Moin zusammen,
in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der bekannte Text zur Reifenbindung:
"Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten* "
und danach:
"Ohne Beschränkung oder Auflagen***"
Bezieht sich das auf die Reifenbindung oder worauf sonst? Da würde ja der eine Eintrag den anderen aushebeln
Bitte um Aufklärung
Gruß
Helmut