Zusatzscheinwerfer einbauen Tipps für einen Elektronik-Nullblicker

  • Servus an die Gemeinde, ich bin der Neue mit vielen Ideen, aber wenig Ahnung.


    Seit kurzer Zeit schmückt meine Garage eine E169 Baujahr 1996.

    Jetzt bin ich grad dabei sie etwas umzugestalten.

    Mein Hauptproblem dabei ist die Elektrik. Ich habe vor die komplette Beleuchtung auf LED Technik umzurüsten. Das kriege ich wahrscheinlich sogar hin. Der Vorbesitzer hat bereits eine 12V Steckdose im Cockpit und heizbar Griffe montiert. Die Steckdose nutze ich bereits für einen doppelten USB Ladeadapter.


    Jetzt zu meinem Problem :

    Da bei der E169 die vorderen Blinker in die Verkleidung integriert sind, und ich 4 baugleiche LED-Lauflichtblinker besorgt habe, möchte ich anstatt der original Blinker zwei Zusatzscheinwerfer in die Verkleidung einbauen mit on/off Schalter am Lenker.

    Die Lauflichtblinker verbaute ich hinten an den Rohrträgeraufnahmen und vorne mittels passenden Edelstahl Auspuffschellen am oberen Ende der Tauchrohre. Passende Halterungen habe ich schon anfertigen lassen.

    Hat sowas schon jemand von Euch gemacht?

    Ich weiß nicht wo und wie ich den Strom für die Zusatzscheinwerfer anzapfen soll und wie ich den Schalter anschließe ....

    Wäre schön wenn jemand einen Rat für mich hat. 😉✌️

  • Ich weiß nicht wo und wie ich den Strom für die Zusatzscheinwerfer anzapfen soll und wie ich den Schalter anschließe

    Elektrisch sollte das Ganze ja nicht all zu schwierig sein. Wenn der Schalter am Lenker ist, bietet es sich an, den Strom vom vorhandenen Lichtschalter abzuzapfen. Mit der Wahl der Anzapfung kann man auch gleich berücksichtigen, welche Art von Scheinwerfer mit welcher Art von Licht zusammen an sein darf. Da LED-Scheinwerfer keine so hohe elektrische Leistung haben, dürften die Sicherungen reichen, aber man sollte es trotzdem noch einmal für die vorgesehenen Lampen nachrechnen.


    Gar zu leistungsstark dürfen die Scheinwerfer sowieso nicht sein, wenn Du nicht immer mal wieder mir leerer Batterie liegen bleiben möchtest.


    Während für Blinker ein bestimmter Mindestabstand von der Mitte vorgeschrieben ist, darf für Zusatzscheinwerfer ein bestimmter Abstand von der Mitte nicht überschritten werden, sonst kann es Ärger geben. Leider kenne ich mich da nicht im Detail aus, will aber vorsorglich hinweisen.


    Auch bei den Blinkern gibt es Fallstricke, weil der Blinkgeber nicht auf LED-Blinker abgestimmt ist, sodass entweder der Blinkgeber gegen einen dafür geeigneten ersetzt werden muss oder aber Lastwiderstände installiert werden müssen. Dazu gibt es abr soviele Forenbeiträge, dass ich das hier nicht näher beschreibe.


    Dem Oldtimerfan stehen bei Deinem Vorhaben sicher die Haare zu Berge ... aber das war ja gar nicht gefragt.


    Eckart

  • Da bei der E169 die vorderen Blinker in die Verkleidung integriert sind, und ich 4 baugleiche LED-Lauflichtblinker besorgt habe, möchte ich anstatt der original Blinker zwei Zusatzscheinwerfer in die Verkleidung einbauen mit on/off Schalter am Lenker.


    Ich weiß nicht wo und wie ich den Strom für die Zusatzscheinwerfer anzapfen soll und wie ich den Schalter anschließe ....


