Übersetzung
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Übersetzungsänderungen beeinflussen die Geräuschemissionen [...]
Nein, die verändern das Abgasverhalten, die Geräuschemissionen (beim Fahrgeräusch) ändern sich nur unwesentlich, das Standgeräusch ist überhaupt nicht betroffen.
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Übersetzungsänderungen beeinflussen die Geräuschemissionen [...]
Nein, die verändern das Abgasverhalten, die Geräuschemissionen (beim Fahrgeräusch) ändern sich nur unwesentlich, das Standgeräusch ist überhaupt nicht betroffen.
das bedeutet, ändere ich die Übersetzung vorne (hinten ginge auch noch was) bei meiner KTM von 20Z auf 14Z, ändern sich die nach den Richtlinien für die Fahrgeräusche ermittelte Geräuschwerte "nur unwesentlich"?
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das bedeutet, ändere ich die Übersetzung vorne (hinten ginge auch noch was) bei meiner KTM von 20Z auf 14Z, ändern sich die nach den Richtlinien für die Fahrgeräusche ermittelte Geräuschwerte "nur unwesentlich"?
Die Fahrgeräuschermittlung habe ich oben beschrieben.
Unter 50 km/h bei einer Drehzahl über der halben Nenndrehzahl, dabei Beschleunigen und den db(A) Pegel im Vorbeifahren messen.
Welcher Gang eingelegt ist ist dabei nicht relevant, die Drehzahl muss über der halben Nenndrehzahl liegen.
Praktisch nicht nachvollziehbar oder machbar und deswegen nicht relevant.
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Welcher Gang eingelegt ist ist dabei nicht relevant
bist du dir da sicher?
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Welcher Gang eingelegt ist ist dabei nicht relevant
bist du dir da sicher?
Jetzt nicht mehr, habe eben gesehen das sich was geändert hat, aber das Messverfahren für das Fahrgeräusch immer noch praktisch kaum durchführbar ist.
Beim Standgeräusch ist es auch nicht mehr die halbe sondern 3/4 Nenndrehzahl.
In diesem Artikel ist es ganz gut erklärt:
Motorrad und Lärm - updatebvdm.de -
Jetzt nicht mehr, habe eben gesehen das sich was geändert hat, aber das Messverfahren für das Fahrgeräusch immer noch praktisch kaum durchführbar ist.
da hast du vollkommen recht.
Aber wenn ich wie beim Beispiel oben mit einer 14Z statt 20Z Übersetzung daher komme und die Rennleitung merkt es, dann Betriebserlaubnis erloschen, Stilllegung des Fahrzeug. Fahrgeräuschmessung wird keine durchgeführt.
Von dem her ist es egal ob durchführbar oder nicht.
Ich persönlich sehe es so, Änderung der Übersetzung ohne irgendwelche Nachweise etc. -> Betriebserlaubnis erloschen (Abgas, Lärm usw.)
Im Netz kursieren öfter das man die Übersetzung um 8% ändern kann ohne Eintragung, Abgasmessung, Fahrgeräuschmessung usw. Leider konnte ich nie auf offiziellen Seiten irgendetwas finden was diese These unterstützt.
Von dem her mein aktueller Kenntnisstand Änderung der Übersetzung, Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn die Änderung im Rahmen bleibt, Wahrscheinlichkeit das man erwischt wird sehr gering. Aber man bewegt sich damit im illegalen Bereich und jeder muss das für sich entscheiden ob er das macht oder nicht.
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Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Hallo
Ich hab vorne ein 17ner verbaut.
Mich hat das hohe Drehen immer genervt im 5ten Gang.
Läuft nun bei 100 unter 4000 U/min und ist sehr entspannt.
Beim Beschleunigen merkt man kaum was.
Kann ich nur empfehlen !
Gruß
Merkste halt innerorts und sobald im Bergigen unterwegs,dann kommts nimmer so agil aus den Puschen
Topspeed erreichste dann in GPS 178 statt originär 163 eingetragenen
auch darfste öfters im Stadtverkehr mit schleifender Kupplung arbeiten weil für Schrittempo das 17er MIST ist
Warum wohl fahr ich vorne 15er
Abseits vom Teerband isses 15er die bessere Wahl,wenn in Äcker musst und das darf meine Arbeitsschlampe seit Neukauf anno 99 jedes Jahr
Für Überland mit 100+ hab ich meine alte Dame bj 86 R 100 RS

Das stimmt nicht. Im Stadtverkehr kein Problem. Logisch das die F650 nicht so stark ist wie meine 1200er. Aber sie fährt besser mit 17er.