Welche Reifen, wenn es die empfohlenen nicht mehr gibt.

  • das dieser Satz auf eine Reifenbindung hindeutet und man somit keine "freie Wahl" hat.

    Dann schau mal in Deine BE was da steht . Bei meiner CS von 2004 stehen nur noch die Dimensionen drinn und da dann auch noch entgegen der Papiere ( steht für hinten nur der 160er ) auch ein 150er Hinterrad . Kein Hersteller , kein Profil .


    Oesie

  • Manche Reifen, etc. gibt es schlichtweg gar nicht mehr. Da kann man nur noch auf eine Alternative ausweichen oder willst Du wegen nicht kaufbarer Schlappen dein Motorrad verschrotten?

    Gruß,

    Alex (Tuffen)



    Wer Rechtschreib- &/ Grammatikfehler findet darf sie behalten :rofl:

  • währe einen Versuch wert

  • Manche Reifen, etc. gibt es schlichtweg gar nicht mehr. Da kann man nur noch auf eine Alternative ausweichen oder willst Du wegen nicht kaufbarer Schlappen dein Motorrad verschrotten?

    Geht nicht ums Verschrotten, sondern das man es eintragen lassen muss. Eingetragen bekommst immer irgendwas. Aber alles eine Frage des Geldes. Soweit ich das Gesetz verstehe, fahre ich wohl aktuell mit nicht eingetragenen Reifen rum. Conti Trail Attack. Davor waren es Anakee3, aber die gibts nicht mehr in der richtigen größe fürs Moped. Anakee3 hatte Herstellerfreigabebescheinigung, das reichte 2018 und 2019 noch. 2020 Trail Attack und ich vermute mal, ich muss das beim TÜV eintragen lassen. Da die Polizei eine alte F nicht kontrolliert, selbst in einer Gang aus RR und KTMs, hatte ich bisher keinen Stress damit. 2021 Sommer ist TÜV fällig, da werde ich bei diesem Termin dann entsprechend nachfragen und schauen welche Optionen ich genau habe.


    Und ich würde mal folgende Behauptung in den Raum stellen: Wenn eine 90er Jahre F von der Polizei geprüft wird und nicht durch hohe Lautstärke und den üblichen Billigumbauten wie ultrakleine Spiegel, 10 euro Bremshebel aus China und Nummernschild Richtung Spionagesatellit gerichtet, auffällt, winken die Polizisten das Moped mehr oder weniger durch. Vieleicht gibts noch einen Mängelbericht mit dem Hinweis, das eintragen zu lassen, weils eh nur eine Formsache ist.


    Die F fliegen einfach unterm Radar. Sind nicht der Typ Moped, die durch viele Umbauten auffallen. Bestenfalls ne Krachmessung, wenn die meinen es wäre etwas laut. eine stark frequentierte Strasse hat 200-500 Mopedfahrer pro Std, dort wird natürlich dann auch mal kontrolliert. 6 Polizisten können pro Std 30-50 Mopeds kontrollieren. Weniger als 5 Minuten schafft man wohl kaum pro Fahrzeug. Muss geprüft werden, dauert es auch mal 10-15 Minuten um zu checken ob das zugelassen ist oder nicht. Die müssen dann aussortieren und bevor ne Harley weiter gewunken wird, darf die F fahren.



  • Oder Fabrikatsbindung austragen lassen...gibts eh nur in D Land.

    Sonstwo in Eu Land ist die unbekannt

    Dort ist nur kaliber und traglastindex sowie speedindex festgeschrieben

  • Moin

    Der Link vom ADAC beschreibt u.A., dass es mit der EU Änderung von 2019 und Reifen ab Produktionsjahr 2020 keine Beschränkung in der Reifenwahl eines Herstellers gibt.

    Grundsätzlich darf aber die Reifengröße, die Traglast und der Geschwindigkeitsindex nicht von den Hersteller Vorschriften abweichen, wenn man alles richtig machen will.

  • Der Link vom ADAC beschreibt u.A., dass es mit der EU Änderung von 2019 und Reifen ab Produktionsjahr 2020 keine Beschränkung in der Reifenwahl eines Herstellers gibt.

    Das stimmt, allerdings nur für Motorräder mit einer ABE oder EG-Typgenehmigung, nicht für Mopeds mit Einzelbetriebserlaubnis (siehe #4)!

  • Hallo,

    die Sache mit den Reifen ist m.E. nicht ganz einfach.

