Scarver Endtopf Rechtliches - Austragung Kat im Fahrzeugschein?

  • Zitat

    Original von hirsetier
    @Duc-CS: wolltest du die MPR2 ned auf deine Monster aufziehen?


    Die hab' ich auch drauf, ist aber keine Monster, sondern 'ne ST4
    Da bin ich sehr zufrieden, ich wollte nur wissen, ob die CS nicht vielleicht zu habdlich wird.
    Ich habe gerade 'nen neuen Hinterreifen (Dunlop Sportmax) drauf gemacht, der vordere war noch für ca 3tkm gut, das wollte ich nicht einfach wegwerfen.
    Wenn dann mal beide fertig sind, kommt wohl auch der MPR2 her.


    Gruss, Michael

  • Hallo,
    in der Zeitschrift Motorradfahrer habe ich im Zusammenhang mit einem Test von Nachrüstschalldämpfern folgendes gefunden:


    Motorräder,die vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben und mit einem Katalysator ausgerüstet sind,der die Euro-2-Norm erfüllt,dürfen auch mit Nachrüstanlagen ohne Katalysator fahren.Was sich zunächst widersprüchlich anhört,hat einen einfachen Hintergrund:Übergangsregelungen und praktische Anwendung der AUK ( Abgasuntersuchung Krafträder ).Zwar müssen die Nachrüstanlagen die Grenzwerte der originalen Anlage einhalten,bei Überschreitung wird aber lediglich ein Vermerk im Prüfbericht gemacht.Als Obergrenze werden dann ersatzweise 4,5 Vol.-%CO angenommen,was jedes halbwegs moderne Motorrad auch ohne Kat schafft.Zusätzlich wird der Zusatz >>mit Kat<< in den Fahrzeugpapieren gestrichen.Fertig ist die Abgasuntersuchung.


    Gruß Jürgen :D