traut, kann sich ja auch noch beim Bund, d.h. beim BMVI informieren https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

  • Hab zu dem Thema mal ne Frage an die Kollegen .


    Bei meiner CS Bj. 2004 steht in der ZB Teil 1 ein Index " W " . Das wären 270 Kmh . Ist meiner Meinung nach ein wenig hoch gegriffen . Ausreichend wäre ja der Index " U " mit 200 Kmh . Was steht bei Euch ????


    Infos stammen aus meiner ZB Teil 1 und aus Wikipedia .



    Oesie

  • Index U ist untypisch und wird kaum verwendet. Die meisten nehmen entweder s bis 180 oder T bis 190 oder dann gleich H bis 210.

    So oder so ist die W eigenartig. Hast du in deine Typbescheinigung mal rein geschaut, was da drin steht? Ich nehme an, dass die sich in der Zulassungsstelle verschrieben haben.


    Laut meinem TÜVer ist allerding der Speedindex in den Papieren irrelevant. Solange der Speedindex vom Reifen die Höchstgeschwindigkeit laut Papieren ab kann würde er die Plakette erteilen (für Fahrzeuge mit CoC. Für Fahrzeuge mit ABE gibt es noch einen kleinen Sicherheitsaufschlag). Probleme bekommt man nur, wenn man einen Reifen fahren möchte, der weniger Höchstgeschwindigkeit ab kann als das Motorrad fahren könnte. Z.B. Grobstolle auf Reiseenduro.

  • Laut meinem TÜVer ist allerding der Speedindex in den Papieren irrelevant


    Das habe ich dem Artikel in Wikipedia auch entnommen . Auch die Links in Wiki zu den einzelnen Gesetzestexten sagen das aus . ( Blödes Beamtendeutsch )


    Nach diesen Infos im Kopp will ich im Frühjahr wenn ich im Norden bin mal zu meinem DEKRA Mann und versuchen ob ich nicht den K66 in 110/70 für vorn und den 150/60 für hinten ( statt eines 160ers ) genehmigt bekomme . Bin mal gespannt .



    Oesie

  • Laut meinem TÜVer ist allerding der Speedindex in den Papieren irrelevant


    Das habe ich dem Artikel in Wikipedia auch entnommen .

    Der Speedinedex der in den Papieren steht, sollte dem Speedindex entsprechen der auf der EG-Typengenehmigung (CoC) angegeben ist.

    Bei einer Kontrolle hat der Herr :police: Polizist aber in erster Linie nur deine Fahrzeugpapiere. Ob er gewillt ist und überhaupt die Möglichkeit (bsp. Ausland) hat nachzuschauen was in der Typengenehmigungsdatenbank hinterlegt ist, steht in den Sternen. :sternchen: Wenn man auch nicht illegal, bzw. "mit erloschener Betriebserlaubnis" unterwegs ist, so kann es doch Probleme bereiten und im dümmsten Fall die Weiterfahrt verhindern.


    Die Fahrzeugschein ausgebende Behörde sollte eigentlich Zugriff auf die Typengenehmigungsdatenbank haben und in der Lage sein einen allenfalls korrigierten Schein mit korrekten Angaben auszustellen ohne das man das CoC vorweisen muss.


    Z.B. Grobstolle auf Reiseenduro

    Habt ihr Deutschen eigentlich in Zwischenzeit den §36 StVZO bezüglich Speedindex von M+S Motorradreifen repariert oder ist das immer noch ein Problem? Fände ich jedenfalls persönlich eher einer Petition würdig als dieser Tam-Tam um Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530).

  • Laut meinem TÜVer ist allerding der Speedindex in den Papieren irrelevant


    Das habe ich dem Artikel in Wikipedia auch entnommen .

    Der Speedinedex der in den Papieren steht, sollte dem Speedindex entsprechen der auf der EG-Typengenehmigung (CoC) angegeben ist.

    Bei einer Kontrolle hat der Herr :police: Polizist aber in erster Linie nur deine Fahrzeugpapiere. Ob er gewillt ist und überhaupt die Möglichkeit (bsp. Ausland) hat nachzuschauen was in der Typengenehmigungsdatenbank hinterlegt ist, steht in den Sternen.