    Bei einer Polizeikontrolle oder auch bei der HU wird nicht unbedingt ein ungenehmigter Reifensatz erkannt und beanstandet. Meistens reichts, wenn die Reifen ausreichend Profil haben.

    Bei einem Unfall sieht das Ganze anders aus. Sollte noch Personenschaden mit im Spiel sein, wirds extrem. Die Versicherungen schauen dann bis ins letzte Essgefach um eine Abweichung zu finden. Dann wird entweder gar nicht gezahlt oder man wird in Regress genommen.

    Seit Sommer fahre ich denn ContiRoad Attack 2 und bin damit sehr zufrieden. Bei Conti habe ich mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung heruntergeladen und führe das Schriftstück immer mit. Damit, so denke ich, bin ich auf der sicheren Seite.

    Hier zwei Links: https://www.continental-reifen.de/motorrad/wissenswertes/reifenfreigaben/

                                  http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.html?lang=de

  • die Sache mit den Reifen ist m.E. nicht ganz einfach.

    Die Sache ist ganz einfach .


    Zumindest bei Fahrzeugen mit EU Zulassung . Alle Reifen mit der passenden Größe , Geschwindigkeit , Lastindex und der richtigen Zuordnung R adial oder D iagonal kann ich auf dem Moped fahren . Bei abweichenden Werten muss ich mir den Segen des Graukittels holen . Bei älteren Fahrzeugen kann man versuchen die Reifenbindung vom Graukittel austragen zu lassen und kann dann so aufziehen wie zu Anfang beschrieben .



    Oesie

  • Bastler

    Hier wird gerne etws durcheinander gebracht: Versicherungen bringen Dinge ins Spiel, die nicht eintragungsfähig sind. zb wenn ich hinten einen Pirelli Scorpion drauf mache und vorne einen Stollenreifen für Matsch und Cross. Das wird dir keiner eintragen so. Wenn etwas eintragungsfähig ist, aber nicht eingetragen wurde, also kein technisches sondern nur ein formelles Problem vorliegt, muss die Versicherung das so hinnehmen. So kommt die da nicht aus der Zahlungspflicht raus.


    Sonst würden ja 95% der Harleys bei Unfall nicht von der Haftpflicht gedeckt sein. Aber wenn der Lufi offen und der Auspuff garnicht eintragungsfähig mit seinen 112db wird die Haftpflicht trotzdem zahlen, wenn er zu schnell in der Kurve war und auf die Gegenfahrbahn gekommen ist.

  • Nach § 19, Abs. 2, Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

    3. sich das Abgas- und Gräuschverhalten verschlechtert


    Wenn die Änderung nicht schon von einem Tüvler abgenommen wurde, müßte man also im Ernstfall den Nachweis erbringen, daß nichts davon der Fall ist. Da wünsche ich viel Spaß - wenn Versicherungen eine Chance wittern, sich vor Zahlungen zu drücken, dann nutzen die sie auch. Wenn es auch letzlich vielleicht nur um eine Formalie geht, hat man trotzdem ein Riesentheater...


    Aber um zum Ausgangsthema zurückzukommen: Bei Mopeds mit allgemeiner oder EG-Betriebserlaubnis legt man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor, und alles ist gut. Seit neuestem reicht es sogar, wenn das Reifenproduktionsdatum nach Januar 2020 liegt und Reifengröße, -bauart sowie Last- und Geschwindigkeitsindex eingehalten werden. Bei Fahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis gilt allerdings nur das, was im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Abweichungen hiervon müssen dann eingetragen werden...

  • Genau das sage ich doch: die Reifen gefährden keine anderen Teilnehmer, verschlechtern nicht die Geräusche und ändern auch sonst nichts am Fahrzeug. Den wenn einer der Punkte zutrifft, würde man sie nicht eingetragen bekommen. Nur wenn Reifen drauf gemacht werden die man NICHT eingetragen bekommen würde, hätte man ein Problem.

  • Genau das sage ich doch: die Reifen gefährden keine anderen Teilnehmer, verschlechtern nicht die Geräusche und ändern auch sonst nichts am Fahrzeug. Den wenn einer der Punkte zutrifft, würde man sie nicht eingetragen bekommen. Nur wenn Reifen drauf gemacht werden die man NICHT eingetragen bekommen würde, hätte man ein Problem.

