Hey
komme mit den gesetzestexten net so ganz klar
hab mir ne "Topcasehalterung" selbst "gebaut"- is a stinknormales alublech, welches an die halterung angeschraubt wurde. muss arbeitsbedingt oft pelicase koffer transportieren und dafür brauch ich ne einfache gerade platte worauf diese dann festgezurrt werden
laut verordnugnen sollte das ja keine probleme machen, so lange die kanten "nicht scharfkantig" sind (was auch imemr das heißen mag weil scharf und scharf is ansichtssache), die platte mit zu frachttransport gehört und da sie abschraubbar ist auch net eingetragen werden muss (angeschweißte müssten es) und die italiener haben noch ne lustige formulierung das die koffer nicht breiter als der lenker sein dürfen
wisst ihr was sonst dagegen sprechen könnte ? fahre in dt, at und italien hauptsächlich, wobei sich die anforderugnen kaum unterscheiden
zweiteres:
ich muss für die arbeit immer a bissl benzin in nem extra kanister mit haben- spricht was dagegen den kanister dort zu befestigen wie auf den bildenr zu sehen? so lange der dicht is tropft nix auf den auspuff, licht ist vom weiten zu sehen...
(nicht wundern der spanngurt läuft sonst um den kanister-fürs foto hab ich den nur reingesteckt)
lg und genießt das geniale wetter!