Tieferlegung F650GS Twin Bj. 2008

  • Hallo,

    bräuchte nochmal Hilfe aus dem Forum.

    Meine GS habe ich nun tiefergelegt. Original niedriges Federbein und originalen, niedrigen Seitenständer verbaut.

    Daneben noch einen Hauptständer von SW-Motech für tiefergelegte GS mit ABE.

    Gabel wurde ca. 2 cm durchgesteckt.

    Was ist nun zu tun?

    Es handelt sich ja um original BMW Teile für dieses Fahrzeug, die somit auch genehmigt sind. Insofern denke ich, dass

    die Tieferlegung an sich nicht eingetragen werden muss.

    Anders sieht dies aber wohl mit dem zul. Gesamtgewicht und der Zuladung aus, die ja bei der tiefergelegten Version

    deutlich niedriger sind.

    Hat jemand Erfahrung, wie das beim TÜV funktioniert?

    Leider ist von BMW direkt keine Aussage zu bekommen. Gem. einem Telefonat wird eine solche Vorgehensweise als

    Bastlerei angesehen und deswegen nicht untertützt, sondern empfohlen, das Motorad zu verkaufen und sich eine

    werkseitig tiefergelegte zu kaufen:bangin: < sehr hilfreich!!!

    Danke bereits vorab!!!

  • Das finde ich schon absolut frech von BMW aber wenn man die Anzahl von BMW-Mopeds auf der Straße sieht, erklärt das auch weshalb man es nicht nötig hat zu helfen.


    Spreche doch mal mit dem Tüv, ob der Anhand einer Kopie des Fahrkzeugscheines einer ab Werk tiefergelegten (gleiches Model) die Eintragung machen kann.

  • Hallo und vielen Dank für den Tipp.

    Das werde ich auch machen müssen, allerdings hatte ich gehofft, es würde sich jemand aus dem Forum melden, der eine nachträglich tiefergelegte GS besitzt und mir auch sagen kann, wie er das Problem gelöst hat und mir auch eventuell eine Kopie der Abnahmebscheinigung gem. §19 zukommen lassen könnte.

    Naja, mal abwarten.

  • Hallo,


    ich hab den umgekehrten Weg hinter mir. Hatte eine tiefergelegte und hab das hohe Federbein und Sitzbank eingebaut. An der Gabel wurde nichts gemacht. Dann zum Tüv, der das ganze überprüft hat. Aussage Tüv: "Wenn man es nicht eintragen lässt, erlöscht die Betriebserlaubnis". Da Originalteile verwendet wurden, habe ich vom Tüv eine Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt bekommen. Mit dem "Wisch" zur Zulassungsstelle, die die Daten mit dem nun höheren Gesamtgewicht neu eingetragen haben. Neue Papiere bekommen und jetzt mit Originalhöhe unterwegs.


    Gruß

    Reinhard


    P.S.: Habe Tieferlegungsset (Federbein original BMW und flache Sitzbank) zu verkaufen...

  • Duplizität der Ereignisse!

    Gestern war ich ebenfalls beim TÜV.

    Ich muss wirklich sagen, die Leute waren super-freundlich und hilfsbereit.

    Der Prüfer hat sich alles angehört, meine GS probegefahren und überhaupt kein Problem darin gesehen, ein Gutachten gem. 19.2 StVZO zu erstellen.

    Auch die durchgesteckte Gabel ist hierin enthalten und die Gewichte entsprechend reduziert.

    Also alles genau so, wie ich mir das erhofft hatte. die Gebühren von 72,20 € waren mir die Sache wert.

    Jetzt nur noch einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren und alles eintragen lassen.

    Ist doch einfach ein gutes Gefühl, wenn die Dinge in einem rechtlich abgesicherten Rahmen sind.

    Ein Punkt ist mir noch aufgefallen und ist m.E. auch nicht unwichtig;

    Gem der Reparatur CD wird der Kettendurchhang bei "normaler" Höhe mit 30 - 40 mm angegeben. Für tiefergelegte GS allerdings mit 20 - 30 mm.

  • Glückwunsch!!!!

    Ich hatte bisher auch noch nie Probleme mit Tüv und Co. Weder bei KFZ noch bei KRad.

    Ich denke es kommt auch immer darauf an wie man dem "Nächsten" begegnet.

    Wobei man natürlich auch nicht Umnögliches erwarten sollte.

  • Gem der Reparatur CD wird der Kettendurchhang bei "normaler" Höhe mit 30 - 40 mm angegeben. Für tiefergelegte GS allerdings mit 20 - 30 mm.

    Uffbasse

    da hat sich wenig geändert set der ST

    war im Januar beim "nachbar" Gernot @soni51 dessen kette lettzes Jahr in Malaga riss.ud siehe da,der spananische Schrauberder dem die neue Montierte hat selbige zum zerreissen gespannt...musste sehr penibel einstellen,weil Schwinge fast immer in 1 Achse mit dem ritzel ist und 2-3cm zingend als Restspiel in jeder Fahrsituation erhalten bleiben muß,sonst biste bald Kettenwhsler und ritzelersetzer samt getriebeausgang