Der regionale Rumsabbelfred

  • Ich habe die letzten Tage mal etwas Investiert und einen Sportauspuff für meine kleine gekauft. Sieht Hammer aus, denke aber dass es auf dauert mit der Lautstärke Probleme gibt :g:


    Er hat 2 dB-Eater und eine eingestanzte E-Nummer. Ich habe nicht gemessen, aber gefühlt ist Sie so laut wie eine gewisse Dakar aus dem Berliner Umland :whistling:


    Kann mir da etwas passieren oder kann ich mich blind auf die Prüfnummer verlassen?


    Warum Blinken? Es geht die anderen doch nichts an wo ich hin will! /* Ironie :tooth:

  • Kann mir da etwas passieren oder kann ich mich blind auf die Prüfnummer verlassen?

    So viel ich weiss: Ja. Die gemessene Lautstärke ist ausschlaggebend, auch mit ABE oder Prüfnummer.
    Allerdings weiss ich nicht wie die Hersteller reagieren, wenn man ihnen DAS unter die Nase hält und mit "Geldzurück" droht...


    Allerdings bin ich nicht auf den neusten Stand der Dinge.

    Zylinder statt Kinder

    Gruß Jürgen

  • Aussage von meinem Bruder (auf Nachfrage, weil meine ja auch so laut ist, trotz db eater und e-Nr): wenn eine e-Nr drin ist würde er nur bei extremer Lautstärke eine Nachuntersuchung anordnen. Schlussendlich gibt es gesetzliche Grenzwerte, die auch mit Sportauspuff eingehalten werden müssen. Wenn die überschritten werden muss die Tüte runter. Liegt aber schlussendlich im Ermessen des Polizisten, ob er das für zu laut erachtet oder nicht. Also Grenzwert ist Grenzwert, da macht der Polizist keinen Unterschied. Aber ob das ganze verfolgt wird oder nicht hängt halt vom "erwischenden" ab

  • Wenn mit entsprechendem Gerät gemessen wird ist es keine Ermessensfrage mehr, zu laut ist zu laut. Da ist es völlig unerheblich ob eine ABE oder eingestanzte Nummern dabei sind :attention:


    Mehr wie (glaube es waren) 5 dbA drüber ist, ist es höchstens eine Ermessensfrage, ob stehen lassen und Bußgeld oder nur Bußgeld und evtl. späterer Vorführung.

  • ja, das meinte ich so. Bloß haben die Damen und Herren in Blau normalerweise kein entsprechendes Messgerät dabei. Und wenn du dann vor Ihnen stehst und sie schätzen müssen ist es ermessensfrage, ob sie dich nochmal antanzen lassen, oder nicht.


    So eine Geräuschmessung kannst du auch bei der Dekra machen lassen. Wenn die Mopete dann über den gesetzlichen Grenzwerten liegt kannst du das Teil ziemlich sicher zurück schicken, weil eine zugesicherte Eigenschaft (StVZO-Konformität) nicht eingehalten wurde. Was so ein Test kostet weiß ich allerdings nicht..

  • So groß und teuer sind die Meßgeräte nicht, wenn Polizei Motorradfahrer rauswinkt, kann man getrost davon ausgehen das auch so ein Gerät vorhanden ist.


    § 33
    Beschlagnahme



    (1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist


    1.
    zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,


    2.
    zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist oder


    3.
    zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat von erheblicher Bedeutung nach § Besondere Mittel der Datenerhebung
    PolG > Das Recht der Polizei > Maßnahmen der Polizei > Datenerhebung'>22 Abs. 5 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b.


    (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 kann der Polizeivollzugsdienst eine Forderung oder andere Vermögensrechte beschlagnahmen. Die Beschlagnahme wird durch Pfändung bewirkt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sind sinngemäß anzuwenden.


    (3) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § Sicherstellung


    PolG > Das Recht der Polizei > Maßnahmen der Polizei > Einzelmaßnahmen'>32 Abs. 3 gilt entsprechend.
    (4) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden.


    (5) Bei beschlagnahmten Forderungen oder anderen Vermögensrechten, die nicht freigegeben werden können, ohne dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme erneut eintreten, kann die Beschlagnahme um jeweils weitere sechs Monate, längstens bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Inhaber seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.



