15er Ritzel und TÜV/Dekra

  • Nachdem hier viel vom Vorteil eines 15er Ritzels vorn bei der Vergaser-F geschrieben wurde, würde ich es auch gern einmal testen.


    Meine Frage: Muß ich das Ritzel eintragen lassen?


    Nun steht bei meiner 99er im März der TÜV an. Das Ritzel einbauen und eintragen lassen, oder erst der TÜV, dann das Ritzel einbauen(ohne Eintrag)


    Wenn Eintrag, welche Unterlagen muß man dann mitnehmen ?

  • Bau das Ding ran und gut is. Was glaubste, welcher Prüfer nach dem Ritzel schaut? Da hätt ich auf die F noch nie n TÜV bekommen.


    Andi

  • ....habe mit dem 15er ritzel einen stempel für zwei weitere jahre


    bekommen und ganz vergessen das es nicht eingetragen ist *achselzuck*


    *ggg*


    grüzi spunk


    p.s.....bei dem guten anzug der f hat der tüv menschen sie


    gleich dreimal beim anfahren abgewürgt *bg*

  • Am besten fragste da mal bei Deinem TÜV/DEKRA. Könnte durchaus sein, daß es auf ne Einzelabnahme rausläuft, mit Leistungs- bzw. Geschwindigkeitsmessung. Wäre rausgeschmissenes Geld und hoher Aufwand. Allein deswegen schickt Dich ein vernünftiger TÜVer mit nem müden Lächeln wieder nach Hause.


    Was die Rennleitung dazu sagt, steht auf nem andern Blatt ...


    Andi

  • Noch ne blöde Frage dazu:


    Angenommen man hat nen Unfall, irgend ein Gutachter entdeckt das "falsche" Ritzel, ist dann der Versicherungsschutz dahin?

  • Durchaus möglich. Eventuell kommts dann drauf an, in welche Richtung man die Übersetzung geändert hat, länger oder kürzer. Länger = höhere Endgeschwindigkeit, somit längere Bremswege, für die die Bremsen der F nicht ausgelegt sind (so könnte dann die Erklärung des Gutachters / der Versicherung lauten). Da brauch dann auch keiner erzähln, daß die F alle Bremstests gewonnen hat.

  • Was heißt "durchaus möglich". Der Versicherungsschutz is natürlich hin, weil das Mopped keine ABE mehr hat. Hätt ich auch gleich schreiben können ...

  • Mahlzeit,


    ABE erlischt bei Veränderung der Emissionswerte, sprich Lautstärke/ Abgas. Da durch das kleinere Ritzel sowohl eine grössere Lautstärke als auch ein verändertes Abgas beim vorgeschriebenen Messpunkt erreicht wird--------Arschkarte.


    Bei mir wurde ein Supermoto Umbau eingetragen wo ausschliesslich im Gutachten steht, das durch denn veränderten Raddurchmesser die Übersetzung angepasst werden muss, interessiert hat das aber keinen beim TÜV.


    Gruss Rene

  • Hallo zusammen,


    ich bin Mitarbeiter beim TÜV Rheinland und habe mich bei den Fachkollegen für Motorräder schlau gemacht:


    1)Übersetzungsänderung +/- 8 %: neue Abgasmessung erforderlich. Als Einzelabnahme fast unbezahlbar.


    2) Übersetzungänderung < +/- 8 %: Neue Geräuchmessung und Eintragung in Papiere erforderlich. Kosten ~ 200€


    Nicht eintragen führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis!


    Alles Klar?


    Gruß


    Christoph

  • Nennt mich einen Haarspalter, aber was ist, wenn die Übersetzung genau 8% geändert wird? :)


    Da sind nur Angaben für 8% und <8%, aber nicht =8%. ;)

  • ist doch eindeutig: grösser 8 bedeutet ab Übersetzungverhältniss 8.00000001


    also wenn genau 8 dann gilt geräuschmessung.....