Reifenwechsel, Eintragung notwendig?

  • Auf EU Richtlinien und Verordnungen würde ich jetzt nicht so viel geben. Die selbige fordert schon seit 20 Jahren die Einführung der periodischen Kontrolle für Motorräder hier in Frankreich. (Para. 9 und 10)

    Periodisch sind allerdings nur die Ankündigung der baldigen Einführung...:giggle:

    Damit wären 2.5 M Motorradfahrer in F also nicht Versichert?

    Probleme bei der Reifenwahl gib's nur aufgrund eventueller Engpässe beim Hersteller.

    Aktuell fahre ich Anakee III mit Conti Trail Attack.

    Interessanterweise ist ein Hauptargument der Regierung "gegen" die Einführung, das es keine eindeutige Korrelation zwischen technischer Kontrolle und Senkung der Verkehrsunfälle bei Motorädern gäbe.

    Aber das ist schon wieder ein anderes Thema...

  • Kennt denn eigentlich jemand den Wortlaut der ABE (bei mir laut Zulassungsbescheinigung) G532*03 ?


    Ich weiss dass frueher im alten echten Kfz-Brief was von Metzeller stand. seit es Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 gibt, steht ja nur noch "Reifenafabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Dumm nur, dass dem Kaufer ja nie diese Betriebserlaubnis ausgehaendigt wurde. Zumindest mir nicht, auch nicht ales ich 1997 eine F650ST neu beim BMW-Haendler gekauft habe. Da gabs nur Service-Handbuch, Bedienungsanleitung und Schein + Brief..


    Falls die niemand hat: Weiss jemand, wo man sich da eine Kopie geben lassen kann?

  • Die grundlegende, umfassende und jedes Teil und jede Funktion betreffende nationale Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung eines typgeprüften Fahrzeugs hat der Hersteller; diese werden ggf. auch während der Produktionszeit weiter ergänzt. Das ist nichts, was der Endverbraucher bekommt oder bekommen könnte.

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Die grundlegende, umfassende und jedes Teil und jede Funktion betreffende nationale Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung eines typgeprüften Fahrzeugs hat der Hersteller; diese werden ggf. auch während der Produktionszeit weiter ergänzt. Das ist nichts, was der Endverbraucher bekommt oder bekommen könnte.

    Danke. Aber wie soll ich mich den dann an die Bedingung der Zulassungsbescheinigung halten, wenn dort auf ein Dokument verwiesen wird ,dessen Inhalt ich nicht kennenlernen kann? Wie funktioniert das rechtlich?


    Weiterer Punkt: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html heisst es:


    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

    Beurteilung: Dies ist nicht zulässig.


    In der ZB Teil I steht ja nur die Geometrie. Ein Hersteller ist dort nicht genannt. Der Hersteller stand ja nur vor Jahrzehnten im Brief, den es nicht mehr gibt. Oder _mutmasslich_ in einem Dokument, auf das ich keinen Zugriff habe.

  • Mal ganz ehrlich:
    Was habt ihr eigentlich von einem Verkehrsminister erwartet, der noch nicht einmal in der Lage ist, vernünftige Verträge i.S. PKW-Maut zu entwerfen ?
    Rechtsberater hat er ja wohl in seinem Stall genug.
    Ich gebe zu, dass ich stinksauer auf diesen Herrn bin, der sich ja augenscheinlich durch die Lobbyarbeit der Prüforganisationen hat beeinflussen lassen.

    Es ist wirklich schade, dass man diese Art von politischen "Entscheidungsträgern" nicht für Fehlleistungen während der Amtszeit haftbar machen kann.


    Gruß Ralf

  • Die üblichen Reifenfreigaben der Fahrzeughersteller (nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller) mach(t)en genau das: Auskunft geben über die zulässigen Reifen, einschließlich deren Hersteller und Typ. Diese Freigaben wurden auch noch bei EG-typgeprüften Fahrzeugen erstellt, so z.B. bei der KTM 1190 Adv R 2013, in der ursprünglich in der ZB Teil 1 (vulgo Fahrzeugschein) durchaus noch (und nur) ein einziger zulässiger Reifen eines bestimmten Herstellers stand. KTM hat dann in der Folge immer wieder weitere Reifen selbst freigegeben, auch solche, für die es UBB´s der Reifenhersteller schon gab. Diese Freigaben werden, soweit ich verstehe, auch in die aktuelle Betriebserlaubnis / Typgenehmigung eingepflegt als Nachtrag. Also, wenn man wissen will welche Reifen der Fahrzeughersteller freigegeben hat und er dies nicht aktiv kommuniziert mitttels aktueller Freigabebescheinigungen oder in der Betriebsanleitung oder im CoC, hilft insoweit m.E. nur Fragen beim Fahrzeughersteller.


