Nun sag, wie hast du’s mit den Waldwegen?

  • Liebe Badenser, oder Badner für die, die Goethe nicht mögen, ich möcht hier mal die Gretchenfrage stellen und mich bei euch schlau machen.


    Wie ist das bei euch mit den Waldwegen? Durch die vielen schönen Tafeln mit grünen Rand bin ich mir natürlich des WaldG http://www.landesrecht-bw.de/j…od.psml&max=true&aiz=true und im speziellen dessen §37 bewusst, hab aber dennoch ein paar Fragen.

    Denn das ganze ist nicht unähnlich und dennoch anders als unsrer eigener Helvetischer Art. 15 WaldG https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19910255/index.html#a15


    Bei einer Tour durch den schönen Schwarzwald ist einem guten Freund folgende Situationen aufgefallen.

    1. Die Tafel mit dem grünen Rand ist t.w. auch auf asphaltierten Wegen, gar auf der noch grünen Wiesen mehr oder weniger fern vom Wald anzutreffen. Ein Schild nach StVo war nicht vorhanden.

    2. Es hat 3 oder 4 Wege die in den Wald führen, jedoch sind alle bis auf einen mit einer Tafel mit grünen Rand markiert. Der Weg ohne Tafel ist breit so dass sich zwei Autos kreuzen könnten, nicht asphaltiert jedoch befestigt und in einem allgemein guten Zustand.

    3. Eine asphaltierte Strasse führt in den Wald hinein um dann im Wald zu einer nicht asphaltierten, Zustand wie in 2 beschrieben zu werden.

    4. Auf den in 2 und 3 beschriebenen Wege fahrend, begrüsste ihn manchmal auf der anderen Seite eine Tafel mit grünen Rand. Im Wald selber haben abzweigende Strassen Schilder nach StVO oder auch die Tafel mit dem grünen Rand.

    5. Auf den in 2 und 3 beschriebenen Wege fahrend begrüssten ihn durchaus freundliche Waldarbeiter die Sturmschäden aufräumten.


    Aufgrund 1 schliesst der Freund, das alleine der Strassenbelag noch keinen verbotenen Waldweg macht. Wieter sind in der Schweiz Wege wie in 2 und 3 beschrieben, da offensichtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet und nicht anders wertig beschildert im Grunde legal befahrbar. Wie sieht das bei euch aus? Irritierend ist auf der einen Seite das freundliche Verhalten der Waldarbeiter auf der anderen Seite die t.w. die inkongruent Beschilderung.


    Der Freund fährt natürlich der Situation und Verhältnissen angepasst, hat einen original Auspuff, ist stets freundlich gegenüber den anderen Wegbenutzer und meidet nicht befestigte Wege sowie Wanderpfade.


    PS: Mi dörf gern au uf Alemannisch schriibe wenn's eim besser passt.

  • Irritierend ist auf der einen Seite das freundliche Verhalten der Waldarbeiter auf der anderen Seite die t.w. die inkongruent Beschilderung.

    Präambel:

    Die freundlichen Waldarbeiter sind sicher keine Eigentümer, Jagdausübungsberchtigte oder Naturschützer.

    Die Gesetzeslage ist m. E. eindeutig und unabhängig von der Qualität des Fahrbahnbelages: Wenn ein Weg/Fahrbahn etc. für KfZ gesperrt ist, sollte das im eigenen Interesse befolgt werden, die Strafen können u. U. empfindlich sein.

    Und außerdem:

    Ist vielleicht gar nicht so schlecht, wenn in unserer Natur, die von den unterschiedlichsten Nutzern teilweise stark genutzt wird, nicht auch noch Endurofahrzeuge, mit oder ohne Brülltüte, gesperrte Wege/Straßen widerrechlich zweckentfremden.


    bob-muc

  • Komme zwar aus einer anderen Ecke , doch ich halte grundsätzlich so : Solange kein Verbotsschild da ist fahre ich bis eines kommt . Wenn eins da steht drehe ich ebend um . Ansonsten verhalte ich mich so das ich auch noch ein zweites und drittes mal dort lang fahren kann ohne von Knüppeln begrüsst zu werden .



