25KW / 34PS Drossel Drosselung entfernen und ersetzen mit 48PS Drossel

  • Moin Ihr Lieben,


    ich habe eine ´02er GS R13.


    Sie ist per "BMW 7653277 Änderung der Anlenkung u. Übersetzung der Drosselklappenbetätigung" (so steht´s im Schein) auf 25KW / 34PS gedrosselt. Die Eintragung stammt aus 07/2003.


    Diese Drossel soll raus und durch eine 48PS-Drossel ersetzt werden.


    Wer hat diesen Tanz schon getanzt und kann mir Infos dafür geben?


    Aus der Eintragung gemutmaßt gehe ich davon aus, daß nicht nur der Seilzughalter, sondern auch die Seilzugviertelscheibe an der Drosselklappenwelle gewechselt werden muss (anderer Durchmesser).

    Die 48PS-Drossel ist ja nur ein geänderter Seilzughalter ( den ich gegenüber des Gasgriffanschlages für diesen Fall bevorzuge, denn ich bin ja eh schon "in der Region" am Schrauben).


    Gehörte zu der 25KW-Drosselung auch ein andere Software, die dann ja wieder gegen die "offene" Version ersetzt werden müsste?


    Dank im Voraus für Infos!


    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • Beim Teilekatalog deines Vertrauens sieht man was bei der BMW Drosselung alles geändert wird.


    Das Steuergerät bzw. Software gehört nicht dazu. Nebst dem Seilzughalter ist es auch der Zug selber.

    Am Drosselklappengehäuse kann man dann einfach den Zug in die Position mit dem grösseren Durchmesser einhängen.

    https://www.motorradonline24.d…1-entdrosselung-f-650-gs/


    Ob Du entweder 25 kW -> 37 kW -> 35 kW machen musst oder direkt 25 kW -> 35 kW weiss ich leider nicht.


    Teilekataloge:

    Real OEM https://www.realoem.com/bmw/de/select

    Max BMW : https://shop.maxbmw.com/fiche/PartsFiche.aspx

    Huggett BMW : https://www.bmwbike.com/?e=mhs

    Leebmann : https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/

  • Habe mit der BMW-Niederlassung Bremen telefoniert.

    Das o. genannte Teil Seilzughalter 7653277 ist das einzige, was zur 25kw-Drosselung führt, keine Softwareänderung.


    Also werde ich den Halter direkt durch eine 35KW-Drossel, was ja auch nur ein Seilzughalter mit Anschlag ist, ersetzen ohne den "Umweg" über die originale 37KW Ausrüstung.


    Werde berichten, ob mein TÜV-Prüfer das auch so sieht und mitgeht.


    MfG

    Volker

  • Du brauchst beim TÜV noch das Teilegutachten. (Nr. 350-597-99/2-FBTK) gilt für die CS (K14) sowie die GS (R13)
    Wenn dir das noch fehlt. Sag bescheid, dann schick ichs dir per PN.


    Grüße,

    Andi

  • Hallo Andi,


    da ich ja auf 35KW "drosseln" will und nicht auf die Werks-37KW zurück will, brauche ich für das dann verbaute Drosselteil (Seilzughalter) das entsprechende Teilegutachten mit der "personalisierten" Fahrgestellnummer.

    Aber Du kannst mir gern das angebotene Schreiben zusenden.

    Ich nenne Dir per PN meine Emailadresse.


    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • Ich würde das vorher mit dem Prüfer des Vertrauens durchsprechen. Nach den Buchstaben des Gesetzes muss er sich nämlich für die Austragung der 25kW Drossel davon vergewissern, dass du die wirklich ausgebaut hast.

    Das dürfte ohne Probleme gehen weil das guckt eh keiner nach aber ich würde vorher mit dem Menschen sprechen.

  • Hallo Andi,


    vielen Dank für das Dokument.


    Kannte ich jedoch schon, wurde in einem GS-Forum bereits verlinkt.

    Und, wie Du schon dazu bemerkt hast, greift es bei meinem Vorhaben leider nicht, denn mein Ziel ist 35KW.


    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • Moin Alex,


    ich werde den Umbau des Halters mit Fotos u. einem kleinen Video dokumentieren.

    Im Übrigen wäre auch eine Einbaubestätigung einer (ausführenden) Werkstatt möglich.


    Ich komm ja nicht um einen Umbau rum, denn die 25KW-Drossel ist schon deutlich spürbar, muss also raus.


    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • da ich ja auf 35KW "drosseln" will und nicht auf die Werks-37KW zurück will, brauche ich für das dann verbaute Drosselteil (Seilzughalter) das entsprechende Teilegutachten mit der "personalisierten" Fahrgestellnummer.

    In der Regel werden Drossel- oder auch Entdrosselsätze vom jeweiligen Hersteller bei Zweirädern mit Teilegutachten geliefert, in denen die jeweilige Fahrzeugidentifikationsnummer ausdrücklich genannt ist. Man möchte wohl nicht, daß die Teile ohne Schwiegigkeiten 'weitergereicht' werden können...

    ich werde den Umbau des Halters mit Fotos u. einem kleinen Video dokumentieren.

    Im Übrigen wäre auch eine Einbaubestätigung einer (ausführenden) Werkstatt möglich.

    Was der Prüfer genau haben möchte, liegt zum großen Teil in seinem Ermessen, daher:

    Ich würde das vorher mit dem Prüfer des Vertrauens durchsprechen. Nach den Buchstaben des Gesetzes muss er sich nämlich für die Austragung der 25kW Drossel davon vergewissern, dass du die wirklich ausgebaut hast.

  • Es reicht auf jeden Fall eine Einbaubestätigung einer Werkstatt.


    Die tatsächliche Situation, daß derzeit eine 25KW-Drossel verbaut u. eingetragen ist, von der ich auf eine 35KW-Drossel wechseln will und dafür das Teilegutachten erforderlich ist, habe ich das entsprechende Teil ja dabei/parat. Es wäre Unsinn, es nicht zu verbauen, denn ich will ja auch tatsächlich 35KW und nicht 25KW im Moped.


    Im umgekehrten Fall wäre es von einem Prüfer sicherlich skeptischer betrachtet, aber auch da wäre eine Einbaubestätigung einer Werkstatt ausreichend.

    Ich meine sogar, daß es Werkstatteinbaubestätigungsvordrucke gibt.


    Da ich es mir mit den mir bekannten Prüfern bisher noch nicht versaut habe, bin ich zuversichtlich, daß meine kleine Foto/Video-Lovestory als Nachweis funktioniert.



    Wenn man den Einbaunachweis-Gedanken auf die Spitze treibt, müsste der misstrauische Prüfer beim Einbau danebenstehen...



    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • Es reicht auf jeden Fall eine Einbaubestätigung einer Werkstatt.

    Das stimmt, aber wenn Du den Einbau selber machen und nicht von einer Werkstatt durchführen lassen möchtest...

    Da ich es mir mit den mir bekannten Prüfern bisher noch nicht versaut habe, bin ich zuversichtlich, daß meine kleine Foto/Video-Lovestory als Nachweis funktioniert.

    ...wäre es wahrscheinlich ratsam, diese Vorgehensweise vorher mit dem Prüfer abzuklären...


    Beste Grüße

    Gerd

  • Na Gerd,

    nulassmagutsein.


    Ich weiss ja nicht, welche Erlebnisse Du bisher in diesen Angelegenheiten hattest.


    Für mich gibt es einen Begriff im menschlichen Umgang: Vertrauen ( auch und sogar zu Sachverständigen ;-)).


    Und da ich das bisher mit diesen Menschen noch nicht missbraucht habe, bin ich guter Dinge.


    Mit freundlichem Gruss

    Volker

  • Es liegt mir völlig fern, Dir etwas aufzuzwingen. Ist nur ein gut gemeinter Rat - denn meine Erlebnisse gehen dahin, daß gerade bei Eintragungen ein vorheriges klärendes Gespräch mit dem Prüfer die Sache hinterher deutlich vereinfacht. Denn es geht ja nicht nur um mein Vertrauen zu dem Sachverständigen, sondern auch umgekehrt um sein Vertrauen zu mir. Wenn Du diesbezüglich jemanden schon persönlich kennst, dann ist es ja ok. :wave:


    Beste Grüße

    Gerd

  • Und da ich das bisher mit diesen Menschen noch nicht missbraucht habe, bin ich guter Dinge.

    Vielen Sachen gehen besser über die Bühne wenn man vorher kurz darüber gesprochen hat uns sich entsprechend vorbereitet hat. Vor allem auch dann wenn man jemand kennt.


    Deine Frage war ja:

    Wer hat diesen Tanz schon getanzt und kann mir Infos dafür geben?

    Und mit dem Tanz meinst Du ja wohl vor allem die Sache mit der Prüfstelle und der Bürokratie. Ob der Prüfer deines Vertrauens lieber Foxtrott oder Ch-Cha-Cha tanzt und dabei lieber Livemusik oder ab Konserve will, das fragst Du am besten ihm direkt. Der kann dir dann sagen wie man es machen sollte und wie man es, weil man sich gut kennt, auch anders machen kann.

    Und zu deiner eigene Beruhigung weisst Du dann auch mit Sicherheit, ob es eine Ein/Umbaubestätigung braucht oder es auch ohne geht.