Reifenfabrikat nicht im Schein und nicht im Brief

  • Moin,

    ich habe mich zwar eingelesen, blicke aber trotzdem nicht durch.


    In meinem Schein und meinem Brief ist jeweils eine Reifengröße für Vorde- und Hinterrad angegeben.

    Keine Fabrikatsbindung.

    Im Schein steht dann noch:

    "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachen." Warum????


    Wie soll ich das verstehen?


    Ich habe noch den ersten Brief von dem Moped, da sind für Vorde- und Hinterrad jeweils 2 Größen angeben und für jede Größe ein ReifenTyp incl. Hersteller vorgeschrieben.


    In alle folgenden Briefen ist nur eine Größe und keine Reifenbindung mehr zu finden.


    Kann ich jetzt Reifen der eingetragenen Größe verwenden ohne das die eingetragen werden müssen? Hersteller meiner Wahl?


    Tut mir leid, aber ich habe das ganze Problem nicht verstanden.


    Gruß

    Arno

  • Hallo,

    als ich dieses Frühjahr in Bielefeld beim TÜV war ist der Prüfer auch darüber gestolpert. Er verschwand im Büro und kam wieder mit dem Hinweis das die Reifengröße laut Schein richtig sei und das es die Vorschrift gebe Vorne und Hinten den Gleichen Hersteller zu haben. Es kann auch sein das die Kombination der Vorder und Hinterreifen vom Reifenhersteller sein muss, das kann ich nicht mehr genau sagen.


    Gruß Junior

  • Auch hier gilt weiterhin die Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.


    Du darfst nur die Hersteller montieren, welche dort genannt sind (siehe Brief alt).


    Reifen der gleichen Dimension, anderer Hersteller/Typ, sind mit einer Einzelbegutachtung abnahmefähig.


    Hatten wir hier aber alles schon, die Suchfunktion hätte hier den passenden Treffer geliefert.


    Reifen! Ohne sonstigen Mängel, aber keinen TüV - Technik, Wartung Vergaser-F - F650 Forum

  • Hatten wir hier aber alles schon, die Suchfunktion hätte hier den passenden Treffer geliefert.

    Hab ich, aber nicht wirklich verstanden!


    Wenn also die Reifenfabrikatsbindung weiterhin gilt, warum steht dann nur noch eine Reifengröße in meinem Schein.
    Bei weiterhin 2 Grösen hätte ich wenigstens eine Wahl!


    Und wenn ich nicht den alten Schein noch hätte, wüßte ich ja gar nicht was ich aufziehen darf, oder?

  • Und wenn ich nicht den alten Schein noch hätte, wüßte ich ja gar nicht was ich aufziehen darf, oder?

    Kannst Du vielleicht mal ein Bild von dem alten Kfz-Schein/Brief hier einstellen, auf dem die zwei (bzw. vier) Reifengrößen ersichtlich sind?

    Beste Grüße

    Gerd


    Geld allein macht nicht glücklich. Du musst schon ein Motorrad davon kaufen.

  • Betriebserlaubniss ist beim KBA hinterlegt, in so einem Fahrzeug Brief bzw Schein passen nur rudimentäre Angaben. Die genaue Fahrzeugauslegung ist ein großes Dokument und im Amt hinterlegt. Soweit ich das im Kopf habe, gibt es das aber nicht ganz Kostenfrei. Auch wenn das nur die Bearbeitungs und Zustellgebühren sind, also nur die angeblichen Selbstkosten. Der TÜV hat drauf zugriff, weil die sich halt pauschal alles holen und damit ihr Geld verdienen. Der Verweis auf diese Betriebserlaubniss sagt dir, wo du die weiteren Infos zu den Reifen findest...wie eben die Reifenbindung.

  • Soweit ich das im Kopf habe, gibt es das aber nicht ganz Kostenfrei.

    Das heist, ich muss bezahlen um an die Info zu kommen was ich für Reifen fahren darf wenn ich nicht zufällig den alten Schein noch habe ????


    Kannst Du vielleicht mal ein Bild von dem alten Kfz-Schein/Brief hier einstellen, auf dem die zwei (bzw. vier) Reifengrößen ersichtlich sind?

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  • Ich habe noch den ersten Brief von dem Moped, da sind für Vorde- und Hinterrad jeweils 2 Größen angeben

    Wie auf Deinem Bild zu sehen, sind aber exakt die gleichen Größen angegeben (100/90-18 bzw. 130/80 R 17). Der Unterschied ist lediglich, dass einmal Reifen genannt sind, die einen Schlauch benötigen und einmal welche, die keinen brauchen (SL = Schlauchlos, heute üblicherweise TL = Tubeless). Beides ist auf der Speichenfelge der 169 zulässig.

    Beste Grüße

    Gerd


    Geld allein macht nicht glücklich. Du musst schon ein Motorrad davon kaufen.