    Oesie

  • Die Gesetzeslage ist m. E. eindeutig und unabhängig von der Qualität des Fahrbahnbelages: Wenn ein Weg/Fahrbahn etc. für KfZ gesperrt ist, sollte das im eigenen Interesse befolgt werden

    Wenn es gesperrt ist oder offensichtlich nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben ist, dann ist dies, Diskussionslos, klar. Es gibt aber auch Strassen oder Wege wo dies nicht offensichtlich klar ist, bzw. die Durchfahrt gar explizit erlaubt ist. Soll ich nun alles meiden was ein Waldweg sein könnte? Dann darf man ja nicht mal mehr auf asphaltierten Wege durch den Wald fahren. Abgesehen, dass dies im Schwarzwald ein Ding der Unmöglichkeit ist führt z.B. die L148 beim Wehratal durch ein Waldschutz-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiet. Ergo durchfahrt verboten auch wenn nicht beschildert? (Konsequenterweise müsste man dieses Teilstück wie die untere Albtalstrasse L154 sperren).


    Wenn eins da steht drehe ich ebend um . Ansonsten verhalte ich mich so das ich auch noch ein zweites und drittes mal dort lang fahren kann ohne von Knüppeln begrüsst zu werden .

    Bei Strassen mit einer einseitigen Signalisation lass ich es in der Regel bei einem einmaligen Durchfahren.

  • Soll ich nun alles meiden was ein Waldweg sein könnte? Dann darf man ja nicht mal mehr auf asphaltierten Wege durch den Wald fahren.

    Bitte keinen voreilenden Gehorsam. D leidet an Regulierungswut, wenn etwas gesperrt ist, soll es auch als solches unmissverständlich kenntlich gemacht sein. Und ja, legal zu befahrende Straßen führen in D auch durch Naturschutz und ander Schutzgebiete, schließlich leben da ja auch noch Menschen die auch ihre Bedürfnisse haben.

    Grundsätzlich stimme ich der Meinung Oesis zu:

    Solange kein Verbotsschild da ist fahre ich bis eines kommt . Wenn eins da steht drehe ich ebend um . Ansonsten verhalte ich mich so das ich auch noch ein zweites und drittes mal dort lang fahren kann ohne von Knüppeln begrüsst zu werden .



    Oesie

    bob-muc

  • Landwirtschaftliche Wege die für mich eigentlich nicht frei sind, werden schon mal befahren. Natur und Landschaftsschutzgebiete sowie Wege durch den Wald oder Naherholungsgebiete für Wanderer oder Reiter sind Tabu. Da gibt es für mich keine zwei Meinungen.

    In jüngeren Jahren mit der KTM hab ich das aber auch anders gesehen... Das Alter...

  • Natur und Landschaftsschutzgebiete sowie Wege durch den Wald oder Naherholungsgebiete für Wanderer oder Reiter sind Tabu. Da gibt es für mich keine zwei Meinungen.

    Solch eine pauschale Aussage ist doch eine ausgemachter Blödsinn. Ich gehe mit dir eine Wette ein, dass Du, falls ich dir die einsprechenden Strassen zeige, Du ohne Skrupel durch den Wald und gar auf ausgeschilderten Wanderwege fährst.


    soll es auch als solches unmissverständlich kenntlich gemacht sein.

    Du bist ja aus Bayern. Dir ist die Beschilderung in Ba-Wü mit den Tafeln mit dem grünen Rand bekannt?

  • Solch eine pauschale Aussage ist doch eine ausgemachter Blödsinn. Ich gehe mit dir eine Wette ein, dass Du, falls ich dir die einsprechenden Strassen zeige, Du ohne Skrupel durch den Wald und gar auf ausgeschilderten Wanderwege fährst.

