Wer legal durch den Wald fahren will, muß also Wege finden, an denen sich Schilder gemäß StVO befinden, die nicht gleich wieder das Befahren verbieten, wie z. B. das Schild “Einfährt verboten“ mit dem Zusatz "Nur für Land- und Forstwirtschaft“ oder aber bei der Gemeinde nachfragen, ob der Weg XY dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Die bereits erwähnten grünen Schilder sind letztlich, zumindest in Bawü, nicht erforderlich, da sie nur noch einmal das wiedergeben, was im Gesetz steht.
Auch in Berlin und Brandenburg stehen meist nur Schilder mit in diesem Sinne informativem Charakter.
In den strukturärmeren Gegenden Brandenburgs oder im Mecklenburg-Vorpommern stößt man aber doch hin und wieder auf Straßen, die nicht auf den ersten Blick von Waldwegen zu unterscheiden sind, ohne dass sich dort iregdwelche Schilder gemäß StVO befinden (sondern oft überhaupt keine). Wenn aber davon Waldwege abgehen, die mit besagten grünen o. ä. Schildern versehen sind, kann man im Umkerschluss schließen, dass man sich wohl auf einer öffentlichen Straße oder sowas Ähnlichem befinden muss.
Eckart