alter Fahrzeugschein ?

  • Moin,


    hat noch jemand einen "alten" Fahrzeugschein für die Uhr-F (Typ 169 mit ABE G532*) in dem man eventuell sehen kann, welche Reifenbindung früher einmal eingetragen war ?

    Idealerweise für EZ 1999.......


    Hintergrund: In meiner Zulassungsbescheinigung Teil -1- steht nur: Vorne 100/90-19 57S Hinten: 130/80-17 65S aber leider nicht "R" für Radial und unten unter Bemerkungen: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

    Der "Onkel" von der Rennleitung meinte gestern:

    Unzulässige Bereifung, weil abweichende Reifengröße = R statt..... (wusste er auch nicht - wohl dem Alter geschuldet) und neue Reifen.....(DOT 04/20) und Reifenfreigaben des Reifenherstellers hätten seit 2020 keine Gültigkeit mehr.

    Er meinte; "R" steht da nicht explizit also wäre das eine abweichende Bereifung und die müsste vom TÜV eingetragen werden.........

    Montiert sind übrigens Metzeler Tourance


    Gruß Ralf

  • und ich hatte auf "mehr" gehofft.

    Ich denke, es liegt wohl an der neuen Schwachsinnsvorschrift = 15/2019 i.s. abweichende Reifengrößen bla bla bla = die TÜV Mehrumsatzvorschrift.


    Dann werde ich jetzt mal BMW bemühen, ob die eventuell etwas haben, was passen könnte und wenn nicht, kenne ich immer noch einen Prüf-Ing. beim TÜV, der mir mal eben.......

    .... dann aber direkt alle in einem Rutsch= Conti, Michelin, Heidenau usw. selbst auf die Gefahr hin, dass ich dann 2 Blatt Zulassungsbescheinigung Teil 1 habe.


    Danke !


    Gruß Ralf


    Fall noch jemand einen Fahrzeugschein von 98-99 haben sollte und dort etwas anderes drin steht, bitte melden !

  • Den Tourance gibt es in den fraglich Grössen auch als Diagonal Reifen.

    Den vorne gibt es gar nur als Diagonal. Es kann also nur der hintere sein der nicht "passend" bzw. zur Zeit Radial ist.


    In der Schweiz steht in der Typengenehmigung der Uhr-F und ST folgendes:

    Im Grunde also fast genau das gleiche wie im Brief vom Ekkehart. Natürlich ohne Fabrikats/Typ-Bindung, sowas Dummes hat es bei uns noch nie gegeben.


    Problem:

    Den Tourance gibt es als Radial mit Zwei Speedindex,

    • 130/80 R 17 M/C 65H TL
    • 130/80 R 17 M/C 65S TL

    Nach altem Deutschen Brief muss es bei Radialreifen der höhere Speedindex H sein und es muss auch der Vorderreifen den höheren Speedindex haben.

  • Lasst mich bitte nach hause kommen morgen.dann gugg ich

    Ez 19.7.99

    Brief liegt im schieber seit 21j

    Auswendig weiss ich

    Bridge Battlewing

    Michelin T 66

    Aber genaue grösse muss ich gugge.aich ob R adial vorgegeben pder nicht. ..zumindest vorne reicht das weiss ich sicher.ein Diagonalreifen


    Gruß

    Rolf

  • Erst mal danke dafür !

    Ich habe vorhin mit dem Prüf Ing. telefoniert.

    Er meinte: "Die Rennleitung hat wirklich einen an der Klatsche........wohl Langeweile gehabt oder frisch von der Schule oder Krach mit Frau/Freundin......"


    Es ist aber wirklich so, dass alte Fahrzeuge (vor 2000) die ohne EU Norm laufen und bei denen eine ABE Nummer ohne E* davor in Zeile K der Zulassungsbescheinigung fahren, jetzt wieder der alten Reifenbindung mit den alten Angaben zu Reifengröße und Hersteller unterliegen und jedwede Abweichung von dieser Reifenfreigabe vom TÜV begutachtet und eingetragen werden muss, dies aber wieder nur dann, wenn die Reifen neu sind = im Jahr 2020 produziert wurden.......


    Er trägt dann alle ein - Kostenpunkt so etwa 50 Euro beim TÜV für die Begutachtung plus die Kosten für eine Änderung der Zulassungsbescheinigung - das wären nochmal so etwa 12 Euro.

    Ich persönlich lasse mir aber eine komplett neue machen - dann habe ich auch wieder Platz für die TÜV Stempel.....