    Einziehung §34


    (1) Die zuständige allgemeine Polizeibehörde kann eine beschlagnahmte Sache einziehen, wenn diese nicht mehr herausgegeben werden kann, ohne daß die Voraussetzungen der Beschlagnahme erneut eintreten. Die Einziehung ist schriftlich anzuordnen.


    (2) Die eingezogenen Sachen werden im Wege der öffentlichen Versteigerung (§ Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen


    BGB > Recht der Schuldverhältnisse > Erlöschen der Schuldverhältnisse > Hinterlegung'>383 Abs. 3 BGB) verwertet. Die Polizeibehörde kann die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. Ein Zuschlag, durch den die Voraussetzungen der Einziehung erneut eintreten würden, ist zu versagen. Der Erlös ist dem Betroffenen herauszugeben.
    (3) Kann eine eingezogene Sache nicht verwertet werden, so ist sie unbrauchbar zu machen oder zu vernichten.


    (4) Die Kosten der Verwertung, Unbrauchbarmachung oder Vernichtung fallen dem Betroffenen zur Last; sie können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.

  • Na?
    Sabbelt wieder mal keiner? Dann trag ich mal was bei.


    Drei ältere Herren, Wolfgang ( dakar-gang ), sein Kumpel Helmuth und ich, waren drei Tage im Zittauer Gebirge und Tschechien ( Riesengebirge) unterwegs.
    Sonne satt, von morgens nach dem ausgedehnten Frühstück bis abends nur Mopped fahrn...mit Pausen + Essen selbstverstänlich.


    Ich kann die Gegend wärmstens empfehlen:














    Und natürlich war standesgemäß wieder mind. ein unbefestigter Weg dabei, leider schwer zu erkennen, aber dieser Weg ging ziemlich steil bergab:







    Zur Belohnung gabs am Abend tschechische Knoblauchsuppe:





    Schönen Gruß
    euer Jürgen :thumbsup2:


    Zylinder statt Kinder

    Gruß Jürgen

  • super, ich will auch Rentner werden (besser ist aber Privatier, da muss man sich finanziell nicht so einschränken :notworthy: )


    Gruß
    Heiko

    Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, da gewinnen die Anderen.


    Du lernst nur für Dich, nicht für´s Leben. Das Leben kommt auch ohne Dich klar.

  • Herzlichen Glückwunsch, die war auch bei unserer letzten Tour dabei.


    ... wenn DIE nicht doch dein ERSTmopped wird und die 700er die zweite... :wink:



    Zylinder statt Kinder

    Gruß Jürgen

  • Servus mit einander,


    ihr habt echt schöne Mopeds.


    Mit halben Hubraum und der Hälfte der Zylinder kommste auch Hoch hinaus.



    Beste Grüße aus den Alpen


    carsten_


    PS: Ich schalt mir hier nen Wolf...

    ... und Immer erst bremsen und dann blinken... :hubba:

  • Mit halben Hubraum und der Hälfte der Zylinder kommste auch Hoch hinaus.

    Ja. ich weiss :victory:
    Meine steht grad in der Garage und wird "beschraubt", in der Hoffnung sie wieder zum Jahrestreffen wieder fit zu haben.



    Gruß in die Alpen :victory:



    P.S.
    Ich hoffe du bist zum Stammtisch zurück?

    Zylinder statt Kinder

    Gruß Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Endurist ()

  • Das sieht ja nacht Arbeit aus.
    Na dann drück ich die Daumen das zum Termin alles wieder fit ist.
    War die nicht mal blau weis? :wink:


    Zum Stammtisch bin ich wieder unterwegs, in der alten Heimat.


    auf bald :wave: die Berge warten


    carsten_

    ... und Immer erst bremsen und dann blinken... :hubba:


  • Mit halben Hubraum und der Hälfte der Zylinder kommste auch Hoch hinaus.



    Mit der hälfte an Hubraum, aber mit doppelt so vielen Zylindern (oder 4 fach) kommt man aber auch weit! Schönen Gruß aus Lübeck! Auf dem Bild ehr gesagt von der Insel Fehmarn. Ich fahre mir hier noch ne Woche die Reifen platt :rofl1:



    :wave: