Blinker (Ur-F) als Standlicht / Begrenzungslicht nutzen

  • Hallo,

    hat schon mal jemand bei der Ur-F die Verkleidungsblinker auf Standlichtfunktion umgebaut?

    Bin Elektrolegastheniker, aber mit einer Zweifaden Birne und zusätzlichen Kabel sollte es doch irgendwie möglich sein ?!

  • Manche Düsen dafür mit Zusatzscheinwerfern oder Beleuchtung in den Handguards rum.

    Meinst du wirklich es würde die Batterie "killen".

    Notfalls könnte man ja auch eine Batterie eine Nr. größer wählen?!


    Hätte ja sein können, das jemand schon mal auf die selbe Idee gekommen ist und es schon in die Tat umgesetzt hat.

  • Hallo,


    das wäre schon mechanisch eine Herausforderung, da in die vorhandene Fassung keine Zweifadenbirne passt. Diese hat nämlich eine dickere und eine dünnere Bajonett-Warze, an den Einfadenlampen sind sie gleich dick. Und entsprechend ist ja nur eine Kontaktzunge vorhanden. Ich würde eher probieren, den Reflektor anzubohren und für die Dauerlichtfunktion eine LED reinzukleben. Wie es rechtlich aussieht, wäre nochmal eine andere Frage..

    Viel Erfolg,


    Gruß Joachim

  • Sicherlicht meint der Verfasser gar nicht Standlicht sondern Begrenzungslicht, so wie das die Africa Twin hat. Darauf war schon mancher BMW-GS-Fahrer neidisch. Da das nur während der Fahrt an wäre, wäre es für den Stromverbrauch unkritisch.


    Ich bin nicht sicher, ob das rechtlich zulässig wäre, denn für die Vergaser-F gelten andere Bestimmungen als für neue Fahrzeuge.


    Elektrisch ist das sicherlich lösbar, aber vielleicht nicht durch einen "Elektrolegastheniker", von daher würde ich nicht unbedingt dazu raten. Um die mechanischen Probleme mit der Zweifadenbirne zu vermeiden, würde man die vor die vorderen Blinker Dioden schalten und diese zusätzlich über Vorwiderstände vom Zündungsplus speisen, sodass diese (und nur die vorderen) dauerhaft dunkler leuchten.

    Kann sein, dass man noch dafür sorgen müsste, dass während des Blinkens die andere Seite ganz dunkel wird - das wäre dann allerdings etwas komplizierter, aber nicht unlösbar.


    Wenn ich würde man schreibe, meine ich damit nicht ich würde, denn obwohl ich könnte - ich würde sowas gar nicht tun.

    Never change a running system !


    Eckart

  • Ok, generell nicht unlösbar, aber für mich schon, wenn es das so lese :biggrin: .


    Einfach eine LED in den Reflektor zu setzen, ist wohl das einfachste.


    Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht genau, aber heute leuchtet ja alles mögliche an den Mopeds.


    Kam auf die Idee, weil es an meiner Harley so ist (Zeifadenbirne).

    Ob einer beim blinken dann ausgeht, kann ich ehrlich gesagt gar nicht sagen.

  • Sicherlicht meint der Verfasser gar nicht Standlicht sondern Begrenzungslicht, so wie das die Africa Twin hat. Darauf war schon mancher BMW-GS-Fahrer neidisch. Da das nur während der Fahrt an wäre, wäre es für den Stromverbrauch unkritisch.


    Ich bin nicht sicher, ob das rechtlich zulässig wäre, denn für die Vergaser-F gelten andere Bestimmungen als für neue Fahrzeuge.

    Rein rechtlich handelt es sich bei "Standlicht" und "Begrenzungslicht" um dasselbe. Die Sache mit der rechtlichen Zulässigkeit ist einfach zu beantworten. Entweder hat die Leuchte eine für die ihr zugedachte Nutzung eine Zulassung (Prüfnummer auf dem Leuchtenglas) oder eben nicht. Die Zulassung einer Leuchte fürs Blinklicht impliziert nicht, dass sie dann auch als Begrenzungslicht eingesetzt werden darf. Fehlt also die betreffende Zulassung, darf die Leuchte nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.


    Das "Problem" stellt sich hingegen nicht, wenn z.B. die Verkleidungsblinker durch passende Begrenzungslichter ersetzt (und Blinkleuchten an anderer Stelle unter Beachtung der Anbauvorschriften installiert) werden. Und erst jetzt kommt das Fahrzeugmodell ins Spiel. Nämlich dahingehend, ob ältere Motorräder gem. den ihnen zu Grunde gelegten Zulassungsbestimmungen überhaupt mit 2 Begrenzungslichtern ausgestattet werden dürfen. Ein entsprechender Hinweis, was erlaubt ist, findet sich hier im Forum wieder (ist ein Dokument des TÜV Hanse, das ein früherer Mod mal vor Jahren für mich freundlicherweise im Technikbereich oben "angepinnt" hatte).

    --- Diskutiere nie mit jemandem, der 6 Gläser Vorsprung hat! ---

  • Da nimmt man halt mit e-Prüfzeichen versehene Kombileuchten und lässt sie eintragen, wenn die bei den alten Kisten noch nicht per Gesetz zulässig sind.

    Grüße

    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • soweit ich das noch weiss, wird im Stand keine Betriebserlaubniss gebraucht.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb_(Fahrzeug)


    Ein Fahrzeug geht in Betrieb, wenn man die Zündung einschaltet. Mit einem passenden Relais dürfte man also auf der sicheren Seite sein, würde aber mal zum TÜV gehen und es erfragen. Übrigens, die beantworten solche Fragen durchaus kostenfrei. Ausser sie müssten sich dafür in komplizierte Vorschriften erst einlesen. Dann sagen die das und die dafür fällige Gebühr vorher. Dann kann man immer noch danke sagen und ohne Information gehen.

  • Wenn die Beleuchtung separat an/aus zuschalten ist, denke ich nicht das sich die Rennleitung dafür interessiert, solange sie Farbe stimmt (also vorne nichts rotes).


    Und wenn es doch jemanden stört, wird sie einfach ausgeschaltet.

  • Hallo zusammen,


    ob es so legal ist kann ich nicht beurteilen, aber es scheint technische Lösungen zu geben: US Standlicht Modul


    Ich habe damit keine Erfahrung, aber vielleicht hat das jemand hier aus dem Forum schon mal eingebaut?


    Danke. Gruß Rawi

    Ein Gott ist der Mensch wenn er träumt, ein Bettler, wenn er nachdenkt.

    Friedrich Hölderlin

  • Mega :victory:, das werde ich mal testen.

    Das ganze in abschaltbar sollte auch keine großen Probleme bereiten.

  • Beim Auto sind US-Standlicht oder Begrenzungsleuchten in D nicht erlaubt - es sei denn sie sind ab Werk (siehe BMW 5er oder Africa Twin).
    Ob sich dies jedoch sinngemäß vom Auto auf Möp übertragen läßt, weiß ich nicht.

  • Ich hab mal irgendwo gelesen das Blinkleuchten mit minimaler Leuchtstärke als Begrenzungsleuchten erlaubt sind . Sie müssen aber beim blinken dann aber auf der nicht blinkenden Seite aus sein .

    Ich denke das wäre schon die Lösung die gesucht wird . Vielleicht mal nach der Sache Googlen . Da gibt es Schaltungen und auch hinweise wie der Gesetzliche Rahmen aussieht .




    Oesie

  • US-Standlicht ist zumindest an PKW nicht erlaubt.

    Hab im Januar erst 50€ dafür bezahlt. Bei BMW kann man das ganz einfach codieren.

    Bei 5er BMW ist es Serie, aber die strahlen eher seitlich ab, als nach vorne und somit zulässig.

    Nach vorne darf nur weißes Licht vorhanden sein.

    Da jetzt beim Motorrad z.b die African Twin es Serie hat und tausende von Harleys so rum fahren glaube ich nicht das es so eng gesehen wird.

    Habe es an meiner Harley auch und noch nie Probleme gehabt.


    Das von JörgausWagheusel sieht nicht schlecht aus. Noch besser fände ich es in den Handguards integriert als die zusätzlichen Blinker. Allerdings könnte man die Blinker dann auch lassen wo sie sind und TFL in die Handguards machen. Wäre dann weniger aufwendig und günstiger.



    Ich werde mir dieses US-Modul bestellen und berichten.