    Zum "Fall 2": Da steht in der ZB I in der Regel entweder eine Reifengeometrie wie z.B. 90/90-21 ------- M/C oder aber der Hinweis "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Für Reifendimensionen gibt´s Normen, d.h. man kann technisch prüfen, welche Maximaldimensionen die größte typgeprüfte Rad-/Reifenkombination nach Norm haben kann. Unter die zulässigen Reifen fallen dann m.E. eben auch alle die Reifen, die vom Fahrzeughersteller irgendwann im Rahmen der Betriebserlaubnis freigegeben wurden, weil sie damit (indirekt) in der ZB I referenziert sind. Meinem Verständnis nach ist Prüfgegenstand also, ob bei Verwendung der größtzulässigen Kombination der dafür "notwendige" Freiraum eingeschränkt wird. Normgerechte Reifen (die haben ja per se schon mal ´ne Zulassung als Motorradreifen und müssen daher die Normen erfüllen) auf zulässigen Felgen sollten in aller Regel wohl den notwendigen Freiraum nicht einschränken.


    Grüße

    Chris

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    2 Mal editiert, zuletzt von JustMe ()

  • Wenn ihr einen freundlichen TÜV- oder GTÜ- oder DEKRA-Mitarbeiter(in) kennt, dann kann der/die euch die aktuellste ABE-Version des Fahrzeugs sicherlich ausdrucken ...

    Auf dem Weg bin ich, wegen potentieller Reifenfreigaben für meine MZ-Baghira, zu einem entsprechendem Ausdruck gekommen !


    Für neuere Fahrzeuge kann man das COC , wenn man es nicht besitzt, beim Hersteller/Importeur käuflich (gegen eine saftige Gebühr) erhalten !

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • Für neuere Fahrzeuge kann man das COC , wenn man es nicht besitzt, beim Hersteller/Importeur käuflich (gegen eine saftige Gebühr) erhalten !

    Eine Dakar 2004+ hat laut ZB I eine Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis, im COC stehen praktisch nur Dimensionen, keine positiv zulässigen Reifen. In diesen Fällen hülfe also tatsächlich die Ausgabe (BMW nimmt dem Hörensagen nach bis zu €200.- für ein COC) gar nicht unbedingt weiter, leider. Im Zweifel also je nach Mopped mal bei einem Kollegen mit CoC checken, ob da für´s Geld auch hilfreiche Info geliefert wird.

    Der Tip mit dem TÜV-Prüfer ist gut, denn die Prüforganisationen können wohl die gesamten Unterlagen einsehen (wie angeblich die Rennleitung auch, aber das mag auch Kokolores sein.)

    Beste Grüße

    Chris

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  • wie soll ich mich den dann an die Bedingung der Zulassungsbescheinigung halten, wenn dort auf ein Dokument verwiesen wird ,dessen Inhalt ich nicht kennenlernen kann? Wie funktioniert das rechtlich?

    Rechtlich funktioniert das dadurch, dass der Hersteller oder Importeur verpflichtet ist, den Kunden darüber zu informieren, zum Beispiel auch einer eine Bedienungsanleitung oder anderen Papieren - siehe die umfassendere Aufstellung von Justme.


    Prinzipiell gilt das auch für andere Bauteile, die zugelassen sein müssen ohne dass an eine ABE mitführt, zum Beispiel Scheinwerfer, auf denen eine E-Nummer eingeprägt ist. E-Nummer ist nicht gleichbedeutend damit, dass das Teil für jeden Zweck an jedem Fahrzeug betrieben werden darf.


    Und eine Bedienungsanleitung muss in der EU mitgeliefert werden, sogar in Landessprache (kann sein, dass es Ausnahmen für triviale Produkte gibt).


    Das war aber nur das rechtlich. Ob und wie das praktisch funktioniert, ist nochmal eine andere Frage.

    Wie gut das funktioniert bzw. nicht, da ist dieser Thread ja das beste Beispiel.


