Übersetzung

  • Übersetzungsänderungen beeinflussen die Geräuschemissionen [...]

    Nein, die verändern das Abgasverhalten, die Geräuschemissionen (beim Fahrgeräusch) ändern sich nur unwesentlich, das Standgeräusch ist überhaupt nicht betroffen.

  • Übersetzungsänderungen beeinflussen die Geräuschemissionen [...]

    Nein, die verändern das Abgasverhalten, die Geräuschemissionen (beim Fahrgeräusch) ändern sich nur unwesentlich, das Standgeräusch ist überhaupt nicht betroffen.

    das bedeutet, ändere ich die Übersetzung vorne (hinten ginge auch noch was) bei meiner KTM von 20Z auf 14Z, ändern sich die nach den Richtlinien für die Fahrgeräusche ermittelte Geräuschwerte "nur unwesentlich"?

  • das bedeutet, ändere ich die Übersetzung vorne (hinten ginge auch noch was) bei meiner KTM von 20Z auf 14Z, ändern sich die nach den Richtlinien für die Fahrgeräusche ermittelte Geräuschwerte "nur unwesentlich"?

    Die Fahrgeräuschermittlung habe ich oben beschrieben.

    Unter 50 km/h bei einer Drehzahl über der halben Nenndrehzahl, dabei Beschleunigen und den db(A) Pegel im Vorbeifahren messen.

    Welcher Gang eingelegt ist ist dabei nicht relevant, die Drehzahl muss über der halben Nenndrehzahl liegen.


    Praktisch nicht nachvollziehbar oder machbar und deswegen nicht relevant.

  • Welcher Gang eingelegt ist ist dabei nicht relevant

    bist du dir da sicher?

    Jetzt nicht mehr, habe eben gesehen das sich was geändert hat, aber das Messverfahren für das Fahrgeräusch immer noch praktisch kaum durchführbar ist.

    Beim Standgeräusch ist es auch nicht mehr die halbe sondern 3/4 Nenndrehzahl.


    In diesem Artikel ist es ganz gut erklärt:


  • Jetzt nicht mehr, habe eben gesehen das sich was geändert hat, aber das Messverfahren für das Fahrgeräusch immer noch praktisch kaum durchführbar ist.

    da hast du vollkommen recht.


    Aber wenn ich wie beim Beispiel oben mit einer 14Z statt 20Z Übersetzung daher komme und die Rennleitung merkt es, dann Betriebserlaubnis erloschen, Stilllegung des Fahrzeug. Fahrgeräuschmessung wird keine durchgeführt.

    Von dem her ist es egal ob durchführbar oder nicht.


    Ich persönlich sehe es so, Änderung der Übersetzung ohne irgendwelche Nachweise etc. -> Betriebserlaubnis erloschen (Abgas, Lärm usw.)


    Im Netz kursieren öfter das man die Übersetzung um 8% ändern kann ohne Eintragung, Abgasmessung, Fahrgeräuschmessung usw. Leider konnte ich nie auf offiziellen Seiten irgendetwas finden was diese These unterstützt.


    Von dem her mein aktueller Kenntnisstand Änderung der Übersetzung, Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn die Änderung im Rahmen bleibt, Wahrscheinlichkeit das man erwischt wird sehr gering. Aber man bewegt sich damit im illegalen Bereich und jeder muss das für sich entscheiden ob er das macht oder nicht.

  • Das stimmt nicht. Im Stadtverkehr kein Problem. Logisch das die F650 nicht so stark ist wie meine 1200er. Aber sie fährt besser mit 17er.