Kofferträgerplatte und TÜV

  • Hallo,

    ich habe mir für den Koffer eine zusätzliche Trägerplatte aus 5mm Alu gesägt.

    Auf der ist dann die Kofferhalterung verschraubt.

    Die Platte ist nicht breiter als die Kofferhalterung.

    Gibt das Probleme beim TÜV?

    Wie sieht das auch bei einem Aufsatz für das Windschild aus hier gab es beim Chinesen leider

    keine ABE?

    Ansonsten wohl vorher habschrauben

    Merkt der Tüf das?

    Gruß

    Thomas

  • Kürzlich war ich bei Dekra und ich habe ein Windschild verbaut, das eine Zulassung hat und der bei Dekra hat nicht mal nachgefragt, obwohl ich die Zulassung schriftlich dabei hatte und hatte auch ein Topcase von Givi verbaut und die Givi-Halterung auf die vorhandene BMW-Halterung geschraubt. Dann Koffer dran von Quro an einem Touratech-Kofferträger. Hat den nicht interessiert. Aber ob das generell so gesehen wird, weiß ich nicht.

  • ich habe mir für den Koffer eine zusätzliche Trägerplatte aus 5mm Alu gesägt.

    Auf der ist dann die Kofferhalterung verschraubt.

    Die Platte ist nicht breiter als die Kofferhalterung.

    Gibt das Probleme beim TÜV?

    Ich habe mich mal mit dem Thema Koffer beschäftigt, weil ich BMW-Systemkoffer mit einem selbstgebauten Kofferträger an einer Honda angebracht habe - und habe damals keine eindeutigen Vorschriften gefunden, nur so viel:

    Koffer sind Ladung, und zu der gehört auch deren Befestigung. Solange eine sichere Befestigung gegeben ist und Maximalabmessungen und -gewichte eingehalten werden, sind diesbezüglich keine Probleme zu erwarten (allerdings darf Ladung eigentlich nicht dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, sonst wird sie zum Fahrzeugbestandteil - das ist im Falle eines verschraubten Kofferträgers also schon eine Grauzone). Habe danach allerdings nie Probleme bei der Hauptuntersuchung gehabt. Sollte ein Prüfer da kleinlich sein, würde ich von ihm den Nachweis der Unzulässigkeit einfordern oder mir gleich einen anderen suchen...


    Hoffe, das hilft Dir!


    Beste Grüße

    Gerd

  • Windschild hat im gegensatz zum Koffer eine KBA Nummer. Weil die Splitterfestigkeit nachgewiesen werden muss. Es darf beim Aufprall nur brechen, nicht splittern und Teilchen durch die gegend schleudern. Ebenfalls muss an den Kanten eine Abrundung sein. EInfach nur glatte eckige Fläche ist nicht erlaubt. Das wird vom Hersteller nachgewiesen und er bekommt die begehrte Nummer.


    Ich würde sagen: schraubs dran und versuch dein Glück. Im Zweifel bekommst Absage, schraub vor Ort weg. Windschild ist ja keine Pflicht, sieht nur Schei.sse aus ohne. Eine EIntragung um auch bei der Polizei durchzukommen gibts aber sicher nicht, wenn keine Nummer da.

  • ich habe mir für den Koffer eine zusätzliche Trägerplatte aus 5mm Alu gesägt.

    Auf der ist dann die Kofferhalterung verschraubt.

    Die Platte ist nicht breiter als die Kofferhalterung.

    Gibt das Probleme beim TÜV?

    Vermutlich nicht, denn die Koffer selbst fallen nicht unter die Bestimmungen weil abnehmbar und ABEs für Kofferhalter sind unüblich, wohl weil sie vom TÜV als nicht wesentlich eingestuft werden, jedenfalls nach den Listen, die dieser Thread auflistet:

    Gesetzeslage zu Umbauten am Motorrad

    Somit dürfte die Platte auch kein Problem sein, wenn sie nicht als irgendwie gefährlich auffällt, z. B. mit scharfen Kanten.


    Ich hatte schon den Fall, dass ein Prüfer nach dem Vorhandensein der ABE fragte, sehen oder gar lesen wollte er sie aber nicht.

    Aufsatz für das Windschild aus hier gab es beim Chinesen leider

    keine ABE?

    Das dürfte unzulässig sein.

    Vermutlich auch, weil sie ja einen gewissen Durchsatz schaffen müssen, gehen die Prüfer aber nicht jedem ABE-pflichtigen Anbauteil nach, sondern nur solchen, die ihnen nach der Erfahrung nach als möglicherweise problematisch auffallen.

    Die im vorletzten Beitrag genannten Zulassungskriterien dürften die auch kennen und wenn ein Prüfer, der täglich Motorräder prüft, ein bekanntes Teil sieht, wird er die ABE nicht jedesmal neu studieren, aber wenn ein Teil aussieht, als wenn es keine ABE bekommen würde, wird möglicherweise näher hingeschaut.


    Eckart

  • Zumal Windschilder eine KBA Nr haben die entweder als Aufkleber oder als Gravur sichtbar sind . Ist diese Nr . sichtbar wird der Prüfer nur selten nach den Papieren fragen . Ohne diese Nr . ist seine Neugier meist besonders groß .




    Oesie