Kupplungsschalter ohne Funktion

  • Einen schönen guten Morgen,

    An dem Kupplungshebel habe ich einen Schalter, ich denke dieser ist dafür da, das ich die F650ST wenn sie auf dem Seitenständer steht, die Kupplung gezogen wird, anlassen kann.

    Das funktioniert aber nicht.

    Also Schalter ausgebaut und durchgemessen: Schalter funktioniert !

    Deshalb jetzt meine Frage: wo geht die Leitung weiter hin ?

    An welchen Stellen soll ich suchen ?

    Wie gesagt, den Schalter und die Steckverbindung unter der Verkleidung können wir ausschließen.

    Ich bedanke mich im voraus für eure Anregungen.

    Gruß

    Stefan

  • Da ist dein Wissen verkehrt. Bei ausgeklapptem Seitenständer muss immer der neutral eingelegt sein. Der Kupplungsschalter ist dafür da, dass man bei eingelegten Gang und eingeklapptem Seitenständer starten kann. Zum Beispiel, wenn man an der Ampel hat absaufen lassen.


    Das basiert jetzt auf der Annahme, dass die Vergaser-F da genauso geschaltet ist, wie die GS.

  • Rückfragen dazu :


    der Seitenständerschalter versorgt das Zündsteuergerät / Sperrlogik mit Bordnetzspannung wenn geschlossen.


    deine F scheint ja sonst einwandfrei zu funktionieren/fahren oder ?


    wie genau ist dein Startvorgang ?


    F650 auf Seitenständer , Gang eingelegt , Kupplung gezogen > Startknopf gedrückt ?

    ( da wird nichts starten / Anlasser drehen ) da Spannungs-Versorgung fehlt ( über Seitenständerschalter , siehe Schaltbild )


    F650 auf Seitenständer , Gang eingelegt , Kupplung NICHT gezogen > Startknopf gedrückt ?

    ( da wird nichts starten / Anlasser drehen ) da Spannungs-Versorgung fehlt ( über Leerlaufschalter , siehe Schaltbild )


    F650 auf Seitenständer , Leerlauf , Kupplung gezogen (egal) > Startknopf gedrückt ?

    ( da wird nichts starten / Anlasser drehen ) da Spannungs-Versorgung fehlt ( über Seitenständerschalter , siehe Schaltbild )


    F650 auf Seitenständer , Leerlauf, Kupplung NICHT gezogen > Startknopf gedrückt ?

    ( da wird nichts starten / Anlasser drehen ) da Spannungs-Versorgung fehlt ( über Seitenständerschalter , siehe Schaltbild )



    obiger Startvorgang dann auch mal mit eingeklapptem Seitenständer ? ( geschlossen )



    Der Motorstart soll/muß verhindert werden , damit das Motorrad bei eingelegtem Gang keinen Satz nach vorne macht

    ( = Erdung des Fahrers ;) ) wenn gestartet wird -

    gleiches gilt für den Seitenständer ( losfahren wenn ausgeklappt )


    :wave:


    Mac

  • Da ist dein Wissen verkehrt. Bei ausgeklapptem Seitenständer muss immer der neutral eingelegt sein. Der Kupplungsschalter ist dafür da, dass man bei eingelegten Gang und eingeklapptem Seitenständer starten kann. Zum Beispiel, wenn man an der Ampel hat absaufen lassen.


    Das basiert jetzt auf der Annahme, dass die Vergaser-F da genauso geschaltet ist, wie die GS.

    sehe ich anders - siehe Schaltbild - bei der Ur-F ist das egal , die hat keinen Seitenständerschalter

    das Anlassersperrrelais bekommt über den Kupplungsschalter Masse und zieht an, erst dann ist/wird der Startknopf freigegeben,

    gleiches gilt für den Getriebeschalter , Gang eingelegt Schalter OFFEN , Sperrrelais zieht nicht an , Start wird verhindert.


    Jetzt könnte man sagen , ok nehme ich halt den Kupplungsschalter ,

    ja kann man auch machen, aber wenn Seitenständer draußen (offen ) gibt es auch keinen Strom für die gesamte Logik + Zündsteuergerät



    Da ich mal einen defekten Getriebeschalter hatte, weiß ich leider nur zu gut , dass die F gar nicht mehr auf den Startknopf reagiert hat ;)


    Die Schaltpläne von Tyler ( zettrich ) sind die Besten im gesamten Netz, Fehler habe ich bisher (zumindest für die Ur-F ) keine

    gefunden -


    was nicht heißt, dass ich Sonntag Morgen einen Knoten im Kopf habe und etwas übersehe ;)


    :wave:


    Mac

  • Kleingedrucktes Lessen fällt unheimlich schwer


    Hallo...SEITENSTÄNDERSCHALTER AUSGEKLAPPT IST NOTAUS = ZÜNDUNG AUS


    Was bringt es wenn ich bei aktivem Notaus iwo anne Kupplung rumzerre oder gar am Kupplungsschalter rumbastel =NIX


    Und ohne Seitenständerschalter brauchste gar nicht zum TÜV..das der 1. Punkt wo die gugge..und garantiertes Durchfallen angesagt wenn den ein Schlaumi deaktiviert


    UrF hat im Gegensatz zur UhrF einen SELBSTEINKLAPPENDEN Seitenständer,somit auch keine Seitenständerschalterpflicht;)

  • Also nach Schaltplan wird Getriebe ODER Kupplungsschalter abgefragt über die Diode als Oder verknüpft. Die Pläne enthalten keinen Seitenständerschalter, hab jedenfalls nichts gesehen auf die Schnelle. Die Ur-F zb meine hat auch keinen.

    Starten kann ich also entweder in Neutral, dann IMMER oder bei eingelegtem Gang, wenn ich Kupplung ziehe.


    Da ich den Seitenständer in Zettrichs Pläne nicht finde, weis ich nicht wie er verschaltet ist.

  • http://www.zettrich.de/Schaltplan%20F%20650%20ST%20Motor.jpg




    Frage an den Elektro Inschenör der Strompläne bestimmt besser lesen kann als ich Zimmermann

    Notaus betätigt....kommt wieviel Strom iwo an

    Und Notaus sowie Seitenständerschalter sind hintereinander gekoppelt..ist 1 von beiden aktiv ist der Stecker gezogen...Kannste auch versuchen ohne Bakterie ein Moped zu starten...


    Selbigen Seitenständerschalter kann man natürlich brücken,deaktivieren...aber beim nächsten TÜV gibts Ärscher..und im Falle eines Unfalles Seitens Gutachter sowieso

  • Ok, hatte nur die oberen Links zur Ur-F genommen. Du hast Recht, Seitenständer heist: keine Zündung und weil der Startknopf keinen Plus bekommt, auch kein Anlasser.


    Seitenständer ist also Spock, schlägt alles (ums mal mit Sheldons Worte zu sagen)

  • das habe ich ja gesagt als Elektroniker

    ich kann komplexe Schaltpläne lesen


    Seitenständer offen oder Notaus

    nix Strom;)

    Seit wann bringst Du bei der ESA Satelitten zum abstürzen von Nippes aus..

    Dich hatte ich Odenwälder Zimmermann und Holzkopf nicht im Auge;)

  • mit den Satelliten haben andere zu tun ;) die werden auch teilweise durch umherfliegenden Weltraumschrott "entsorgt" zumindest öfters schwer beschädigt :whistle:


    zurück zum TE :

    wenn der Seitenständer eingeklappt ist,

    der Gang eingelegt, sollte bei gezogener Kupplung der Motor dennoch starten



  • Geht an jeder Ampel wenn abgemurkst..

    Oder auch in der heimischen Garage auffen Hauptständer mit eingelegtem Gang

    Aber eben nicht wenn wie TE ..

    An dem Kupplungshebel habe ich einen Schalter, ich denke dieser ist dafür da, das ich die F650ST wenn sie auf dem Seitenständer steht, die Kupplung gezogen wird, anlassen kann.

    auf dem Seitenständer parkt 8-)....auch nicht Mittels irgendwelcher Dioden oder Kondensatoren..

  • Und ohne Seitenständerschalter brauchste gar nicht zum TÜV..das der 1. Punkt wo die gugge..und garantiertes Durchfallen angesagt wenn den ein Schlaumi deaktiviert

    Klar kann man ohne Seitenständerschalter zum, TÜV/DEKFRA etc. und besteht mit wehenden Fahnen die HU.

    1. Wenn der Töff gar keinen Seitenständer hat :giggle:

    2. Wenn der Töff ein selbsteinklappender Seitenständer, wie z.B. die Ur-F, hat :dance1:


    Selbst einklappende Ständer sind übrigens Zulassungstechnisch der Normallfall und ein Seitenständerschalter der Spezialfall.

    Oder wie es in Punkt 3.1.2 der RICHTLINIE 93/31/EWG heisst:

    "Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 [selbsteinklappender Seitenständer] gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass sie von ihrem Motor nicht angetrieben werden können, solange der Seitenständer ausgeklappt ist."


    Damit ist auch klar, dass bei eingelegtem Gang, ausgeklappten Ständer mit Schalter und gezogener Kupplung der Motor nicht läuft: Der Kupplungsschalter ist ja nicht "smart" und weiss vom Schleifpunkt nichts.

    Bei der HU und MFK wird die Funktion des Seitenständerschalters oft so geprüft: Motor läuft und ist im N, Kupplung wird gezogen und nun ein Gang eingelegt, der Motor muss ausgehen.