    Da hast du aber mein Zitat in einen falschen Zusammenhang gesetzt. Der Speedindex in den Papieren ist irrelevant. Genauso ist der Speedindex in der CoC irrelevant. Relevant ist einzig die eingetragene Höchstgeschwindigkeit und der Speedindex, der auf den Reifen vermerkt ist. Die beiden müssen zusammen passen. Ob das der Polizist im Ausland genauso sieht steht allerdings wirklich in den Sternen. Der TÜV in Deutschland sieht es aber so und damit auch die Polizei. Wenn auch eventuell nicht im ersten Anlauf (Kontrolle im Straßenverkehr) so doch spätestens im Zweiten (Vorstellung bei technischer Abnahme).


    Z.B. Grobstolle auf Reiseenduro

    Habt ihr Deutschen eigentlich in Zwischenzeit den §36 StVZO bezüglich Speedindex von M+S Motorradreifen repariert oder ist das immer noch ein Problem? Fände ich jedenfalls persönlich eher einer Petition würdig als dieser Tam-Tam um Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530).

    Nicht wirklich repariert. Heidenau und ein paar andere haben die sich widersprechenden Gesetzestexte aus der StVZO und EU zu ihrem Vorteil interpretiert. Laut Argumentation von Heidenau gilt der §36 StVZO nicht für Motorräder mit CoC Zulassung sondern das EU Recht gilt und in diesem ist die Verwendung von M+S Reifen grundsätzlich noch erlaubt.

    Ich persönlich seh das zwar anders, bin aber kein Jurist. Also der Stand ist noch immer so wie in diesem Fred

    Enduro-Reifen ab 2018 (WICHTIGE ÄNDERUNG §36 StVZO ab 2018 für Motorräder)

  • Der Speedindex in den Papieren ist irrelevant. Genauso ist der Speedindex in der CoC irrelevant. Relevant ist einzig die eingetragene Höchstgeschwindigkeit und der Speedindex, der auf den Reifen vermerkt ist.

    Da widerspricht dir aber das BMVI. Auch wenn wohl der Speedindex gemäss der erteilten EU-Typengenehmigung die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdeckt soll, so ist meiner Meinung nach immer noch der Speedindex gemäss EU-Typengenehmigung bzw. wie auf dem CoC relevant.


    Stell dir z.B. folgende Einträge vor:

    Höchstgeschwindigkeit: 170 km/h

    Zugelassene Reifen: 130/80 - 17 65S , 130/80 - 17 65P M+S


    Keine Ahnung ob das so möglich ist, denn bei M+S Reifen gilt nach EU-Recht normalerweise nur, dass es bei M+S Geschwindigkeitsindex M (130 km/h) oder besser sein soll. Jedenfalls bei EURO 4 Motorrädern gemäss Anhang XV der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates:



    Laut Argumentation von Heidenau gilt der §36 StVZO nicht für Motorräder mit CoC Zulassung sondern das EU Recht gilt und in diesem ist die Verwendung von M+S Reifen grundsätzlich noch erlaubt.

    Ich schliesse mich gemäss den Angaben vom BMVI und obigem aus Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Sicht von Heidenau an. Probleme könnte es jedoch mit: "die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden" geben. Bei der Dakar habe ich üblicherweise und dauernd M+S, da anderes gar kein Sinn macht.



    Die Bereifung wird im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft


    Was ich endlich auch noch gefunden habe, und was die Gefahrengut-Leute schon Lange haben, ist eine Ablichtung der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530). Die findet man hier: https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/

    Die deckt sich übrigens mit der obigen Text des BMVI (Siehe auch: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html )

  • Eine Eintragung in den Papieren wie von dir geschrieben ist zwar theoretisch denkbar, praktisch habe ich das aber so noch nie gesehen. Da die Verwendung von M+S Reifen mit niedrigerem Speedindex bis Ende 2017 eintragungsfrei möglich war wüsste ich keinen guten Grund, warum das in irgendwelchen Papieren drin stehen sollte.

    Außerdem ging es mir eher um eine Abweichung in die andere Richtung. In meinen Papieren steht bei beiden Reifendimensionen ein H als Speedindex (210 km/h) und das ist in Verbindung mit der Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h halt totaler Blödsinn. Und da haben mir mein Bruder (Polizist) und mein TÜVer beide bestätigt, dass das H in den Papieren (und in der CoC - da steht das gleiche) irrelevant ist. Solange der Speedindex vom Reifen mindestens R ist bekomme ich keine Probleme.