    Während für Blinker ein bestimmter Mindestabstand von der Mitte vorgeschrieben ist, darf für Zusatzscheinwerfer ein bestimmter Abstand von der Mitte nicht überschritten werden, sonst kann es Ärger geben. Leider kenne ich mich da nicht im Detail aus, will aber vorsorglich hinweisen.

    Was möchtest Du denn genau einbauen: Abblend-, Fern- oder Nebelscheinwerfer?

    Wenn ich das weiß, kann ich Dir vorgeschriebene Maße und Schaltung nennen.


    Beste Grüße

    Gerd

  • Ich empfehle für sowas, TÜV oder Dekra zu besuchen und sich dort beraten zu lassen. Den die sind letztendlich die Prüfer beim der nächsten Hauptuntersuchung. Bisher immer gut gefahren damit.


    Den wenn du erstmal alles umgestrickt hast und dann die nächste HU alles stilllegt, nutzt es wenig, wenn man drauf verweisen kann das im Forum aber der oder der dies oder das gesagt hat.

  • Ich empfehle für sowas, TÜV oder Dekra zu besuchen und sich dort beraten zu lassen. Den die sind letztendlich die Prüfer beim der nächsten Hauptuntersuchung. Bisher immer gut gefahren damit.


    Den wenn du erstmal alles umgestrickt hast und dann die nächste HU alles stilllegt, nutzt es wenig, wenn man drauf verweisen kann das im Forum aber der oder der dies oder das gesagt hat.

    Das ist grundsätzlich nicht verkehrt. Es gibt aber 1. außer Tüv und Dekra noch andere Organisationen, die sowas können und 2. eindeutige gesetzliche Vorgaben (93/92/EWG; StVZO §§ 50, 51, 52), die für alle (auch für Prüfer) verbindlich sind und die man leicht z.B. im Netz nachlesen kann.

  • Danke schon mal für die Tipps 😉

    Ich würde Nebelscheinwerfer einbauen wollen

  • Das ist grundsätzlich nicht verkehrt. Es gibt aber 1. außer Tüv und Dekra noch andere Organisationen, die sowas können und 2. eindeutige gesetzliche Vorgaben (93/92/EWG; StVZO §§ 50, 51, 52), die für alle (auch für Prüfer) verbindlich sind und die man leicht z.B. im Netz nachlesen kann.

    Danke für diesen Hinweis, bzw. für die Quellenangabe. Was mich bei der §52 gerade stört ist die folgende Aussage:

    ... dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

    Danach dürften die meistens paarweise angebrachten Zusatzscheinwerfer für Motorräder nicht zulässig sein, oder? :/

  • Da bei der E169 die vorderen Blinker in die Verkleidung integriert sind, und ich 4 baugleiche LED-Lauflichtblinker besorgt habe, möchte ich anstatt der original Blinker zwei Zusatzscheinwerfer in die Verkleidung einbauen mit on/off Schalter am Lenker.


    Ich würde Nebelscheinwerfer einbauen wollen

    In der Breite: Kein Maß vorgegeben, jedoch paarweise Anordnung symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte.

    In der Höhe: Kein Maß vorgegeben, jedoch nicht höher als das Abblendlicht.

    Elektrische Schaltung: Zusammen immer mit Begrenzungs- bzw. Standlicht, darf auch gemeinsam mit Abblend- und/oder Fernlicht leuchten. Eine Einschaltkontrolle ist zulässig (und auch empfehlenswert), aber nicht vorgeschrieben.

    Danke für diesen Hinweis, bzw. für die Quellenangabe. Was mich bei der §52 gerade stört ist die folgende Aussage:

    Danach dürften die meistens paarweise angebrachten Zusatzscheinwerfer für Motorräder nicht zulässig sein, oder? :/

    Das stimmt, nach StVZO ist nur ein Nebelscheinwerfer bei einspurigen Kraftfahrzeugen erlaubt. Wenn man sich aber auf die EG-Richtlinie beruft, sind auch zwei zulässig (s.o.).