    Deine Entgegnung ist schweizer Käse. Mit 57 Jahren und als Ortskundiger in meinem Fahrtgebiet darfst du darauf vertrauen das ich nicht nur nach Gesetzeslage sondern auch mit Fingerspitzengefühl und gesunden Menschenverstand handel. Ansonsten hilft es die entsprechende Beschilderung zu beachten.

    Aber es gibt hier Wege die für Anlieger frei sind und die von mir trotzdem gemieden werden z.B. weil es ein beliebter Weg ist die Hunde auszuführen. Der Umweg zu meinem Kumpel über einen anderen Weg sind 1,5 Km die ich gern in kauf nehme um nicht auch meine Nachbarn mit ihren Hunden zu nerven.

  • Deine Entgegnung ist schweizer Käse. Mit 57 Jahren und als Ortskundiger in meinem Fahrtgebiet darfst du darauf vertrauen das ich nicht nur nach Gesetzeslage sondern auch mit Fingerspitzengefühl und gesunden Menschenverstand hande

    Also hast Du doch eine zweite Meinung? Dann ist es kein Schweizer Käse sondern deine Prinzipien sind löchrig wie selbiger.


    Die Wege die ich meine, auf denen es Wanderer hat oder es un-asphaltiert durch Wälder geht und Dir gerne zeigen würde (Nur Melden wenn Du mal im Süden bist) brauchen kein Fingerspitzengefühl oder gesunden Menschenverstand, denn sie sind absolut legal befahrbar. Und genau um das geht es auch. Welche Wege durch Wälder sind in Ba-Wü absolut legal befahrbar und wie erkennt man diese.


    Nochmals: Es gibt in Ba-Wü Wege die sind asphaltiert und auf der grünen Wiesen, am Waldrand und durch Wälder welche warum auch immer als Waldweg gelten und somit mit Motorfahrzeugen nicht befahrbar werden dürfen. Wir wissen aber auch, dass es in Ba-Wü asphaltierte Wege gibt die durch das Waldschutzgebiet führen und legal befahrbar sind. Ergo wird es wohl auch unasphaltierte Wege durch den Wald geben die man legal und offiziell befahren darf. Als ortskundiger Badner kannst Du mir da sicher weiterhelfen wie man diese erkennt.

  • Bevor das hier noch eskaliert ....


    ich bin zwar kein Badener, aber in Baden und Württemberg gilt dasselbe Gesetz


    Das befahren von Waldwegen ist generell untersagt (Ausnahme Anrainer zum bewirtschaften des Waldes, Jagdpächter usw.)

    Das gilt mit oder ohne Verbotsschild.


    Ausnahme sind dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrswege. Zu erfragen bei der entsprechenden Kommune.

    Praktisch handhabe ich es so, gibt es z.B. ein offizielles "Vorfahr achten" -Schild, einen offiziellen Wegweiser oder z.B. offizielle Geschwindigkeitsbeschränkungen ist das für mich ein dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg.

    Andernfalls ist es fragwürdig bzw. eine Grauzone.


    Befahren von Wanderwegen in BW.

    Geht man davon aus das ein Wanderweg weniger als 2m breit ist, darf in BW dieser nicht mal mit dem Fahrrad befahren werden. Über das Thema Motorrad muss dann glaube ich nicht weiter diskutiert werden.


    Indiz freundliche Waldarbeiter oder Landwirte:

    Da die Leute in BW generell freundlich sind, hat das keine Aussagekraft.

    Mir ist es auch schon passiert, das ich vor einem Verbotsschild stand und ein Landwirt in der Nähe war.

    Der hat dann gefragt wohin willst du?

    Nach der Nennung des Ziels wurde dann der "gesperrte Weg" empfohlen, der Empfehlung bin ich meistens gefolgt, eine Anzeige habe ich nie erhalten.

  • Ganz einfach : Es stehen solche oder solche oder solche Schilder in der Landschaft rum . Da gibt es noch einige andere Kombinationsmöglichkeiten , doch die Schilder gelten D weit .

    Schöne Schilder. Gibt es aber so in Ba-Wü am Waldrand nicht, da gibt es eben die schon so oft erwähnte Tafel mit dem grünen Rand.