    Ich stimme nur deshalb nicht mit der Sicht von Heidenau überein, weil EU Recht nicht zwingend nationales Recht überschreibt. EU Recht soll einfach in nationales Recht übernommen werden, überschreibt dieses aber nicht wahllos. Und wenn in der StVZO keine Ausnahme für M+S Reifen mehr vorgesehen ist dann bin ich der Meinung kann man sich nicht einfach auf die im EU Recht vorgesehene Ausnahme beziehen. Wenn dem so wäre, wäre die komplette StVZO obsolet (zumindest für alle Fahrzeuge mit CoC) weil es dann völlig egal wäre, was da drin steht, da ja nur das EU Recht gelten würde. Alles, was irgendwie mit der Zulassung eines KfZ zu tun hat und eine Landesspezifische Regelung ist könnte dann angefochten werden weil ja nur das EU Recht gelten würde.

  • Da die Verwendung von M+S Reifen mit niedrigerem Speedindex bis Ende 2017 eintragungsfrei möglich war wüsste ich keinen guten Grund, warum das in irgendwelchen Papieren drin stehen sollte.

    Eben weil es eben in Deutschland nicht mehr möglich ist, und z.B. BMW dem heimischen Kunden was gutes tun will.


    EU Recht soll einfach in nationales Recht übernommen werden, überschreibt dieses aber nicht wahllos. Und wenn in der StVZO keine Ausnahme für M+S Reifen mehr vorgesehen ist dann bin ich der Meinung kann man sich nicht einfach auf die im EU Recht vorgesehene Ausnahme beziehen.

    In der Schweiz sind nationale Zulassung und EU-Typengenehmigung parallel und von einander unabhängig geregelt. Ersteres ist in der VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19950165/index.html, zweites, im Fall von Motorrädern in TAFV 3 https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20161717/index.html geregelt. Die TAFV 3 könnte simpler nicht sein.


    Neuzulassung rein nach nationalem Recht, d.H. der VTS sind wohl eine eher selten und betreffen kaum Serien-Fahrzeuge.


    Erleichterungen welche die VTS gegenüber den EU-Typengenehmigung bietet kann man in Anspruch nehmen z.B. kleiner und nur ein Spiegel an EURO 3 Fahrzeugen, oder Radial, Diagonal oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse (Bias Belt) selbst wenn in der Typengenehmigung eingeschränkt. Verschärfungen gegenüber den EU-Typengenehmigungs Vorschriften greifen hingegen in nicht. Siehe dazu Artikel 3a und 4 der VTS. Artikel 4 regelt auch den Bestandesschutz, den so weit ich weiss, es so explizit in der StVZO nicht gibt.

    In meinen Papieren steht bei beiden Reifendimensionen ein H als Speedindex (210 km/h) und das ist in Verbindung mit der Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h halt totaler Blödsinn.

    So ein Blödsinn war gemäss Text des alten Anhang III der Richtlinie 97/24/EG leider noch möglich, mit dem neuen Anhang XV der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 zum Glück jedoch nicht mehr. Dort heisst es "Die Geschwindigkeitskategorie muss der niedrigsten Stufe entsprechen, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar ist". Wie heisst es so schön? Jedes Schild hat seine Geschichte.


    Wenn dem so wäre, wäre die komplette StVZO obsolet (zumindest für alle Fahrzeuge mit CoC) weil es dann völlig egal wäre, was da drin steht, da ja nur das EU Recht gelten würde.

    Das ist Richtig und das ist auch gut so. Nationales Recht hat gefälligst nicht in die EU-Typengenehmigungsvorschriften reinzupfuschen. Die StVZO regelt Fahrzeuge mit ABE und kann allenfalls Erleichterungen für Fahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bieten. Aus der Verordnung Nr. 168/2013:

  • Und jetzt wird es ganz verrückt. Ich habe meinen TÜVer mal gefragt, wie aufwändig es wäre, die andere "Reifengröße" hinten eintragen zu lassen, damit ich weiter den Diagonalreifen K60 Scout fahren kann. Daraufhin hat er mal in sein System geschaut und das spuckt ihm bei meinem Motorrad (war schon mehrfach zur HU bei ihm, daher hat er die drin) den unten stehenden Text aus.

    HU System.jpg


    Das heißt: zwar sind in meinen Papieren die Dimensionen 100/90-19 und 130/80R17 eingetragen aber in der gleichen COC oder ABE stehen außerdem die folgenden Reifenkombinationen drin

    110/80R19 mit 140/80R17

    90/90-21 mit 130/80-17

    90/90-21 mit 130/80R17


    Von der ersten Größe mal abgesehen, die ich noch nie gehört habe heißt das für mich, dass ein Umbau auf Dakar-Bereifung Eintragungsfrei möglich wäre. Weil das sind ja die Reifengrößen gemäß ABE / COC. Wenn ich dort mit Dakar-Bereifung aufkreuzen würde würde er in seinem Computer nachgucken, das sehen und dann wäre das so ok.