  • Das stimmt, nach StVZO ist nur ein Nebelscheinwerfer bei einspurigen Kraftfahrzeugen erlaubt. Wenn man sich aber auf die EG-Richtlinie beruft, sind auch zwei zulässig (s.o.).

    Problem bei der Ur-F, Uhr-F und ST: Diese haben nationale Zulassungeb und keine EU/EG-Typengenhemigung. Ergo gilt leider was in der (technisch veralteten) StVZO steht und man kann sich nicht auf EG/EU-Verordnungen berufen. Kann mich diesbezüglich auch irren, aber bei den Reifen gilt bei der Vergaser-F ja auch nur die StVZO.

  • Danke euch, das klingt schon mal ganz gut...

    Mit dem Umbau hab ich noch nicht losgelegt, weil noch Teile fehlen. HU ist nächsten Monat fällig. Vielleicht sollte ich die zuerst machen und dann erst umbauen... 😉

    Nein Spaß...

    Hab vor einer Stunde die HU an meiner 1150er GS gemacht. Die hat auch Nebelzusatzscheinwerfer ohne ABE oder so. No-name aus Chinaland.

    Hat den Prüfer nicht sonderlich interessiert.

    Das Pickerl gabs trotzdem 😁

  • Und deswegen sage ich immer: TÜVgehen und nicht nur Internet lesen. Wie man sieht muss man 2 nehmen oder darf nur einen und muss mittig oder nicht oder möglichst weit aussen. Und muss berücksichtigen wann das Moped gebaut wurde und nach welchen Richtlinien damals.


    Einmal zum Verein deiner Wahl, nachfragen und dort dann notwendige Eintragungen machen lassen(falls was nötig wäre). So weis man vorher schon was er absichert.


    Ich habe zb mit meinem Dekraprüfer über die Zulässigkeit von Wurstblinker diskuttiert. Er meint das es grundsätzlich zulässig wäre, wenn man noch normale Blinker hätte. Es ging dabei um ein Video, indem einer ein Wurstmagazin gebastelt hat und eine federbetätigte Auswurfvorrichtung. Zwar haben wir viel gelacht, aber in den kurzen ernsten Momenten war er der Meinung das so eintragen zu können, wenn ich zumindest dafür sorge, das keine Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Also zb Schaumstoffwürste aka NERD Dart.


    Ich finde das persönlich immer noch die eleganteste Möglichkeit, bei der man praktisch nix falsch machen kann. Internetforen dagegen bringen fast immer mehrere verschiedene Meinungen, die sich oftmals noch widersprechen.

  • Problem bei der Ur-F, Uhr-F und ST: Diese haben nationale Zulassungeb und keine EU/EG-Typengenhemigung. Ergo gilt leider was in der (technisch veralteten) StVZO steht und man kann sich nicht auf EG/EU-Verordnungen berufen. Kann mich diesbezüglich auch irren, aber bei den Reifen gilt bei der Vergaser-F ja auch nur die StVZO.

    Auch das stimmt, allerdings darf ich beim nachträglichen Anbau von Teilen unabhängig vom Baujahr des Fahrzeuges wählen, ob sie nach EU-Richtlinie oder StVZO verbaut werden. Ich muß nur eines von beiden einhalten. Bei Reifen ist die Sachlage anders, da wird ein bauartgenehmigtes Teil ersetzt, mit dem das Fahrzeug damals seine nationale Zulassung (z.B. nach StVZO) bekommen hat. Und die gilt dann leider nach wie vor.

    Hab vor einer Stunde die HU an meiner 1150er GS gemacht. Die hat auch Nebelzusatzscheinwerfer ohne ABE oder so. No-name aus Chinaland.

    Hat den Prüfer nicht sonderlich interessiert.

    Das hätte er allerdings bemängeln müssen. Durch den An- oder Einbau nicht genehmigter Teile erlischt die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges, wenn nicht eine Abnahme nach § 19.2 bzw. § 21 StVZO erfolgt.