Guten Morgen,
rein aus Interesse, wie sieht's denn hier in Deutschland mit sowas aus?
gibt's wohl auf amazon: https://www.amazon.de/YSSMAO-L…07046364&psc=1&th=1&psc=1
Gruß famster
Guten Morgen,
rein aus Interesse, wie sieht's denn hier in Deutschland mit sowas aus?
gibt's wohl auf amazon: https://www.amazon.de/YSSMAO-L…07046364&psc=1&th=1&psc=1
Gruß famster
Hallo Fabian,
das ist ein Produkt für den amerikanischen Markt (Sealed-Beam) ohne jegliche Prüfzeichen für D bzw. die EU.
Da sehe ich keine Chance, die hier legal zu betreiben...
Beste Grüße
Gerd
Ich habe die Frage mal vom Ursprungsthema Wechsel der H4 Lampe, Halterung abgebrochen, was nun? abgetrennt, weil sie kaum etwas damit zu tun hat.
das ist ein Produkt für den amerikanischen Markt (Sealed-Beam) ohne jegliche Prüfzeichen für D bzw. die EU.
Unter Kundenfragen und -antworten behauptet der Anbieter allerdings das Gegenteil.
Sowohl technische Daten als auch die Abbildungen wecken allerdings Zweifel daran.
Immerhin, laut Produktbeschreibung verhindert der Scheinwerfer Schwindel - wenn das nichts ist
Da sehe ich keine Chance, die hier legal zu betreiben.
Selbst wenn die rechtliche Hürde nicht wäre: Es ist eine Leistung von 300 Watt angegeben, was für eine LED-Lampe sehr viel ist bzw. wäre. Sollte das wirklich die elektrische Leistung für ein Scheinwerferpaar sein, wären das noch 150 für einen und damit zuviel für die Elektrik dieses Modells.
PS: Und als Moderator: Zum Bildzitat (Screenshot) fehlt die Quellenangabe
Unter Kundenfragen und -antworten behauptet der Anbieter allerdings das Gegenteil.
Das kann er ja - Papier ist geduldig und der Hersteller der Sprache in der Beschreibung nach zu urteilen weit weg
Ausserdem ist zumindest für Mehrspurfahrzeuge ab 2.000 Lumen eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. Inwieweit das auch für Motorräder gilt, müsste ich nachlesen. Das erspare ich mir aber Angesichts der für dieses Produkt angegebenen 30.000 Lumen!
Typische Angaben bei Chinaware, da packt man zwischen ein und zwei Nullen mehr dran um sich von der Konkurrenz abzusetzen. Wenigstens ist es hier so absurd, dass es jedem offensichtlich sein sollte, dass das Fantasiewerte sind.
Alles anzeigenIch habe die Frage mal vom Ursprungsthema Wechsel der H4 Lampe, Halterung abgebrochen, was nun? abgetrennt, weil sie kaum etwas damit zu tun hat.
das ist ein Produkt für den amerikanischen Markt (Sealed-Beam) ohne jegliche Prüfzeichen für D bzw. die EU.
Unter Kundenfragen und -antworten behauptet der Anbieter allerdings das Gegenteil.
Sowohl technische Daten als auch die Abbildungen wecken allerdings Zweifel daran.
Immerhin, laut Produktbeschreibung verhindert der Scheinwerfer Schwindel - wenn das nichts ist
Da sehe ich keine Chance, die hier legal zu betreiben.
Selbst wenn die rechtliche Hürde nicht wäre: Es ist eine Leistung von 300 Watt angegeben, was für eine LED-Lampe sehr viel ist bzw. wäre. Sollte das wirklich die elektrische Leistung für ein Scheinwerferpaar sein, wären das noch 150 für einen und damit zuviel für die Elektrik dieses Modells.
PS: Und als Moderator: Zum Bildzitat (Screenshot) fehlt die Quellenangabe
Hallo Eckart,
Danke für das verschieben, ich dachte mit einer LED kann man ne h4 Lampe auch tauschen
Die Quelle ist ein Facebook Beitrag, weiß leider nicht ob es Sinn macht den hier zu teilen?
Frohes neues Jahr! famster
das Ding könnte als Landescheinwerfer durchgehen, wenn die 30.000 Lumen stimmen........
Hoffentlich liest da niemand vom BAAINBw sonst muss Airbus das Gerät noch an den A400 bauen um Kosten einzusparen
BAAINBw
Ich hab mich da mal 2014 für ein Duales Studium beworben und bin auch nach Köln eingeladen worden, wo ich von denen aber leider total auseinander genommen wurde.
Anscheinend haben die nie jemanden gefunden der kompetent genug für die Beschaffung ist
Guten Abend.
Man kann das Ganze ggf. auch völlig legal realisieren.
Hier hat jemand den Scheinwerfer eines Jeeps an eine ST befestigt. Der notwendige Adapter wurde selbst in 3D hergestellt:
Das müsste hier der Scheinwerfer sein:
Pro Stück ca. 135 €, da kann man sich nicht beschweren. Mit E-Zeichen.
Hier gibt es noch ein anderes Beispiel:
Gruss, Horst.
