Da ist es egal ob da M und S draufsteht oder Schneeflocken oder sonst was
Auch hier muss ich dich Fragen: Steht wo? Die Frage ist ernst gemeint! Wie im übrigen oben auch.
Wenn man sich § 2 Abs. 3a StVO anguckt, dann wird dort auf Anhang II Nummer 2.2. von der Richtlinie 92/23/EWG verwiesen. Dort werden die "Eigenschaften" von M+S-Reifen beschrieben. Weiter unten in dieser Richtlinie, nämlich unter Anhang II Nummer 3.1.5., steht geschrieben, dass ein M+S-Reifen eine entsprechende Aufschrift haben muss. Somit erfüllt ein Reifen nur die Anforderung, wenn er ein M+S eingebacken ist.
Was aber im Umkehrschluss auch bedeutet, würde es einen "richtigen" Winterreifen mit Schneeflöckchen geben, der über keine M+S-Kennzeichnung verfügt, nach deutschem Recht nicht bei winterlichen Fahrbahnzuständen gefahren werden dürfte...