    Hier eine Übersicht der mir bekannten Bereifungsmöglichkeiten

    :thanx:

    An dieser Stelle muss ich auch noch einmal ein Lob von mir geben. Ich hätte nie gedacht, dass meine Anregung, die vor allem weg von Frust-Beiträgen zurück zur sachlichen Diskussion führen sollte, solche Früchte trägt. Danke !

    Ich wurde noch in der Nacht von zwei Reifenherstellern kontaktiert

    Muss man sich jetzt Gedanken machen, welche Bedeutung das Forum und Du haben ?

    Ich hasse wirklich die fehlende Editiermöglichkeit

    Hier zeigt sich leider die begrenzte Eignung eines Forums für lexikalische Zwecke.

    Aber es gibt ja den Bereich F-Wissen, wo jeder Beiträge mit einem solchen Charakter einstellen kann (müssen dann freigeschaltet werden). Die Moderatoren helfen dann auch, die Inhalte zu aktualisieren. Vielleicht findet sich ja auch noch eine bessere Lösung.


    Eckart

  • Also:


    Wenn in der ZB 1 steht : ".... gemäß Betriebserlaubnis ..."



    Dann ist einem vieles klarer und rechtsverbindlicher, wenn man:


    Bei Fahrzeugen, die noch nach deutschem Recht homologiert wurden, die "Fahrzeug ABE" hat ...

    Und es ist ggf. sehr interessant den letzte n Nachtrag zu kennen, denn der kann ggf. interessante Aktualisierungen enthalten !


    Bei Fahrzeugen, die nach europäischem Recht homologiert wurden, das "COC" hat ...


    Denn in beiden Fällen sind deren Einträge die alleinige Rechtsgrundlage, für den Betrieb des Fahrzeugs !

    Das alte deutsche Exemplar hier nicht umsonst "Allgemeine Betriebserlaubnis".

    Außer man wünscht Dinge einzutragen, die nicht homologiert waren ... dann braucht es "Einzelabnahmen der Veränderungen", oder wie das auch immer im Rechtsdeutsch heißt.


    Es ist immer besser für eine Diskussion mit der Rennleitung oder dem TÜV, wenn man eine Kopie dieser Dokumente hat, den dass sind die einzig wahren Grundlagen nach denen dein Fahrzeug zulassungsfähig, ohne weitere "TÜV

    -Abnahmen" !


    Die Prüforganisationen können diese Dokumente nicht "nur wohl einsehen", sondern auch drucken ... ob sie ein solches Dokument als solches in einem ISO-Standard-Format (z.B. pdf) speichern können, dass weiß ich leider nicht .


    Klingt komisch, ist aber so ... und kein Kokolores !


    PS:

    Den Abgleich der COC verschiedener Modelljahre und Modelltypen hat ein Forenmitglied bei den F800GS / F700GS kürzlich durchgeführt.

    Mit sehr interessanten Ergebnissen, bezüglich der Unterschiede der einzelnen Modelljahre !

    Danach waren einige erheblich schlauer, als vorher, weil die einzelnen COC-Eigner nur ihre Modelljahre kannten und somit die allgemeinen "Infos an die Community" oftmals verwirrend klangen !

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

    3 Mal editiert, zuletzt von obelixx ()

  • Ging mir vor kurzem so, als ich meine neue F800GSA bekommen habe und das COC studierte, dass mit der BMW-Händler "zum Glück" mitgegeben hat.

    So konnte ich relativ schöne Reifen für die Zukunft auswählen, weil ein "angenehmer Geschwindigkeitsindex" darin als "Zweitbereifungstype" aufgeführt ist.


    Bei der Kontrollen der Papiere von Angelas F700GS stellte fest, dass auch alles komplett ist ... der Händler, wo wir das Moppet gebraucht kauften, hatte mir 2008 nämlich das COC zu meiner R1200GSA nicht ausgehändigt 8) ... obwohl ich danach gefragt hatte, als es mir auffiel ... es war angeblich nicht mehr "da", genau wie die ABE des Drosselsatzes !

    Dabei musste ich aber feststellen, dass man "dort" nicht solch freundliche Einträge vorgenommen hatte.


    Der Umstand mit der alten Fahrzeug-ABE wurde mir auch nur gewahr, weil ein freundliche TÜV`ler mir den ABE-Ausdruck in die Hand drückte, als ich den Wahlweiseeintrag (für den es eine separate Umbau-ABE von MuZ gibt/gab) SUMO/Enduro für meine MZ-Baghira abnehmen ließ.

    Dabei wollte ich den aktuell montierten Enduro-Reifensatz (hinten 20mm breiter, als es im ZB 1 steht) ebenfalls eingetragen haben, denn der war "früher" mit der alten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers problemlos möglich, stand aber nicht in besagter "Umbau-ABE".

    Als ich mich über den fehlenden Eintrag und die geringen Abnahmegebühr "verbal wunderte", wurde mir der "ABE-Ausdruck der Fahrzeug-ABE im letzten Nachtrag"

    (diese ABE enthält in diesem speziellen Fall alle im gesamten Bauzeitraum gebauten Modelle = SUMO+Enduro in Originalhöhe und in tiefergelegter Ausführung)

    mit denn Worten gereicht: "Ist doch schon legal ... eine ABE ist schon eine schöne Sache, wenn das richtige darin enthalten ist" !

    Grüße aus Plattdeutschland

    Stephan

  • ... endlich, Antwort vom ADAC.

    Ich hatte gleich für meine drei Mopeds gefragt, deshalb hier die komplette Antwort:



    "Sehr geehrter Herr,

    danke für Ihre Antwort.

    Bitte beachten Sie: Wir als Fahrzeugtechniker des ADAC können keine rechtsverbindlichen Auskünfte von hier aus geben, schon gar nicht ohne genaue Kenntnis Ihrer Fahrzeuge. Dies können in erster Linie die Technischen Dienste also die Überwachungsorganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ usw. bzw. eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur, die oder der entsprechend autorisiert und befugt ist.

    Verbindliche Auskunft kann Ihnen vorrangig der Bürgerservice des BMVI geben. Hier der Link dorthin https://www.bmvi.de/DE/Service…rvice/buergerservice.html bzw. nachfolgend die Kontaktdaten.
    Bürgerservice, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, Tel.: 030 - 2008 - 3060, Fax: 030 - 2008 - 1920, E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de , Internet: http://www.bmvi.de Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Fragen zu der "Beurteilung der Rad/Reifen-Kombinationen an Krafträdern" dort relativ zügig beantwortet werden. Auf eine Klarstellung seitens des BMVI können Sie sich dann berufen.

    Soweit wir Rückschlüsse auf Grundlage der Fahrzeugpapiere ziehen können, kann mit Bezug auf die "Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern" (https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html) folgendes zu den drei Maschinen gesagt werden:
    1. Honda XL 500 PD02: In diesem Fall ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig, da das Fahrzeug mit einer nationalen Betriebserlaubnis (BE) homologiert wurde. In diesem Fall erlaubt es sich der Verordnungsgeber, die Betriebserlaubnis für erloschen zu erklären, wenn die montierten Reifenmodelle nicht denen entsprechen, die in die Papiere eingetragen sind. Da die eingetragenen Reifenmodelle nicht mehr auf dem Markt verfügbar sein dürften, müsste zumindest theoretisch jedes neue Reifenmodell in die Papiere eingetragen werden, selbst wenn die Reifendimension den Eintragungen in den Zeilen 20 bis 23 entsprechen. In der Praxis des Alltags wird wohl mehrheitlich nicht so streng vorgegangen, möglicherweise auch, um eine gerichtliche Klärung dieser etwas zweifelhaften Vorgabe des Verordnungsgebers nicht zu provozieren. Machen Sie sich deswegen vor der Auswahl und der Montage neuer Reifen bei der Überwachungsorganisation kundig, bei der Sie die nächste HU durchführen lassen wollen oder werden. Die Prüfingenieure/Prüfingenieurinnen haben auch in diesem Punkt einen Ermessensspielraum. Nach unserer Einschätzung müsste jeder Reifen zulässig sein, der der Spezifikation in den Zeilen 20 bis 23 entspricht. In jedem Fall ist eine Eintragung erforderlich, wenn auf eine andere Reifenspezifikation (z.B. Kennzeichnung mit metrischen Maßen statt Zoll-Maßen).
    Informationen zu den Reifenfreigaben stellt Honda auch unter folgendem Link bereit: https://www.honda.de/motorcycl…vices/approved-tires.html Sie finden auch ein Dokument im Anhang.