Hier hat jemand den Scheinwerfer eines Jeeps an eine ST befestigt. Der notwendige Adapter wurde selbst in 3D hergestellt:
Der gute Herr ist hier im Forum Otschi
Dazu gabs irgendwo vor einiger Zeit schon einen Thread.
Gefunden:
sers,
na jaaaaa…
weiss nicht, ob das wirklich (l)egal ist.
beim obigen link
kann ich:
- ein paar bestellen
- und in der artikelbeschreibung steht:
Jeep Wrangler YJ Bj. 87-95 US oder Kanada Modell
(Nicht für EU Modell passend)
ein schelm, der böses dabei denkt…
take care,
have phun!
ralph
Vorsicht, die Prüfzeichen sind nicht echt.
Für die vorschriftsmäßige Kennzeichnung fehlen alle wichtigen Angaben, nach welcher Richtlinie das geprüft wurde.
Da gibt es etliche, auch im Motorradbereich. Die sind alle nicht zulässig.
Die einzigen die da halbwegs reinpassen, und ein echtes Prüfzeichen haben, sind Truck-Lite
Die Kosten dann aber auch entsprechend....
(Nicht für EU Modell passend)
ein schelm, der böses dabei denkt
An anderer Stelle heißt es aber
Mit E9-Prüfzeichen (Eintragungsfrei)
(wenn es denn echt ist) und das Ganze steht ja in deren Rubrik Scheinwerfer mit TÜV.
Nicht ... passend könnte ja auch einfach nur heißen mechanisch nicht passend, Stecker nicht passend oder etwas in der Art. Um die mechanische Anpassung gibt es ja bei der Blende ( RE: YSSMAO 5x7 LED-Scheinwerfer für Vergaser-F ), Stecker wäre sicher kein Problem.
Aber: Schlimmstenfalls fehlen der F650 aber notwendige Vorrichtungen:
Ausserdem ist zumindest für Mehrspurfahrzeuge ab 2.000 Lumen eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. Inwieweit das auch für Motorräder gilt, müsste ich nachlesen.
Die 2800 Lumen würden die 2000er-Grenze übersteigen, wenn auch längst nicht so drastisch wie beim eingangs erwähnten Modell. Das heißt: Vor Bestellung doch besser nachlesen und nachfragen.
Des Weiteren hat das Modell kein Standlicht, sodass man einen extra Standlichtscheinwerfer installieren müsste.
(wenn es denn echt ist) und das Ganze steht ja in deren Rubrik
Hier ein Modul das Legal ist mit <2000 lumen und ECE-Zulassung.
J.W: Speaker ist ein reputabler Hersteller.
Hier hat jemand den Scheinwerfer eines Jeeps an eine ST befestigt. Der notwendige Adapter wurde selbst in 3D hergestellt:
Der gute Herr ist hier im Forum Otschi
Dazu gabs irgendwo vor einiger Zeit schon einen Thread.
Ja das ganze ist aber bis heute nicht fertig geworden
Die nächste Version wird nicht 3d gedruckt sondern nur aus niro ausgelasert und abgekantet
Alles anzeigen(Nicht für EU Modell passend)
ein schelm, der böses dabei denktAn anderer Stelle heißt es aber
Mit E9-Prüfzeichen (Eintragungsfrei)
(wenn es denn echt ist) und das Ganze steht ja in deren Rubrik Scheinwerfer mit TÜV.
Nicht ... passend könnte ja auch einfach nur heißen mechanisch nicht passend, Stecker nicht passend oder etwas in der Art. Um die mechanische Anpassung gibt es ja bei der Blende ( RE: YSSMAO 5x7 LED-Scheinwerfer für Vergaser-F ), Stecker wäre sicher kein Problem.
Aber: Schlimmstenfalls fehlen der F650 aber notwendige Vorrichtungen:
Ausserdem ist zumindest für Mehrspurfahrzeuge ab 2.000 Lumen eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. Inwieweit das auch für Motorräder gilt, müsste ich nachlesen.
Die 2800 Lumen würden die 2000er-Grenze übersteigen, wenn auch längst nicht so drastisch wie beim eingangs erwähnten Modell. Das heißt: Vor Bestellung doch besser nachlesen und nachfragen.
Des Weiteren hat das Modell kein Standlicht, sodass man einen extra Standlichtscheinwerfer installieren müsste.
Mein Scheinwerfer hat unter 2000 lumen und ein gültiges prüfzeichen
Der sinn des montagerahmens ist dass die originale Verstellung und montageposition erhalten bleibt weil damit laut Österreichischem tüf keine Eintragung notwendig ist
ein Scheinwerfer hat unter 2000 lumen und ein gültiges prüfzeichen
Zeig Mal das Prüfzeichen.
Wenn es der ist, den du in dem anderen Thema verlinkt hast, ist das eine glatte Fälschung. Und damit nicht zulässig.
ein Scheinwerfer hat unter 2000 lumen und ein gültiges prüfzeichen
Zeig Mal das Prüfzeichen.
Wenn es der ist, den du in dem anderen Thema verlinkt hast, ist das eine glatte Fälschung. Und damit nicht zulässig.
Ich kann ein Foto machen, aber ich bilde mir ein den Scheinwerfer damals nicht mehr gefunden zu haben und deshalb einen ähnlichen verlinkt zu haben (und habe das glaube ich auch dazu geschrieben)