Bechelu Rep.Anl. in PDF

  • Hallo zusammen.


    Ich denke das Thema ist jetzt ausführlich besprochen und bedarf keiner weiteren Diskussion.

    Es ist alles gut und es ist nix passiert.


    In diesem Sinn euch noch einen schönen Tag.

    Nette Grüße vom Michel aus der Pfalz. :wave:
    Head of F650 Forum :wink:

  • Punkt 4 bezieht sich auf ein Urteil und in diesem wurden 5 Kopien zugelassen. Wie es plötzlich zu 7 Kopien wird, weis ich auch nicht.

    Die Erklärung liegt auf der Hand: ich habe mich auf ein Urteil der höchstinstanzlichen Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland (= BGH) bezogen. Deine Angabe basiert möglicherweise auf einem Urteil einer untergeordneteten Instanz (AG, LG oder OLG).


    In einem anderen Motorrad (Marken) -Forum werden Neulinge vom Moderator begrüßt und mit einer kopierten Rep-Anleitung begrüßt. Und – mit dem Hinweis, dieses nicht öffentlich zu machen.

    Hut ab vor so viel geballtem Sachunverstand eines Forenbetreibers bzw. Moderators! Aber klar: wo kein Kläger, da kein Richter...



    Michel - bezogen auf diesen Thread hast Du Recht. Auch wenn es nicht hierhin gehört (und somit auch an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden muss), so stellt sich für mich die Frage, wie ein Forenbetreiber mit dem Umstand / Problem umzugehen hat, wenn div. User bereits für ihr Avatar ein Foto oder Markenzeichen benutzen, an dem sie keinerlei Rechte haben.

    --- Diskutiere nie mit jemandem, der 6 Gläser Vorsprung hat! ---