  • Der Unterschied ist lediglich, dass einmal Reifen genannt sind, die einen Schlauch benötigen und einmal welche, die keinen brauchen (SL = Schlauchlos, heute üblicherweise TL = Tubeless). Beides ist auf der Speichenfelge der 169 zulässig.

    Aber die schlauchlosen Reifen müssen doch einen Schlauch haben oder halten die die Luft auch ohne Schlauch, auf der 169er Speichenfelge?

    Nur mal so, für mein Verständnis...

  • Soweit ich das im Kopf habe, gibt es das aber nicht ganz Kostenfrei.

    Das heist, ich muss bezahlen um an die Info zu kommen was ich für Reifen fahren darf wenn ich nicht zufällig den alten Schein noch habe ????


    Kannst Du vielleicht mal ein Bild von dem alten Kfz-Schein/Brief hier einstellen, auf dem die zwei (bzw. vier) Reifengrößen ersichtlich sind?

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    Ich glaube schon. Möglicherweise kann dir aber eine BMW-Werkstatt das ebenfalls geben, zb als PDF. Das Dokument selbst ist nicht irgendwie geschützt, das Amt will lediglich einen Unkostenbeitrag wenn ich das auf der Webseite richtig gelesen habe. Hätte mich jetzt durcharbeiten müssen zur F650. Eventuell kann dir das auch der TÜV geben. Ich habe mal für ein anderes Moped vom TÜV einige Unterlagen bekommen, unter anderem wegen Auspufffreigabe. Bin aber auch dort selbst mit einigen Fahrzeugen Kunde, vieleicht deswegen mal eben "gib mal Mail ich schicks dir".

  • Aber die schlauchlosen Reifen müssen doch einen Schlauch haben oder halten die die Luft auch ohne Schlauch, auf der 169er Speichenfelge?

    Nur mal so, für mein Verständnis...

    Nur wenn die Schweineteure EXCEL Felgen montiert hast wie zb KTM oder auch die R 1100 GS die hat



    Mittelgespeicht wie an unserer E 169 brauchste immer Schläuche,auch wenn der Pneu für Betrieb ohne Pneu zugelassen ist

  • Hallo Bernd,

    Aber die schlauchlosen Reifen müssen doch einen Schlauch haben oder halten die die Luft auch ohne Schlauch, auf der 169er Speichenfelge?

    Nur mal so, für mein Verständnis...

    die TL-Reifen brauchen auf der Felge der 169 auch immer einen Schlauch, sonst geht die Luft durch die Speichendurchführungen verloren weil die innerhalb des Reifens liegen. TL-Reifen funktionieren nur auf Leichtmetallfelgen ohne Drahtspeichen oder auf speziellen Felgen, bei denen die Speichendurchführungen außerhalb des Reifens liegen. Schlauchreifen erfordern - egal auf welcher Felge und wie der Name schon sagt - stets einen Schlauch.

    Beste Grüße

    Gerd


    Geld allein macht nicht glücklich. Du musst schon ein Motorrad davon kaufen.

  • Der Unterschied ist lediglich, dass einmal Reifen genannt sind, die einen Schlauch benötigen und einmal welche, die keinen brauchen (SL = Schlauchlos, heute üblicherweise TL = Tubeless). Beides ist auf der Speichenfelge der 169 zulässig.

    Aber die schlauchlosen Reifen müssen doch einen Schlauch haben oder halten die die Luft auch ohne Schlauch, auf der 169er Speichenfelge?

    Nur mal so, für mein Verständnis...

    Da die Hersteller jetzt nicht für alle Reifen separate Versionen mit und ohne Schlauch herstellen, wird die schlauchlos Variante auf ungeeigneten Felgen mit Schlauch montiert.

    Wenn Du zum Beispiel Heidenau Reifen fahren möchtest gibt es die fast ausnahmslos nur als TL. Bei mir sind die Ranger auch mit Schlauch montiert und als TL im Schein eingetragen.


    Heidenau Reifen F650 Typ 169

  • Für ältere Motorräder ohne EU-Betriebserlaubnis ist die Sache mit den Reifen momentan wirklich problematisch weil die früher üblichen Herstellerfreigaben der Reifenfirmen keine Gültigkeit mehr haben.

    Der BVDM ist aber momentan in Gesprächen mit dem BMDV über diese Sache. Ziel ist eine einfache, kostengünstige und einheitliche Regelung. Über Details ist noch nichts bekannt, es wird aber noch für dieses Jahr eine Lösung erwartet.

    Hier gibt es offiziellen Lesestoff zum Thema:
    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html

  • Moin,


    Hier gibt es offiziellen Lesestoff zum Thema:
    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html

    Danke. Da steht:

    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

    Beurteilung:


    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


    Also nehme ich die Größe die im Schein steht und gut ist!!!
    Brauche keine andere Reifengröße, in 45 Jahren nocht nicht.


    Fahre aber gleich mal zum TÜV und frage direkt nach.

    Werde berichten!


    Gruß

    Arno

  • Die Fahrt kannst Du Dir sparen, denn dort wirst Du hören, dass Deine ST keine EG-Typgenehmigung (und somit kein COC-Papier) hat. Das gab es damals nicht, und Dein Motorrad wurde mit einer nationalen ABE in Verkehr gebracht. Du musst daher einen anderen Reifen eintragen lassen, auch wenn die Größe nicht verändert werden soll.


    Wird aber alles in dem unter #3 von Area51 genannten Thread genau erklärt, lies besser nochmal nach!

    Beste Grüße

    Gerd


    Geld allein macht nicht glücklich. Du musst schon ein Motorrad davon kaufen.

  • Ich hab 2 Maschinen von 97. Die eine, die ich fahre hat in den Papieren keinen Eintrag zum Reifenhersteller oder Betriebserlaubnis. Die Ersatz Maschine hat in den Papieren den Hinweis auf die Betriebserlaubnis. Ich war beim TÜV und hab dort nachgefragt, da ich eh neue Reifen brauche. Der Prüfer sagte, bei meiner aktuellen sei die Reifenbindung ausgetragen und somit alle Reifen der vorgegebenen Größe zulässig. Bei der Ersatzmaschine müsste ich die Reifenbindung erst austragen lassen. Man kann sich also die Reifenbindung austragen lassen und hat dann keine Probleme mehr wegen Fabrikat.

  • Die Fahrt kannst Du Dir sparen,

    Nöö, ich war da und bin etwas schlauer.

    War bei einer großen DEKRA Station und habe nach einem Fachmann für Motorradreifen gefragt.


    Ich hab meinen Schein vorgelegt und gefragt: Welche Reifen darf ich fahren.


    Ich bin dann an einen aus meiner Sicht sehr kompeten Ingenieur getroffen, der mir das erklärt hat.


    1. Nicht jedes Motorrad das eine Reifenfabrikatsbindung im Schein stehen hat, hat auch eine. Das haben die Straßenverkehrsämter eine ganze Zeit lang prophylaktisch einfach reingeschrieben.


    Er hat nachgesehen, meine hat eine Fabrikatsbindung, genau die, die im ersten Schein noch steht.
    Dann sagte er ungefähr folgendes:


    "Sie haben 2 Möglichkeiten:

    1. Einen Reifen eintragen lassen wenn sie später einen anderen fahren wollen, auch den eintragen lassen.


    oder


    2. Die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Dazu muß das Fahrzeug aber vorgeführt werden weil wir ein Maß kontrolieren müssen. Ist das groß genug. und da gehe ich bei der F650 von aus, trage ich ihnen die Bindung aus und sie können jeden Reifen mit den angebenen Dimensionen fahren."


    Bei dem Maß geht es um die Breite des Reifens. Früher hat man die Aufweitung des Reifens beim Fahren nicht beachtet. Die im Schein angegebene Reifenbreite unterliegt Toleranzen. Wenn man jetzt den breitesten Reifen mit der weichesten Mischung fährt ist die Aufweitung am größten und es muss geprüft werden, ob Platz genug ist, damit der Reifen dann nicht irgendwo schleift. Bei neuen Motorrädern ist das alles berücksichtigt. Früher hat man da wohl nicht so drauf geachtet.


    Er hat mir seine Karte mitgegen. Ich soll mit dem Fahrzeug vorbei kommen, nach ihm fragen er kommt und schaut sich das an. Wenn dann alles passt trägt er die Fabrikatsbindung aus.

    Kostenpunkt ca. 100€.

    Immer noch billiger als eventuell 2x einen neuen Reifen eintragen lassen weil es den ersten nicht mehr gibt oder man damit unzufrieden ist.


    Habe dasselbe Problem ja bei meiner R60/5.

    Auch da soll ich ihn anrufen und vorbei kommen.


    War ein wirklich freundliches und kompetentes Gespräch.


    Gruß

    Arno

  • "Sie haben 2 Möglichkeiten:

    1. Einen Reifen eintragen lassen wenn sie später einen anderen fahren wollen, auch den eintragen lassen.


    oder


    2. Die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Dazu muß das Fahrzeug aber vorgeführt werden weil wir ein Maß kontrolieren müssen. Ist das groß genug. und da gehe ich bei der F650 von aus, trage ich ihnen die Bindung aus und sie können jeden Reifen mit den angebenen Dimensionen fahren."

    Naja, Möglichkeit 1 ist ja das, was u.A. hier schon mehrfach geschrieben wurde...


    Zu Möglichkeit 2: Dazu sind die Prüforganisationen in letzter Zeit übergegangen, um die Erforderlichkeit einer ständig neuen Eintragung zu umgehen. Spricht doch eigentlich für die Prüforganisationen, die oft unberechtigt dafür gescholten wurden, dass sie mit der Erfindung der ständig neuen Reifeneintragerei nur Geld verdienen wollten. Dabei waren sie nur gezwungen, die Vorgaben des Verordnungsgebers umzusetzen...

    Beste Grüße

    Gerd


    Geld allein macht nicht glücklich. Du musst schon ein Motorrad davon kaufen.