Nun sag, wie hast du’s mit den Waldwegen?

  • Wer legal durch den Wald fahren will, muß also Wege finden, an denen sich Schilder gemäß StVO befinden, die nicht gleich wieder das Befahren verbieten, wie z. B. das Schild “Einfährt verboten“ mit dem Zusatz "Nur für Land- und Forstwirtschaft“ oder aber bei der Gemeinde nachfragen, ob der Weg XY dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


    Die bereits erwähnten grünen Schilder sind letztlich, zumindest in Bawü, nicht erforderlich, da sie nur noch einmal das wiedergeben, was im Gesetz steht.

    Auch in Berlin und Brandenburg stehen meist nur Schilder mit in diesem Sinne informativem Charakter.


    In den strukturärmeren Gegenden Brandenburgs oder im Mecklenburg-Vorpommern stößt man aber doch hin und wieder auf Straßen, die nicht auf den ersten Blick von Waldwegen zu unterscheiden sind, ohne dass sich dort iregdwelche Schilder gemäß StVO befinden (sondern oft überhaupt keine). Wenn aber davon Waldwege abgehen, die mit besagten grünen o. ä. Schildern versehen sind, kann man im Umkerschluss schließen, dass man sich wohl auf einer öffentlichen Straße oder sowas Ähnlichem befinden muss.


    Eckart

  • Hallo Eckart,


    sorum geht es natürlich auch.


    Allzu unbedacht sollte man jedenfalls nicht auf Waldwegen fahren.

    Fahren im Wald macht in der Regel 35€.

    Mit den 35 € ist es jedenfall je nach Wald und Weg nicht immer getan, wie ein aktueller Fall hier in NRW zeigt.


    www1.wdr.de/nachrichten


    Da wären dann mal eben 1000 € im Naturschutzgebiet (ehemaliger Truppenübungsplatz) fällig gewesen.

  • Da wären dann mal eben 1000 € im Naturschutzgebiet (ehemaliger Truppenübungsplatz) fällig gewesen.

    Die Wald- und Naturschutzgesetze kennen in der Regel kein fixen Bussgelder sondern haben nur "bis zu" Angaben. Verletzungen von Naturschutzgesetzen werden jeweils härter bestraft.


    Beispiele:

    NRW: LFoG sind es bis zu 25'000 €, im LNatSchG sind es bis zu 50'000 €,

    BW: LWaldG sind es 2'500 €, in schweren Fällen 10'000 €, im NatSchG je nach Widerhandlung bis zu 15'000 €oder gar bis zu 50'000 €.

    CH: WaG bis zu Fr. 20'000 und beim NaG gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


    Zu "fällig gewesen": Es wird ermittelt und man hat ja einen Zeugen der Auskunft geben muss wer da sonst noch rumgekurvt ist. Wird sich bei der Truppe wohl kaum nur um engste Familienmitglieder handeln.

  • Es gibt den Naturpark Südschwarzwald.

    Der Naturpark Südschwarzwald umfasst ein 394.000 Hektar großes Gebiet im äußersten Südwesten Deutschlands.

    Er reicht von Herbolzheim und Triberg im Norden bis nach Waldshut-Tiengen und Lörrach im Süden.

    Im Westen schließt er die Vorbergzone bis Freiburg und Emmendingen ein,

    nach Osten dehnt er sich bis Donaueschingen und Bad Dürrheim auf der Baar-Hochebene aus.


    Der Naturpark besteht größtenteils aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

    Es ist die zentrale Aufgabe des Naturparks Südschwarzwald, die Region des südlichen Schwarzwalds zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln.

    https://www.naturpark-suedschwarzwald.de/


    Da steht direkt auf der Startseite die Initiative "Silent Rider", eine Petition gegen unnötigen Motorradlärm.



    Ich kann nur davon abraten, sich die Regeln selber zu machen.

    Der Ermessensspielraum wird gegen NULL tendieren.

    Alle Dinge, die man gegen sein Gefühl und gegen sein inneres Wissen tut, anderen zuliebe, sind nicht gut und müssen früher oder später teuer bezahlt werden.
    Hermann Hesse