    Vorschriften, die die Welt nicht braucht....... armes Deutschland aber was will man bei einem Verkehrsminister erwarten, der schon zu blöd ist, die Maut EU-Rechtskonform zu formulieren.

    Hoffen wir mal, dass er - so wie Flinten-Uschi - auch und möglichst bald einen schönen Job in Brüssel findet. Dort braucht man solche Leute ganz, ganz dringend.........



    Gruß Ralf

  • erwarten, der schon zu blöd ist, die Maut EU-Rechtskonform zu formulieren

    ich habe da eine andere Rechtsauffassung ....:cursing::rofl::rofl: Der Nachname des VKM ist Programm:whistle:


    Hoffen wir mal, dass er - so wie Flinten-Uschi - auch und möglichst bald einen schönen Job in Brüssel

    der wir Chef Lobbyist bei VW ;)

    denen eine ABE Nummer ohne E* davor in Zeile K der Zulassungsbescheinigung fahren, jetzt wieder der alten Reifenbindung mit den alten Angaben zu Reifengröße und Hersteller unterliegen


    Heißt das nun für meine 1993er F650 muss ich mir wieder Metzler Enduro 4 :giggle:besorgen oder vergleichbar ?

    Wenn ich andere ( neue ) Reifen nehme ( Heidenau, Anakee usw. usf. ) die aus 2020 sind MUSS ich den Scheixx echt eintragen lassen ???

    Was rauchen die ????;( ich hoffe, :notworthy1: ich verstehe das jetzt falsch........

  • Hallo zusammen,


    Ich glaube, da hat sich schon wieder was getan:

    https://www.bikeundbusiness.de…eichende-reifen-a-902543/


    https://www.bikeundbusiness.de…lle-neuregelung-a-905433/


    Ich würde das so deuten, daß z.B. die Vergaser-F z.B. die Heidenau K60 in der Originalgröße fahren darf. Bei Radialreifen sieht es wieder anders aus.


    Mein auf der Transalp neu aufgezogener Avon Trekrider ist sogar aus 2018, also dort auch erstmal alles in Butter.


    Gruß Joachim

  • Das Video, dass Toby verlinkt hat kannte ich gar nicht.

    Allerdings kenne ich denjenigen, der da zu sehen ist.......


    Naja... alles super und ich ärgere mich darüber, dass ich erst dieses Jahr neue Reifen geholt habe.

    Ich hätte es genauso gut bereits im Herbst erledigen können.

    Faulheit wir halt bestraft....... : "Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen.....".


    z.T.: Verordnung......

    So entsteht Staatsfrust und so werden Terroristen herangezüchtet......

    :angry::angry::angry:

    Ich muss jetzt aufhören........sonst kommt die Tage die GSG9 mit dem Verfassungsschutz.....


    Gruß Ralf

  • Ich lese das dort nicht raus. Dort steht

    Zitat

    Die Reifenhersteller werden ihre Bescheinigungen zukünftig unterteilen in Serviceinformation und Herstellerbescheinigung. Letzteres dokumentiert die Eignung auch im Falle einer abweichenden Rad-/Reifen-Kombination und kann als Grundlage bei der Vorführung/Abnahme bei der Technischen Überwachungsorganisation dienen, stellt jedoch keine Garantie dar, dass diese auch eingetragen wird. Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades, wenn die eingesetzten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

    Die Serviceinformation ist quasi einfach nur eine Information für dich, die besagt, dass der Reifen getestet und für gut befunden wurde. Die Herstellerbescheinigung ist das gleiche für die Prüfstelle. Damit kannst du den Reifen dann eintragen lassen. Du musst ihn aber immernoch eintragen lassen weil in deinen Papieren eine Reifenbindung drin steht.


    Die Aufhebung der deutschen Sonderlocke Reifenbindung gilt nur für Fahrzeuge mit CoC

  • Da bin ich echt froh, dass ich gerade zwei Radsätze mit Reifen aus dem letzten Jahrzehnt habe, die sicherlich zusammen noch für 15-20tkm gut sind....
    Wenn sich die Regelung bis zum ableben der Reifen nicht geändert hat, bekommt meine Funny eben eine Freundin zur Seite gestellt und wird nur noch selten mit dann eben halblegalen Reifen bewegt.

    Ich mach mich doch nicht zum Affen - war mühsam genug damals von den Bäumen herabzusteigen. :giggle:

  • Ich mach mich doch nicht zum Affen - war mühsam genug damals von den Bäumen herabzusteigen


    Mir habbe es doch leicht...gelbe Schildle dra vom gallischen Nachbarn und der Scheuer kann mich x samt seine Hirnrissigen Gehilfen vom TÜV.....