    Und es ist auch klar, dass ich an dieser, wenn ich sie von vorne sehe nicht vorbei und weiter fahre, sonder halte und umdrehe.


    640px-Sperrung_Waldweg_-_Schild_mit_Symbolen.JPG


    Ausnahme sind dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrswege. Zu erfragen bei der entsprechenden Kommune.

    Nach dem Kantönligeist nun der Kommünligeist? :wacko: Dachte, dass es evtl. im offiziellen GIS https://www.geoportal-bw.de/ eine schlaue Karte gibt, denkste. (Fairerwise, sei gesagt, die Signalisation von Waldstrassen ist im Kanton Zürich auch Sache der Kommunen).


    Praktisch handhabe ich es so, gibt es z.B. ein offizielles "Vorfahr achten" -Schild, einen offiziellen Wegweiser oder z.B. offizielle Geschwindigkeitsbeschränkungen ist das für mich ein dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg.

    Im Grunde halte ich das auch so. Wegweiser ist noch das einfachste. Aber Vorfahrtschilder braucht es nicht immer da es auch rechts-vor-links gibt, die Geschwindigkeit ergibt sich aus §30 StVO. Wie siehst du es mit StVO Zeichen 354? Hört sich blöd an, aber bei uns in der Schweiz ist der Wald generell "Gewässerschutzgebiet" (Art. 18 WaldG) und somit eine zusätzliche Beschilderung nicht nötig es sei denn es führe ein legal befahrbaren Weg durch Wald durch.

  • in BW gibt es beide Varianten, die "Rote" wie von dir schon dargelegt oder die "Grüne" von KöfferliRebel.

    Ich denke mal die bevorzugte Variante in BW hängt von Regierungspräsidium oder Kreis ab.

    Egal ob "Rot" oder "Grün" beides bedeutet "Durchfahrt verboten".


    Dachte, dass es evtl. im offiziellen GIS https://www.geoportal-bw.de/ eine schlaue Karte gibt, denkste.

    hab mir das mal schnell angeschaut, daraus kann man nicht ableiten welche Wege legal befahrbar sind.



    Aber Vorfahrtschilder braucht es nicht immer da es auch rechts-vor-links gibt,

    genau deshalb ist das Schild ausserhalb von Ortschaften wichtig oder erwartest du auf freier Strecke das rechts vor links bei einem Waldweg gilt?


    Wie siehst du es mit StVO Zeichen 354? Hört sich blöd an, aber bei uns in der Schweiz ist der Wald generell "Gewässerschutzgebiet" (Art. 18 WaldG) und somit eine zusätzliche Beschilderung nicht nötig es sei denn es führe ein legal befahrbaren Weg durch Wald durch.

    zumindest auf Anhieb würde ich behaupten, das dieses Schild "Wasserschutzgebiet" nicht immer an den legalen Waldwegen zu sehen ist. Das müsste ich aber in der Praxis mal verifizieren, da dieses Schild in manchen Gegenden eigentlich an "jeder Ecke" steht und mir deshalb nicht mehr sonderlich auffällt.

  • welche Wege legal befahrbar sind.

    Da fällt mir auf, bei euch in Ba-Wü ist jegliches Fahren verboten :o: ausser es ist explizit erlaubt. Also nicht nur Motorfahrzeuge wie bei uns in der Schweiz. D.h. man darf bei euch mit dem Trottinett nicht auf Waldwege fahren :idiot:


    hab mir [https://www.geoportal-bw.de/] mal schnell angeschaut, daraus kann man nicht ableiten welche Wege legal befahrbar sind.

    Eben, leider. In der Schweiz ist mir aber auch nur der Kanton Jura bekannt, der in seinem GIS eine Karte hat welche Waldstrassen für den Verkehr freigegeben sind: https://geo.jura.ch/theme/POI?…&map_y=1248233&map_zoom=2


    Vorsicht im Kanton Jura:

    1. Sind die Waldstrassen im Kanton Jura meistens nicht mit Verbots oder anderen Hinweisschildern kenntlich gemacht. Mit Motorfahrzeugen darf man diese aufgrund des eidgenössischen Gesetzes dennoch nicht befahren.