    Das heißt jetzt aber auch, dass die Dakar hinten einen Radial- oder Diagonalreifen fahren darf, während die normale F hinten nur einen Radialreifen fahren darf. Was technischer Blödsinn ist aber das sind Eintragungen ja häufig


  • Das heißt jetzt aber auch, dass die Dakar hinten einen Radial- oder Diagonalreifen fahren darf, während die normale F hinten nur einen Radialreifen fahren darf. Was technischer Blödsinn ist aber das sind Eintragungen ja häufig

    Nicht ganz. Dakar und GS haben (Einzelzünder, weiß nicht ob das auf die Doppelzünder auch zutrifft) zwar die gleiche COC,

    aber das "typebezogene" dürfte wohl das für die GS relevante sein. D.h. du darfst auch nicht einfach auf 21" umbauen, aber wenn du es machst wird die Eintragung wohl einfacher.



    Die andere 19/17 Zoll Kombo dürfte wohl die F650CS sein?





    Übrigens, für alle die als noch nicht durchsteigen, mopedreifen.de hat ein super Video, in dem das Thema verständlich rüber gebracht wird.

    Zeigt auch an konkreten Beispielen, wie schwachsinnig diese Regelung ist...


    https://video.mopedreifen.de/TÜV_Änderungen_2020/480p.mp4






    Kurzum, ich hab zwar die EG Zulassung kann demnach jeden Reifen in den in dem CoC erwähnten Größen aufziehen, aber hab ja Änderungen (Felgengröße, Gabel, Schwinge, Federweg, alles für sich gilt da schon) die mich mit den Fzg. wohl in die selbe Kategorie wie die vor-EG, sprich ABE-Fzg. fallen lassen, sprich: Für JEDEN Reifen ne Eintragung.

    Aber bevor ich mir zig Reifen in zig Größen eintragen lasse, schaue ich eher, dass ich irgendwie die Reifenbindung raus bekomme oder zumindest ein paar gängige Größen mit geschickter Formulierung ala "VuH nur ein Hersteller [Anm. der Red.: Das hab ich so ja auch schon drin stehen...], Geschwindigkeitsindex [Aufkleber im Cockpit?] und Lastindex beachten" eingetragen bekomme.



    So wie das formuliert ist, könnte ich mir sogar vorstellen, dass das (also Eintragung JEDES Reifens) auch für denjenigen gilt, der nur ein anderes Federbein einbaut.

    Zitat:
    "...oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden..."


    Hat dein neues Federbein also mehr (ggf. auch weniger?) Federweg, dann...?

    Selbiges gilt dann wohl auch für sämtliche Umbauten auf Felgengrößen, die nicht in dem CoC stehen.





    Alles in allem ganz großes Kino, super verkompliziert und nebenbei noch für einen Großteil der Fahrzeugbesitzer zusätzliche, unnötige, Kosten herbeigeführt.

    So sollte Bürokratie laufen.


    Oh, und natürlich einiges unklar lassen, damit bloß nicht jeder genau weiß, woran er eigentlich ist.

  • Sehr schönes Video über ein sehr trauriges Thema. Mein Prüfer (selbst Motorradfahrer) schüttelt auch nur den Kopf..

    Die andere 19/17 Zoll Kombo dürfte wohl die F650CS sein?

    Die CS hat laut Reifenhändlern vorne und hinten 17".


    Der Federbein Hinweis ist aber gut. Wobei: wenn für das Federbein eine ABE vorliegt dann ist mit dieser ja eigentlich bestätigt, dass der Serienzustand nicht nennenswert verändert wird. Und damit dürfte es auch auf die Reifen keinen Einfluss haben.


    Darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht aber stimmt völlig: jeder mit großen Umbauten hat ja jetzt ganz großes Kino


    Aber das Thema für ältere Fahrzeuge mit ABE könnten sie theoretisch großteils, indem sie den Passus, der jede gleiche Reifengröße freigibt einfach in die StVZO übernehmen.


    N Kollege von mir hat ne BMW aus den 30ern aufgebaut. Ich frag den mal, ob er sich schon Gedanken gemacht hat

    Alex

    3 Mal editiert, zuletzt von bwm ()

  • Stimmt. Dann keine Ahnung wofür die Rad-/Reifenkombo sein soll.