    Das ist eben der Punkt: Reifen haben ohne Zweifel einen wesentlichen Einfluß auf das Fahrverhalten eines Motorrades, somit auch auf eine eventuelle Gefährdung von Fahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern. Und wenn man in Falle einer Auseinandersetzung mit einer Versicherung, der Rennleitung o.Ä. erst im Nachhinein z.B. durch eine nachträgliche Abnahme durch einen Tüvler den Nachweis erbringen kann, daß keine Gefährdung vorgelegen hat, kann es anfwändig werden.

    Und wenn man es auf die Spitze treiben will: Durch unterschiedliche Profilausbildung, Gummimischung und Karkasse haben Reifen sogar einen gewissen Einfluss auf die Geräuschemissionen - und auch auf den Rollwiderstand und damit auf die Abgasemissionen....

    Besser, man hat vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers oder eine Eintragung durch einen Tüvler in der Tasche- ich denke, das wollte Bastler unter #28 auch zum Ausdruck bringen...

  • Warum redest du permanent an meinen Argumenten vorbei? Willst du provozieren?


    Nochmal: die Eintragung ändert nichts am Fahrverhalten des Reifens. Oder willst du uns das erklären? Wenn sie TÜV Eintragung haben, liegen sie wie ein Brett, ohne den Stempel rutschen und eiern sie?

  • Zumindest bei Fahrzeugen mit EU Zulassung . Alle Reifen mit der passenden Größe , Geschwindigkeit , Lastindex und der richtigen Zuordnung R adial oder D iagonal kann ich auf dem Moped fahren

    - = Diagonal (Selten auch D)
    B = Biasbelt
    R = Radial
    ZR = Radial mit Geschwindigkeit über 240 km/h (Entspricht in etwa einem R, mit Speedindex V oder besser)

  • Das ist eben der Punkt: Reifen haben ohne Zweifel einen wesentlichen Einfluß auf das Fahrverhalten eines Motorrades, somit auch auf eine eventuelle Gefährdung von Fahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern.

    Meine Meinung als Schweizer: Diese ganze Reifenfreigaben sind ein Quatsch und täuschen eine Sicherheit vor, die in Realität nicht gegeben ist.

    Echte Probleme, inkl. möglicher Selbst- und Fremdgefährdung hatte ich bis jetzt nur mit einer Reifenkombi mit Freigabe. Alles andere was ich bis jetzt Queerbeet gemischt auf der F650 oder andere Töffs hatte, war immer problemlos.

    Und es würde mich echt angurken und tut der Umwelt auch nicht sonders gut, wenn ich jeweils ein guten Vorderreifen wechseln lassen müsste, nur weil ich hinten ein anderes Profil/Marke etc will.

    Einzelfall? Klar, wobei auch andere bei diesem Reifen Probleme hatten. Aber wenn ich bei einer Freigabe Probleme kriege, die ich eben eigentlich nicht kriegen sollte, dann bilde ich mir halt meine Meinung zum Thema Freigabe.

    Und am Ende wird der TÜVler kaum auf den Hobel hocken und bei Vmax alle möglichen Kapriolen machen. Genau sowenig werden Reifen von den Herstellern tatsächlich auf allen Möglichen Maschienen getestet.

  • Warum redest du permanent an meinen Argumenten vorbei? Willst du provozieren?


    Nochmal: die Eintragung ändert nichts am Fahrverhalten des Reifens. Oder willst du uns das erklären? Wenn sie TÜV Eintragung haben, liegen sie wie ein Brett, ohne den Stempel rutschen und eiern sie?

    Provokation liegt mir völlig fremd, und ich rede auch nicht an Dir vorbei- lies doch einfach mal genau, was ich unter #4, #31 und #33 geschrieben habe!

    Natürlich ändert eine Eintragung nichts am Reifen oder dessen Fahrverhalten, aber der jeweilige Reifen ändert was am Fahrverhalten des Motorrades! Und deshalb muß bei einer Reifenänderung auch der Nachweis erbracht werden (z.B. durch eine Eintragung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung), daß die Änderung unkritisch ist (wird allerdings unter Einhaltung von eingetragener Größe, Bauart, Last- und Geschwindigkeitsindex bei Motorrädern mit ABE oder EG-Typgenehmigung und Reifenproduktionsdatum ab 01/2020 obsolet). Und zwar bevor man Ärger mit Rennleitung, Versicherung o.Ä. bekommt. So habe ich das auch geschrieben, ist doch nicht so schwer zu verstehen...

