Eintragungsfähigkeit 15er Ritzel, das sagt der TÜV

  • Hi,


    da das Thema 15er Ritzel und Eintragung immer mal wieder auftaucht, habe ich versucht der Sache auf den Grund zu gehen.


    Die Auskunft bei der TÜV Prüfstelle war recht unbefriedigend und vage.
    Man wusste überraschenderweise dort nicht so richtig Bescheid und hat mehr spekuliert.


    Man hat mir empfohlen, bei der Typ-Prüfstelle nachzufragen.


    Ergebnis:


    Da Übersetzungsänderung unter 8% ist, ist kein Abgasgutachten notwendig und die Änderung der Höchstgeschwindigkeit nicht relevant (z. B. für Reifen), da kürzer übersetzt.


    Allerdings ist eine Begutachtung des Fahrgeräuschs erforderlich, da durch die kürzere Übersetzung das Fahrgeräusch ansteigen kann.


    Kosten ca. 100-150 Euro zzgl. Wenigerwertsteuer.


    Gefragt hatte ich für eine 96er Vergaser F. Das Baujahr scheint eine Rolle zu spielen. Eventuell wegen anderer Regeln für neuere BJ oder EU Zulassung.


    Gruß
    Chris

  • hallo,
    frage mich wie kann man nur auf so eine idee kommen ein 15er ritzel eintragen zu lassen??? das interessiert doch wirklich keine alte s..! ihr könnt ja zum schluß auch noch die toten fliegen auf dem scheinwerfer zum tüv fahren und eintragen lassen. die lachen sich doch krumm, wenn einer wegen sowas zum tüv fährt und dann noch so einen betrag zahlt für nix. :idiot::idiot::idiot:


    gruß gmiedlich

    2 Mal editiert, zuletzt von gmiedlich ()

  • Salü


    Ich hätte das etwas anderst gesagt als gmiedlich, aber das gleiche gemeint :rolleyes:


    Daniel mit 15er.

  • Zitat

    Original von gmiedlich
    hallo,
    frage mich wie kann man nur auf so eine idee kommen ein 15er ritzel eintragen zu lassen??? das interessiert doch wirklich keine alte s..! ...


    Hi Horst,


    bei Verwendung eines 15er Ritzels erlischt die Betriebserlaubnis.
    Da stellt sich schon die Frage, welcher Aufwand es ist, das zu legalisieren.


    Bei der Vergaser F vor dem Facelift 1997 ist das nicht ganz unproblematisch, da das Ritzel nur mit einem Sicherungring befestigt wird und es ein erhöhtes Risiko gibt, das es sich löst. Es gibt auch hier im Forum mehrere Berichte über plötzlich blockierende Hinterräder und beschädigte Motorgehäuse.


    Eine alte s... muß das natürlich nicht interessieren :)


    Gruß
    Chris

  • Moin Horst,


    Zitat

    Original von gmiedlich
    hallo,
    frage mich wie kann man nur auf so eine idee kommen ein 15er ritzel eintragen zu lassen??? das interessiert doch wirklich keine alte s..! ....


    Tatsache ist, dass durch die Änderung der Übersetzung die Betriebserlaubnis deines Moppeds erlischt!


    Inwieweit ein jeder bestrebt ist, diese wiederzuerlangen, ist seine persönliche Entscheidung.
    Eine Initiative in diese Richtung finde ich allerdings wesentlich unterstützenswerter als ein Verhöhnen derselbigen. :idiot:

  • Hallo zusammen,


    also ein anders Ritzel eintragen lassen finde ich schon etwas übertrieben.


    Ich sehe ja, dass das bei einem Mofa, das länger übersetzt wird und somit schneller läuft, nicht ok ist.


    Aber bei einem Motorrad???


    Und ob sich ein 15er, 16er oder 17er Ritzel löst und etwas beschädigt ist doch Jacke wie Hose.


    Ich fahr zwar Original-Übersetzung, aber ich würd nicht auf die Idee kommen, ein anders Ritzel eintragen zu lassen.

  • Scheint also doch nicht so unmöglich zu sein, sowas eingetragen zu bekommen.


    Zitat

    Gefragt hatte ich für eine 96er Vergaser F.


    Unabhängig davon, ob man nun mit Segen des TÜVs fahren will, oder nicht: ich habe für meine F650 (Baujahr 96) mal versucht, ein 15er Ritzel ohne Fase zu bekommen. Nur dann bilden Ritzel und Nut der Getriebeausgangswelle eine durchgehende Ebene, in welcher der Seegering gut zu liegen kommt. Ich habe zumindest hier in Graz keinen Händler gefunden -- nur den BMW-Händler mit 16er Ritzel.


    Ein Ritzel mit Fase ist mir zu riskant, eben wegen der Geschichten hier über sich während der Fahrt lösenden Ritzeln. Ich fahre daher seit über 100000 km brav mit BMW 16er Ritzel, einmal auch schon mit 49er Kettenblatt mit längerer Kette (z.B. für die Dakar)

  • Ob ein 15er, 16er oder 17er Ritzel dich beschädigt ist egal... Stimmt. Kein Kläger, kein Richter.


    Mal nen Beispiel, natürlich total weit hergeholt und völlig unrealistisch :


    Du fährst.


    Dein 15er Ritzel fliegt ab, beschädigt dein Motorgehäuse, dein Hinterrad blockiert, du liegst auf der Fresse. Ein nachfolgender Kollege weicht aus und legt sich auf die Fresse und liegt schwerstverletzt iin der Gegend rum.


    Alles, was du jetzt brauchst um deines Lebens nicht mehr froh zu werden ist nen Gutachter dem das Ritzel auffällt (und er wird's komisch finden, das es abgeflogen ist und er wird sich deine Karre genau angucken,es geht hier um schwere Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge ? :sad: ) und nicht um Kleinscheiss.


    Dazu noch nen Gutachter, der in seinem Gutachten einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem 15er Ritzel sieht (falsche Montage, falsches/schlechtes Material, das geht recht lässig) und das Licht geht aus.


    Heisst zivilrechtlich : Kein Versicherungsschutz, fröhliches Zahlen (Nur mal um den Anfang zu machen : Der RTW kostet 480 plus 6 pro KM, der NAW 650 pauschal, der RTH ca 12000 pro Stunde... und dein Hintermann ( Freund?) ist noch nicht mal im Krankenhaus angekommen. Von so Sachen wie Schmerzensgeld oder so mal ganz zu schweigen.


    Heisst strafrechtlich : Schwere Körperverletzung (mit Todesfolge ? Dann rechne ab 3, in minder schweren Fällen 1 Jahr JVA) , Untergrenze bei minder schwerem Fall 6 Monate, sonst 1 Jahr.


    Obendrauf noch dein Gewissen, das evtl. den Rest deines Lebens neben dir herläuft (kost kein Geld, ist aber SEHR teuer :g: )


    Wie gesagt, sehr weit hergeholt ud völlig unrealistisch - aber mal zum Nachdenken.


    Gruss aus Detmold,


    Jens

  • Zitat

    Alles, was du jetzt brauchst um deines Lebens nicht mehr froh zu werden ist nen Gutachter dem das Ritzel auffällt


    Zitat

    Dazu noch nen Gutachter, der in seinem Gutachten einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem 15er Ritzel sieht


    In der Theorie hast du mit deinen Ausführungen recht, da ich in der Praxis häufig mit sogenannten "Sachverständigen" zu tun habe, erlaube ich mir an dieser Stelle ein herzhaftes


    :laugh::laugh::laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von Melkus ()

  • Ja, aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, an einen supersorgfältigen Gutachter zu kommen? Wie teuer wird es, wenn man an so jemanden gerät? Ist dann letzten Endes wie beim Atomkraftwerk: meist läufts prima, aber wenn wirklich mal was passiert...

  • Zitat

    Original von Melkus
    [In der Theorie hast du mit deinen Ausführungen recht, da ich in der Praxis häufig mit sogenannten "Sachverständigen" zu tun habe, erlaube ich mir an dieser Stelle ein herzhaftes


    :laugh::laugh::laugh:


    Hallo,


    Also bei verunfallten Motorrädern habe ich schon Ritzel festgestellt, welche nicht zulässig waren und auch im kausalen Zusammenhang zum Unfall gestanden haben. Das waren aber allesamt welche zur Steigerung der Endgeschwindigkeit bei "halben" Motorrädern.


    Ich hoffe ich bin jetzt nicht als Spielverderber gebrandmarkt.


    Matthias


    PS: Also wie das die Sachverständigen in "Frangn" so machen - nee, nee, neee.

  • Fakt ist, nach geltendem Recht erlischt die BE.


    Kann man einfach drüber wegsehen, weil eine kausale Ursache für evtl. Unfälle unwahrscheinlich ist. Vergasermodelle mal etwas ausgenommen.


    Drüber spotten, wenn andere auf Nummer sicher gehen wollen, halte ich für etwas daneben.

  • Hallo,


    das 15er Ritzel ist nicht schuld....


    Zitat

    Dazu noch nen Gutachter, der in seinem Gutachten einen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem 15er Ritzel sieht (falsche Montage, falsches/schlechtes Material,


    Schuld an dem Desaster ist die unsachgemäße Montage oder aber ein Materialfehler.


    Zitat

    Also bei verunfallten Motorrädern habe ich schon Ritzel festgestellt, welche nicht zulässig waren und auch im kausalen Zusammenhang zum Unfall gestanden haben.


    "Kausaler Zusammenhang" zwischen der geänderten Gesamtübersetzung und dem Unfallszenario ist der relevante Punkt.


    Besteht dieser Zusammenhang könnte es eng werden mit dem Versicherungschutz.
    Jedoch bei einer Übersetzungsänderung die eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Folge hat..?


    Unstrittig: 15er Ritzel = erlöschen der Betriebserlaubnis = ca. 50.-€ und 3 Flens.
    Strittig: 15er Ritzel = fahren ohne Versicherungsschutz ?


    Imho, nein.


    Grüße aus Hessen
    Thomas
    -------------------------------------
    Der Weise zweifelt.... glaube ich.

    Einmal editiert, zuletzt von THJ ()

  • Ist doch recht einfach:


    Keine BE - kein Versicherungsschutz, da KFZ nicht "betriebssicher", dann auch noch grob fahrlässig (Vorsatz würde ich mal ausschliessen) ...


    Fazit: Ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen.

  • Zitat

    PS: Also wie das die Sachverständigen in "Frangn" so machen - nee, nee, neee


    Die, mit denen ich zu tun habe, haben Schwierigkeiten vorne und hinten auseinder zuhalten...


    Auto-Menschen halt...


    Kommen mit diesen laptopähnlichen Teilen und wissen jetzt gar nicht, ob sie für "dieses Modell da" Teile hinterlegt haben - hatte noch nie einer, unabhängig davon was da gerade in Brocken auf dem Hof rumlag...


    Finds aber ganz ok so, kann ich meine "Berater-Rolle" entsprechend ausleben ;)


    Das von denen einer überhaupt ein Ritzel findet und dann auch noch original von geändert unterscheiden kann ist schlichtweg absurd.


    :angel1:

  • Hallo Melkus,


    das sieht bei Unfällen mit Personenschaden oder gar Verkehrstoten ganz schnell anders aus, wie ein Verwandter von mir feststellen musste, als der Staatsanwalt vor Ort sein Fahrzeug (4 Wochen alt und KM-Stand 2000) beschlagnahmt hat.
    Er hatte zum Glück das Feierabendbier abgelehnt ("Muss noch fahren") und sein Fahrzeug war im absoluten Originalzustand. Nur so kam er straffrei davon...


    Sein Fahrzeug bekam er erst nach Tagen wieder und die hatten sogar die Reibwerte seiner Bremsbeläge separat ermittelt um auf die Geschwindigkeit zurück rechnen zu können...


    Unverdrossen fröhliche F-Biker-Grüße trotzdem
    el patre

  • Hallo,


    die Sache mit dem Ritzel würde ich nicht so hoch hängen.


    Gerichtsurteil OLG Köln:
    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
    (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)


    Weshalb sollte ein Ritzel, daß die Geschwindigkeit nicht erhöht, die BE beeinflussen oder gar erlöschen. Ich würde es als "unzulässige Veränderung" einstufen, Ordnungswidrigkeit 20,- €.


    Der Haftplicht-Versicherungsschutz besteht immer und kann nicht versagt werden. Sollte die Versicherung eine Ursächlichkeit für einen Unfall nachweisen, kann sie max. 5.000 € regressieren.


    Gruß
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von GSNero ()