    2. BMW F 650: Hier gilt das gleiche wie bei der Honda XL 500. Die Maschine ist nach nationaler Vorschrift homologiert und hat keine EU-Typgenehmigung. Deswegen müsste für jeden Reifen, dessen Modellbezeichnung nicht den Vorgaben der Papiere entspricht, nach entsprechender Prüfung durch den Prüfingenieur eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

    3. Suzuki GSX 1300 R: Die Hayabusa hat eine EU-Typgenehmigung. Hier dürfen Sie laut Verlautbarung in den Verkehrsblatt und entsprechend den Vorgaben des Verkehrsministeriums alle Reifenmodelle montieren, die den Spezifikationen in den Zeilen 15.1 und 15.2 entsprechen. Sie könnten sogar unterschiedliche Marken auf Vorder- und Hinterrad montieren. Aber Achtung: WIR RATEN DRINGEND, DIE SERVICE-INFORMATIONEN (FRÜHER REIFENUNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNGEN) DER FAHRZEUG- ODER REIFENHERSTELLER ZU BEACHTEN!"


    ... soo, was nehme ich daraus für mich mit:

    Ich stütze mich wohl auf Worte wie: ´nicht so streng vorgegangen´ und ´Ermessensspielraum des Prüfers´.

    Da ich eh´ immer zur GTÜ fahre, gilt für MICH die bereits zu diesem Thema verlinkte Übersicht der GTÜ.


    Gruß

  • Danke für die Info.


    Was ich draus mache?

    Ich werde mir die jeweils, für mich, besten Reifen suchen, wie ich es bisher tat.

    Halte mich ausschließlich an den Dimensionen, die in den Papieren stehen

    und fertig.


    Diese Verdummung und das Auffordern zu immer wieder neuen Abnahmen und Eintragungen mache ich nicht mit.


    Werde meine TÜV Abnahmen machen wie zuvor;

    dazu suche ich mir einen Prüfer aus...oder mache einen Werkstatt TÜV.


    Kann jeder anders machen, wie er will.


    Nur werde ICH nicht bei einem Reifensatz für 280 Euro plus Schläuche noch Geld für Abnahmen/Eintragungen ausgeben.

    Denn bei diesem gesetzesmäßigen Unsinn... muss der "treue" Bürger fast bei jedem Reifenwechsel alles neu abnehmen lassen,

    da die Reifenindustrie immer weiter entwickelt und neuere Reifen herstellt.


    Aussitzen-fertig.


    Die idiotische Winterreifenpflicht für Motorräder wurde auch wieder aufgehoben.


    Hauptsache: Dimensionen stimmen, sind schwarz und rund und haben Profil.

  • ... gestern beim TÜV, genauer gesagt bei der GTÜ gewesen.

    Prüfer schaut nach den Belägen und der Profiltiefe und drückt den Stempel ein.

    Nach den ´neuen´ Richtlinien befragt, meint er: da ist irgendwas in der Schwebe, solange das nicht klipp und klar geregelt ist und an uns weitergegeben, machen wir eine Reifenkontrolle nach `klarem Menschenverstand´.

  • Bei mir übrigen Ende Juli ebenfalls (GTÜ). Sichtprüfung Reifen (fast neu) und das war es.
    Der Prüfer interessierte sich mehr für die Speichen = es wurde eine Klangprobe gemacht, sowie fürs Licht.
    Dauer: 1 Kaffee mit Zigarette und Fertig !
    Am längsten dauerte die AU, weil der Motor noch zu kalt war.
    Wir haben dann "ohne Kat" statt "U.Kat" genommen...........


    Gruß Ralf

  • Noch als Reifen-Anekdote am Rande:


    Wer noch einen ME Z2 als Hinterreifen hat (habe ich in den letzten 12 monaten auf beide meine F650ST montieren lassen), der bekommt jetzt keinen passenden Vorderreifen mehr dazu. Der einzige von Metzeler dazu empfohlene Lasertec vorne (den ich seit vielen Jahren gefahren bin) wird in der Geometrie fuer die F650ST nicht mehr produziert.


    Hatte gerade mit dem Metzeler Kundendienst dazu telefoniert: Man muesste jetzt tatsaechlich die ME voellig intakten Z2 hinten wegwerfen und Roadtec vorne und hinten montieren lassen. Die haben sie doch nicht mehr alle.