  • Hallo zusammen,


    ich kann Euch gerne mit Gutachten sämtlicher Reifenhersteller die für die F650 produzieren zu schmeißen! Schlussendlich geht es doch darum das man nicht mit Reifen fahren sollte die nicht für die Maschine freigegeben sind. Das ändert sich aber mit Reifen ab Herstellungsjahr 2020. Diese kann ich, sofern die Dimensionen mit der des Fahrzeugscheins übereinstimmen, bedenkenlos auf das Motorrad aufziehen auch wenn hier keine Freigabe für existiert.

    Die Reifenfreigaben gem. Herstellerangaben sind bei einem 30 Jahre alten Motorrad mehr als überholt und die dort beschriebenen Reifen wohlmöglich schon nicht mehr auf dem Markt.

    Eine andere Möglichkeit besteht darin den netten TÜV Menschen das nächste mal zu fragen ob er eine Änderungsnotiz bezgl. der Reifenfreigabe in den Bericht schreiben kann. Dann kann man nämlich, sofern man zum Straßenverkehrsamt muss, die Reifenbindung austragen lassen und das für ein paar Euros aus der Portokasse.

    Gruß,

    Alex (Tuffen)

    Gruß,

    Alex (Tuffen)



    Wer Rechtschreib- &/ Grammatikfehler findet darf sie behalten :rofl:

  • Warum redest du permanent an meinen Argumenten vorbei? Willst du provozieren?


    Nochmal: die Eintragung ändert nichts am Fahrverhalten des Reifens. Oder willst du uns das erklären? Wenn sie TÜV Eintragung haben, liegen sie wie ein Brett, ohne den Stempel rutschen und eiern sie?

    Provokation liegt mir völlig fremd, und ich rede auch nicht an Dir vorbei- lies doch einfach mal genau, was ich unter #4, #31 und #33 geschrieben habe!

    Natürlich ändert eine Eintragung nichts am Reifen oder dessen Fahrverhalten, aber der jeweilige Reifen ändert was am Fahrverhalten des Motorrades! Und deshalb muß bei einer Reifenänderung auch der Nachweis erbracht werden (z.B. durch eine Eintragung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung), daß die Änderung unkritisch ist (wird allerdings bei Einhaltung von eingetragener Größe, Bauart, Last- und Geschwindigkeitsindex bei Motorrädern mit ABE oder EG-Typgenehmigung und Reifenproduktionsdatum ab 01/2020 obsolet). Und zwar bevor man Ärger mit Rennleitung, Versicherung o.Ä. bekommt. So habe ich das auch geschrieben, ist doch nicht so schwer zu verstehen...

    Und ich habe mehrfach geschrieben, das ein Reifen der EINTRAGUNGSFÄHIG ist, eben KEIN Versicherungsverweigerungsgrund ist. Eintragungsfähig heist aber das er korrekt arbeitet und keine Probleme macht. Dem widersprichst du andauern indem du mich zitierst und dann völlig andere Dinge die ich nicht gesagt habe aufs Tablet bringst.


    Man bekommt Ärger mit der Rennleitung aber NICHT mit der Versicherung. Ausserdem, um welche Versicherung geht es den? Haftpflicht? Die zahlt IMMER Fremdschäden, selbst wenn ich Vorsätzlich handel. Also dir absichtlich reinfahre. Sie wollen es dann lediglich von mir zurück. Was dich aber nicht interessiert, du bekommst dein Geld egal ob ich zahlen kann oder nicht. Anders sieht es aus, wenn Dritte schuld sind und man hinterfragt ob du eine Mitschuld trägst. Dann wird diese Situation erörtert. Wenn dein Reifen also mit ursächlich am Unfall ist, weil er nicht funktioniert bekommst du natürlich weniger.


    Aber der Reifen ist auch nicht Eintragungsfähig. Also ist das NICHT Eintragen deswegen weil das keiner eintragen würde. Nicht das ich es nur versäumt habe. Nur aus dem Versäumniss entsteht keine Mitschuld. Eben WEIL der Stempel nichts ändert im Strassenverkehr. Selbst wenn du aufgrund von Änderungen keine Betriebserlaubniss mehr hast (Auspuff und Lufi offen) , zahlt die versicherung. Weil deine Geräuschkulisse zwar extrem störend und vieleicht sogar gesundheitsschädigend ist, aber nicht Unfallursächlich. Also zahlt die Versicherung...während die Polizei gleichzeitig das Fahrzeug stilllegt bis du rückgebaut hast.


    Also kommt es eben NICHT drauf an ob es eingetragen IST sondern ob es eingetragen werden KANN. Alles andere interessiert nicht.