Eintragungen im Fahrzeugschein

  • Moin zusammen,

    in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der bekannte Text zur Reifenbindung:

    "Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten* "

    und danach:

    "Ohne Beschränkung oder Auflagen***"

    Bezieht sich das auf die Reifenbindung oder worauf sonst? Da würde ja der eine Eintrag den anderen aushebeln

    Bitte um Aufklärung


    Gruß

    Helmut

    Glück auf

    Ich bin kein Biker und ich fahre kein Mopped

    HWG K 1100 LT EML GTE

    F 650 GS

    Yamaha XJ 750 Seca

  • in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der bekannte Text zur Reifenbindung:

    "Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten* "

    und danach:

    "Ohne Beschränkung oder Auflagen***"


    Da die Zulassungsstelle nicht einfach bestehende Eintragungen ohne technische Abnahme ändern dürfen könnte ich mir vorstellen das bei neueren Eintragungen ein neuer Zusatz eingetragen wird ohne den alten zu löschen .



    Oesie

  • Mhhm, danke für die Hinweise...

    Ich habe gerade nochmal nachgesehen:

    • Ziffer 17 = E
    • P2 = 37 KW

    Könnte es sein dass die mal gedrosselt war? Reifen dann relativ egal sind? Beim Austragen nicht alles korrekt gelaufen ist?

    Gruß

    Helmut

    Glück auf

    Ich bin kein Biker und ich fahre kein Mopped

    HWG K 1100 LT EML GTE

    F 650 GS

    Yamaha XJ 750 Seca

  • Wenn in Feld '17' bei Dir ein 'E' steht, müßte Feld 'K' leer sein. Das bedeutet dann, daß Dein Moped eine Einzelbetriebserlaubnis hat (aus welchem Grund kann ich nur raten- evtl. Importfahrzeug???). Dann ist es egal, was in der ABE oder EG-Typgenehmigung steht- Du darfst nur das fahren, was in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Das ist allerdings verwirrend, wie Du schon in #1 schreibst.

    Ich habe aber mal eine alte Honda wieder zum Leben erweckt, die hatte noch einen 'alten' Fahrzeugschein in dem nix von einer Reifenfabrikatsbindung stand. Nach der Anmeldung gab es dann die Zulassungsbescheinigung Teil I, und da tauchte der Satz 'Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten' plötzlich auf. Ist mir aber nicht sofort aufgefallen und ich bin dann wieder zum Straßenverkehrsamt gedackelt wo mir gesagt wurde, daß bei Neuausstellung der Papiere dieser Satz standardmäßig übernommen wird. :idiot: Nach meiner Reklamation wurde der dann wieder gestrichen. :dance1:

    Der Satz könnte bei Dir ja auch auf diese Weise in die Papiere gelangt sein, obwohl der Tüvler in der Vorlage für die Zulassungbehörde zur Einzelbetriebserlaubnis geschrieben hatte 'Ohne Beschränkung oder Auflagen'... :g:

    Kannste aber nur mit der zuständigen Zulassungsbehörde klären. :boxing:


    Viel Erfolg und beste Grüße

    Gerd