    2. Gehört zum Wald auch sogenannten Wytweiden. Da ist man dann plötzlich auf Waldstrassen unterwegs, wo es für den Laien gar nicht nach Wald aussieht https://www.vol.be.ch/vol/de/i…iversitaet/wytweiden.html


    Hinweis: Seit dem 1. Junar 2020 beträgt die Ordnungsbusse für das befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen 100 Franken (davor gab es ein Verzeigung und Busse bis 10'000 Franken)


    Ich denke mal die bevorzugte Variante in BW hängt von Regierungspräsidium oder Kreis ab.

    Egal ob "Rot" oder "Grün" beides bedeutet "Durchfahrt verboten".

    Parteiabhängig? Gibt es evtl. auch noch Schwarze? :g::rofl1:


    genau deshalb ist das Schild ausserhalb von Ortschaften wichtig oder erwartest du auf freier Strecke das rechts vor links bei einem Waldweg gilt?

    Da es schwierig ist auf Schotter Haifischzähne zu malen, bzw. man im Wald und auf der Flur kein Schilderwald will und Verkehrsschilder auch eine Gefahrenquelle sein können, hat der Verordnungsgeber entsprechend vorgesorgt: § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO bei euch Art. 15 Abs. 3 VRV bei uns. Aber ein guter Punkt und ein Kriterium falls der Weg direkt von einer anderen Strasse abzweigt.


    Anders sieht es aber eben aus, wenn die Strasse einfach in den Wald führt. Beispiel aus dem Kanton Bern. Von dieser Seite kommend ist die Geschwindigkeitstafel eher Zufall https://goo.gl/maps/UusdD6rJeC9hkXwK9 Von der anderen Seite kommend gibt es mindestens einen offiziellen Wegweiser https://goo.gl/maps/tLKu3B6u1rrzjdsV6

  • Da fällt mir auf, bei euch in Ba-Wü ist jegliches Fahren verboten ausser es ist explizit erlaubt.

    so ist es, habe ich aber weiter oben schon geschrieben.


    Also nicht nur Motorfahrzeuge wie bei uns in der Schweiz. D.h. man darf bei euch mit dem Trottinett nicht auf Waldwege fahren

    wenn der Weg schmaler als 2m ist kann es kritisch werden.



    Parteiabhängig? Gibt es evtl. auch noch Schwarze?

    schwarze Schilder gibt es nicht bzw. ich habe noch keines gesehen.


    § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO bei euch Art. 15 Abs. 3 VRV bei uns. Aber ein guter Punkt und ein Kriterium falls der Weg direkt von einer anderen Strasse abzweigt.

    also ich kenne einige öffentliche Wald- bzw. Feldwege in BW bei denen ein "Vorfahrt achten"-Schild aufgestellt wurde (+ Fahrbahnunebenheiten, kein Winterdienst usw.). Das zum Thema Schilderwald.

  • Verkehrszeichen gemäß StVO werden meines Wissens nach nur dort aufgestellt, wo der Waldweg dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Diese Wege gehören streng genommen nicht mehr zum Wald, wie auch sonstige Straßen oder Autobahnen, die durch den Wald führen.


    Wer legal durch den Wald fahren will, muß also Wege finden, an denen sich Schilder gemäß StVO befinden, die nicht gleich wieder das Befahren verbieten, wie z. B. das Schild “Einfährt verboten“ mit dem Zusatz "Nur für Land- und Forstwirtschaft“ oder aber bei der Gemeinde nachfragen, ob der Weg XY dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


    Die bereits erwähnten grünen Schilder sind letztlich, zumindest in Bawü, nicht erforderlich, da sie nur noch einmal das wiedergeben, was im Gesetz steht.


    Im Wald gilt (für den ein oder anderen leider) für das Befahren: "Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist."