Nebelleuchten / Zusatzscheinwerfer

  • Hallo!
    Hab mir Nebelleuchten / Zusatzscheinwerfer angebaut und keine Ahnung, ob das erlaubt ist. Die Dinger werden mit den Fernlichtschalter über einen Multiswitch ein und ausgeschaltet. Keine TÜV - Eintragung erforderlich da Leuchten mit E-Zeichen, heißt es.
    Sieht auf jeden Fall super aus.
    Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?
    Oder hat sie sogar schon abbauen müssen?


    Gruß, Udo

  • Hi Udo, an meiner 1100GS hatte ich auch NS montiert. Der TÜV hat nur nach dem Prüfzeichen geschaut und gut wars. Wenn man es sehr genau nimmt dürfen sie nur zusammmen mit dem normalen Licht einzuschalten sein und Du brauchst eine zusätzliche Kontrollleuchte <=schreibt man das jetzt mit 3l?

  • Danke Carsten,
    jetzt bin ich etwas beruhigter.
    Sie sind (bei Bedarf) mit dem normalen Licht an und eine zusätzliche Kontrollleuchte ist vorhanden. Es sind aber 2 Leuchten. In der StvZO steht man darf nur eine haben nach EG zwei. Was gilt jetzt?!
    Hier ein Auszug vom TÜV Hanse " Tipps für Motorradfahrer":


    Nebelscheinwerfer:
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - in der Breite:
    nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
    nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
    - in der Höhe: max. wie Abblendlicht
    - Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
    - Einschaltkontrollleuchte zulässig


    Also ich denk es geht i.O., oder?

  • Also ich hatte 2 dran und es war OK

    Zitat

    Original von smudo63
    Nebelscheinwerfer:
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig