Hallo !
Ich möchte mir eine gebrauchte F650 kaufen ( Baujahr 1997) nur die ist FAhrwerksmäßig tiefergelegt...
Was kostet mich das zurückbauen bzw. aufbocken, hat da jemand einen Tipp für mich, was ich benötige ??
Vielen Dank im Voraus!
Ciao
Roaser
Hallo !
Ich möchte mir eine gebrauchte F650 kaufen ( Baujahr 1997) nur die ist FAhrwerksmäßig tiefergelegt...
Was kostet mich das zurückbauen bzw. aufbocken, hat da jemand einen Tipp für mich, was ich benötige ??
Vielen Dank im Voraus!
Ciao
Roaser
Hi,
wenn die F "richtig" tiefergelegt wurde (ich habe auch schon eine gesehen, wo nur die Gabel 4cm weiter durch die Gabelbrücken geschoben wurde), ist folgender Teilesatz verbaut worden: Tieferlegung
Danach sind beide Ständer kürzer und ein Hebel aus der Schwingenanlenkung anders...
Du brauchst also beide originalen Ständer und den richtigen Umlenkhebel plus Kleinteile...
Frank
Vielen Dank !
Sollte ja nicht unbedingt die Welt kosten so ein Umlenkhebel und so ein Ständer...
da werd ich mich doch mal umsehen...
Ciao
Roaser
Hi Roaser.
Ich hatte eine 97er, ab Werk tiefergelegte F, gebraucht beim BMW-Dealer gekauft. Die beiden Zugstreben kosten ca. 50 Euronen. Die Ständer sind wesentlich teurer. Alternativ können die Ständer von einem geschickten Schlosser ein wenig verlängert werden.
Einen derart verlängerten Haupt-Ständer habe ich noch in der Garage liegen. Den kannste für 25 Euro (incl. Porto) bekommen.
Kurze Mail reicht.
noch nachträglich
Was ist denn bei der F650 ST anderes? Wie kann ich die höher bekommen? was muß ich ändern außer die andere Reifengröße?
Der Rahmen der ST ist identisch mit dem der "normalen" Ur-F.
Der Vorderreifen ist 18" anstatt 19".
Das hintere Federbein ist ca. 1,5 cm kürzer, dadurch ist die ST hinten ca. 3 cm tiefer. Die Federbeine sind untereinander austauschbar.
Dann gibt's halt noch ein paar Unterschiede in den Plastikteilen. Auch der Lenker hat nicht die Querstrebe der "normalen".
Das sollte es im Großen und Ganzen aber schon sein.
Um sie auf die gleiche Höhe wie die Ur-F zu kriegen, musst du das hintere Federbein tauschen.
Sollte sie obendrein noch tiefergelegt sein, so sind zusätzlich die Zugstreben am hinteren Federbein zu tauschen und die Gabelstandrohre vorne wieder nach unten durchzuschieben.
Hallo Roaser,
Ich habe die F von meiner tiefergelegt, Kosten dafür 380,00€ mit allen Teilen, die Sache ist die Du brauchst für das Hochstellen ein ABE.
Die Männer in grün merken das nicht, aber beim nächsten TÜV?
Ich habe die Ständer und die Zugstreben wenn Du Intresse hast melde Dich, ABE habe ich nur für die Tieferlegung. Habe aber auch eine Beitrag zur Tieferlegung geschrieben.
Viele Grüße
Franz
Ob ich nun wirklich für das "Rückrüsten" in den Original-Zustand eine ABE brauche? Ich wage, das zu bezweifeln.
Hallo Hermann,
die ST ist Werksseitig tiefergelegt, wenn man die Zugstreben verkürzt und das Ferderbein verlängert verändere ich das Fahrwerk oder nicht?
Also eintragen, ohne ABE keine Eintragung oder teures Erstgutachten.
Warum hat denn dann der Tieferlegungssatz ein ABE.
Und die ST wird ja nicht in ihren Urzustand zurück versetzt.
VG
Franz
Hi,
wer sagt denn, dass die ST werksseitig tiefergelegt ist?
Die ST ist zwar ein wenig tiefer als die "normale" Ur-F, aber das ist keine Tieferlegung im eigentlichen Sinne.
Wenn also die ST nach Auslieferung mittels Zugstreben und Durchstecken der Gabelholme tiefergelegt wurde, dann ist für den Rückbau keine Änderung der Papiere notwendig. Für die Tieferlegung gab es ja eine ABE; die kann man(n) oder Frau dann zu Hause lassen.
das was palmstrollo sagt ist richtig. die st ist von werk aus tiefer als die normale f. es gibt aber die möglichkeit das moped dann noch einmal tiefer zu machen. dafür gibt es dann eine ABE. dies war dann mit dem rückbauen gemeint.
das hat mein st aber nicht. sie hat halt wohl nur das kleine vorderrad und das federbein. mal sehen ob ich solch ein federbein nicht günstge irgendwo besorgen kann.
Hallo Franz,
hast Du den Bausatz fürs Hochlegen noch?
