mir ging es eher um das tolle Projekt - Tempomat kann / darf man ja nachrüsten sind dann noch weitere bürokratische Schritte nötig ?
Einen Tempomaten (Amtsdeutsch: Geschwindigkeitsregelanlage) aus dem Zubehörhandel kann man nachrüsten, wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis (dann ist eventuell eine Abnahme/Eintragung erforderlich, steht dann ggfs. in der ABE) oder ein Teilegutachten (dann ist in jedem Fall eine Abnahme/Eintragung erforderlich) vorliegt. Oder wenn ein original-Tempomat verbaut wurde mit dem das betreffende Fahrzeug auch ab Werk erhältlich war bzw. ist (dann braucht's keinerlei Abnahme/Eintragung).
Da im Fall des TE mit selbstgebauten Komponenten ein Eingriff in die Motorsteuerung (bzw. deren Sensoren und Aktuatoren) vorgenommen wurde und demzufolge weder eine ABE noch ein Teilegutachten dafür existiert, wäre in D mittels einer Abnahme nach §19.2 StVZO der Nachweis zu erbringen, dass von der Änderung keine Gefahr ausgeht. Über Aufwand und Kosten hierfür möchte ich jetzt nicht nachdenken. Dazu, wie es in der Schweiz gehandhabt wird (vermutlich ähnlich wie in D) kann sicher KöfferliRebel etwas sagen.