Hallo,
Ich halte euch auf dem laufenden sobald ich eine andere Batterie eingebaut habe.
Die Anfrage wegen der Gewährleistung ist an den Händler raus, sollte das nicht klappen kaufe ich halt ne neue....
Wenn die Batterie noch keine 6 Monate alt ist, brauchst du keine Anfrage stellen sondern legst dem Händler die Batterie mit Benennung des Problems auf den Tresen. Der Händler muss dir beweisen das der Schaden nicht schon am Verkaufstag vorhanden war. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr ein, dann muss der Kunde dem Händler beweisen das der verkaufte Artikel zum Zeitpunkt des Kauf schon in einem Schadhaften Zustand war. Beides ist so einfach nicht möglich.
Bei der Gewährleistung geht es nicht darum das eine Ware eine Zeitlang hält was sie versprechen sollte oder ein zugesicherter Zustand vorhanden ist, sondern das die Ware bei Übergabe in einwandfreien Zustand war. Der Defekt kann sich dabei durchaus später zeigen. Der Gesetzgeber hat die Gewährleistung so formuliert um Reklamation Verbraucherfreundlich zu gestalten. Ein Händler hat in den 6 Monaten kaum eine Chance zu beweisen das der Schaden durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten ist wenn man nicht schon von aussen irgendwelche Spuren erkennen kann.
Defekte nagelneue Säurebatterien kommen schon mal vor. Auch unbefüllte vorgeladene Batterien halten in dem Zustand nicht ewig lang im Regal. Die Problematik ist den Händlern durchaus bewusst.