Gruß
Axel
die st noch tiefer ?
macht das auf keinen fall, ich habe jetzt alle teile zusammen ( federbein, umlenkhebel, seitenständer, hauptständer der normalen F 650 ) um sie höher zu bekommen, da mich die ST version ins aus buxiert hat in einer kurve, weil ich die maschine zu sehr gedrückt habe ( musste einem tier ausweichen in einer kurve ), fazit war das mich der seitenständerbegrenzer durchs aufsetzen mein hinterrad in die luft gehoben hat und ich dadurch die kontrolle der maschine verloren habe.
aber meine frage ist, wenn cih das originale federbein ( 1,5cm länger ) die umlenkhebel etc. einbaue, muss cih das eintragen lassen ? ich denke schon, lasse mich aber gerne vom gegenteil überzeugen
Hallo Björn ,
ich dachte Du hast Deine Liese bereits höher gestellt.
Zu Deiner Frage:
die hat Dir palmstrollo bereits beantwortet !
Außer wenn Du Dein 18er gegen ein 19er Vorderrad austauscht ,
dann ist der Gang zum TÜV-Prüfer fällig und die Änderung in Deinen
Papieren muss nachgeholt werden.
Nach erfolgtem Umbau würde ich vor dem Gang zum TÜV mir eine Kopie
( KFZ-BRIEF/SCHEIN) der Ur.-F in die Tasche stecken. Mit Unterlagen
in der Hand kann man den Menschen vom TÜV sicherlich besser überzeugen.
Einen entsprechenden TIP ( FRANK K.= FORUM-MITGLIED ) hatte ich Dir
bereits gegeben , er hat bzw. hatte das gleiche Problem mit seinen beiden
" Zossen " ( 1x Ur.-F / 1x ex. " ST " und jetzt ebenfalls Ur.-F !
Gruß BLACK F650 mit dem Roller unterwegs,
P.S. aber zum Motorradfahren leih ich mir lieber mal eine " Rolle Draht " aus!!
MOTTO : wenn ich ein Schnitzel essen möchte kaufe ich mir auch kein ganzes Schwein. Spaß, Spaß, Spaß, prügelt ihn !!!!!!!!!!
ja, wollte ich eigentlich auch, das einzige was mich bisher daran gehindert hat, war die frage, ob ich dann zum tüv muss oder nicht, hatte meinen tüvprüfer mal angerufen, der konnte mir die frage aber auch nicht beantworten und hat gemeint ich solle mal bei bmw direkt nachfragen.
von daher... aber jetzt habe ich endlich ferien ( nur arbeiten, was für eine erholung! keine abendschule,berufsschule, keine klausuren, so ein arbeitsleben ist echt was feines ) und das osterwochenende naht, wenn ich bis dahin bescheid weiß, dass man diesen umbau (= rückrüstung ) nicht eintragen lassen muss, dann wird das kommende we geschraubt.
ansonsten sind scheibe und sturzbügel schon dran
mit der scheibe sieht die maschine jetzt viel vollendeter aus, überlege, die scheibe event. noch zu lackieren, aber das hat noch zeit, wird ja sonst langweilig, wenn man schon alles erledigt hat
Ich fahr seit Jahren mit längerem Federbein und USD-Gabel zur HU. Da hat noch nie jemand was gesagt, und diese Änderungen stechen dem "Kenner" eigentlich schon ins Auge. Der letzte Prüfer war selbst mal F650GS-Fahrer. Alles easy. Der hat sich mehr für meinen Autohänger (da stand das Mopped drauf, da HU-Termin 2 Monate überzogen) interessiert - da Eigenbau - als fürs Mopped. So könnte es immer sein.
habe BMW jetzt mal angefragt, werde die Antwort dann hier posten.
so hier die Antwort von BMW:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr *****,
danke für Ihre Nachricht.
Der von Ihnen geplante Umbau muss in jedem Fall vom TÜV abgenommen und in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ein Gutachten können wir Ihnen dafür allerdings
nicht anbieten, da diese Änderung von uns nicht geprüft wurde.
Am besten sprechen Sie daher bereits im Vorfeld mit Ihrem BMW Motorrad Händler über
diesen Umbau und ob dieser eine Möglichkeit sieht diesen von seinem Sachverständigen,
mit dem er zusammen arbeitet abnehmen zu lassen.
Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Start in die neue Saison und stets gute Fahrt.
Viele Grüße
BMW Motorrad Direct
ZitatAlles anzeigenOriginal von bose
so hier die Antwort von BMW:
Das ist mal wieder der Typisch Deutsche Bürokratismus....
[quote]Am besten sprechen Sie daher bereits im Vorfeld mit Ihrem BMW Motorrad Händler über
diesen Umbau und ob dieser eine Möglichkeit sieht diesen von seinem Sachverständigen,
mit dem er zusammen arbeitet abnehmen zu lassen.
Der auf alle Fälle nicht wenige Euro´s in die Taschen des Freundlichen und des TÜV´s verschwinden lässt.
was meint ihr was so eine eintragung kosten würde?