    Jaaaa, das stimmt, aber es geht ja eben explizit u.a. um Umbauten die "Einfluss auf die Rad-/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben".

    Da das nicht näher beschrieben wird, fällt da dann soweit theoretisch erstmal jede Änderung am Fahrwerk drunter,

    Tieferlegung, anderes Federbein, andere Gabel, andere Felgen und und und.




    Nuja, uns mit den Umbauten erwischts auch kaum schlimmer als die mit den ABE-Zulassungen,

    nur werden wir vom Hersteller auch keine Prüfbescheinigung, mit der wir beim Tüv rein schneien könnten ,bekommen, insofern die Radgrößen ebenfalls umgebaut sind.




    Man könnte theoretisch....aber will man? Wenn finanzielle Motive dahinter stehen, dann will man das bestimmt nicht.

  • Nuja, uns mit den Umbauten erwischts auch kaum schlimmer als die mit den ABE-Zulassungen,

    nur werden wir vom Hersteller auch keine Prüfbescheinigung, mit der wir beim Tüv rein schneien könnten ,bekommen, insofern die Radgrößen ebenfalls umgebaut sind.

    ich glaube schon, dass es Leute mit Umbauten schlimmer erwischt. Weil: nach dem Video von Mopedreifen besteht die Prüforganisation ja auf einen Wisch vom Reifenhersteller, der weitestgehend der Reifenfreigabe von früher entspricht. So eine Freigabebescheinigung wird es für die älteren Möffs so geben, wie es die Reifenfreigaben gab. Also die Ur-Fs sind da "fein raus" im Sinne, dass Sie zwar jetzt alle möglichen neuen Reifen eintragen müssen, das aber ohne Probleme können. Aber für deine Maschine mit deinen Rädern gibt's diesen Wisch nicht und wird's nie geben. Das heißt eigentlich, dass dir kein Prüfer da irgendwas eintragen wird.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Kombination 110/80 R19 und 140/80 R17 zur G650GS gehört. Da es ja das gleiche Fahrzeug ist, bis auf das Facelift und einige Kleinigkeiten, könnte sie die selbe Typgenehmigung haben, bzw. lediglich einen Nachtrag zu den F-Modellvarianten.


    Die EG Typgenehmigung der G650GS lautet e1*2002/24*0200*06, wie sieht es bei den F-Modellen aus? Sollte dann auch die „...0200*xx“ sein.

  • Weil ich mal beim TÜV gefragt habe:


    Radial eingetragen, Diagonal erlaubt? Upps, was für eine Frage. Dann nebenbei am Telefon den neuen Gesetzestext gelesen. Ui, stimmt ja (is ja gut. Sorry, ich hab´s denen verraten).

    Ergebnis O-Ton : das wird eine Einzelabnahme und wahrscheinlich mit Fahrdynamiktest. Das kostet mindestens 100 €. Egal, dass es bis 2019 eine Freigabe gibt.


    Einfach mal ein bisschen Öl ins Feuer für die Verfechter des zivilen Ungehorsams.8o

    Gruß Michael


    "Wer loslässt, hat beide Hände frei"

  • Ein kleiner Update in Sachen Be_Scheuer-ter Neuregelung:


    2019 hatte ich Mitas (Firma Trelleborg) um eine Freigabe für den E07 (Diagonalreifen) gebeten, da bekanntlich für die GS F650 Twin nur Radialreifen im Fzg-Schein vorgesehen sind und es folglich nur wenige wirklich geländetaugliche Reifen möglich sind (TKC80 z.B. nicht erlaubt). Tatsächlich habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, befristet auf 2 Jahre. Vermutlich befristet wg der damals absehbaren Neuregelung.


    Seinerzeit habe ich aber den Anakee Wild montiert weil mir der am ehesten mit dem TKC80 vergleichbar ist, aber da Radialreifen, und somit kein Problem für die kleine Twin. Der Anakee war auch klasse, sowohl auf Asphalt, als auch off-road, und hat eine akzeptable Lebensdauer.


    Nun fiel mir wieder die Mitas-Bescheinigung ein, rufe also beim TÜV Süd an und siehe da: Der TÜV-Mann sagt, dass bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der E07 eingetragen werden kann. Bei einer herkömmlichen Freigabebescheinigung wäre das leider nicht der Fall. Für den K60 Scout habe ich leider keinen positiven Bescheid bekommen :( und freue mich schon auf die ersten Erfahrungen mit dem Mitas-Gummi.


    Frohe Ostereier!
    Hans