Beiträge von wrosner

    Tja, eine Kristallkugel für Pumpenausfall wär's.
    Mein Tauschmotor dürfte jetzt so ca 85 tkm drauf haben.

    Die Kupplung zickt, aber die Wapu will nicht tropfen.
    Hab scheints eine von den Chargen erwischt, die (fast) ewig halten?
    Wenn man jetzt noch wüßte, was da drin wäre....

    wem der K60 zu stollig ist,kann stattdessen den K76 nutzen

    Wie ist denn das Verschleissverhalten des K76?
    Der sieht ja eigentlich aus wie der "gute alte" Metzeler Tourance.
    Eigentlich such ich für meine 1150er einen verschleissfesten nassgrippigen Ersatz für den guten alten Tourance.
    Der STR wird das wohl eher nicht. Der K60 war mir zu schnell runter und am Ende zu recht stollig. Beim alten Tourance fehlt mir der Nassgrip.
    Bisheriger Favorit ist der TKC70

    Hab mir neulich Pirelli scorpion Rally STR aufgezogen und dabei festgestellt, daß es zumindest bei motorradreifendirekt plötzlich eine wahre Explosion des Reifenangebotes für meine Dakar gibt.
    Sieht aus als hätte die Rechtslage sich nun gesetzt und die Hersteller haben die Freigaben wieder alle nachgearbeitet?

    endlich wieder Zeit zum Touren - Mist, und Navi spinnt noch.
    Die ersten China-Teile haben natürlich nicht gepasst - es kamen starre Pins, nichts geferdertes.

    Hab dann die Idee mit den Lötzinnpunkten probiert.
    kleine Halbkügelchen , und das Navi hat an der Oberkante beim Einsetzen ca 1 cm Vorspannung.
    Hält ca 3 x Einsetzen / 5 Stunden fahren.
    Bereits beim 2. Einsetzen ist die Vorspannung weg, die Zinnkügelchen platt gedrückt.
    Also keine Dauerlösung.

    also noch mal zu Onkel Ali.
    Da gibts Kontakte, die sehen etwa genau so aus wie das was in den Gummis drin ist.
    Und dann hab' ich noch etwas stärkere gefunden: "Spring Header Pogo Pins 12V 2A Gold Plated"

    https://www.aliexpress.com/item/4001011370019.html
    Da hat die Hülse 2mm, der Pin 1,4 mm Druchmesser.


    Es gibt kleinere, mit 1,5 mm Hülse und 0,9 mm Pin.

    Kann gut sein, daß Garmin die verbaut.

    Ich werde berichten.

    Die Begründung des ADAC war ja "nicht konform mit der EU-Richtlinie 92/23/EWG"

    Wie kann dann das BMVI die trotzdem wieder einführen wollen?

    • sie könnten den Standpunkt vertreten, daß diese Regel nicht für alte nationale ABE gilt
    • die EU-RiLi wurde geändert / aufgehoben
    • sie versuchen, die EU-RiLi anders zu interpretieren
    • sie habens halt einfach nochmal probiert und wollten schauen was passiert

    wer googeln kann ist klar im Vorteil.

    Fundstelle nach erstem Querlesen:


    Der Eichel-Ober sticht den Schelln-Ober ;)?

    "gestützt auf eine ausführliche Begründung .... eine Gefahr darstellt" klingt mir erst mal eindeutig.

    Ich hab'jetzt diese ominöse Begründung im Verkehrsblatt nicht gefunden, aber könnte es sein, daß KÜS, GTÜ, ADAC, Bridgestone da intensiver nach geschaut und auch nix gefunden haben?


    Achtung, ich betreib' hier keine Rechtsberatung, sondern einen dilettantsichen Stammtischbeitrag zum gemeinsamen Versuch, als armer Bürger das Recht zu verstehen!

    So weit ich die Intelligenz unserer Zulassungsstellen einschätzen kann, die diese Scheine/Briefe ausstellen, würde mich annähernd gar nichts wundern.
    Außer vielleicht böse Absicht.

    Aber unbegrenzte Dummheit - durchaus.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, dann gab es anfangs eine Reifenbindung, später nicht mehr?
    Wenn ein Beamter*in*tralala - in stetiger Angst, irgend was falsch zu machen, was man ihm*r vorhalten könnte - einen vergleichbaren Vorgang aus der Vergangenheit findet, wird der abgeschrieben.

    Wenn sich dazwischen was geändert hat - who cares ...?


    so ähnlich könnte es gelaufen sein...

    Danke macgyver für diesen Link!

    über GTÜ finde ich jetzt:

    http://bridgestone-freigaben.m…D=mc&searchmode=search_mc

    ->

    http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/15155.pdf


    Ich bin zu meinem Gunsten verwirrt.
    Ich hätte jetzt eigentlich gedacht, "A" heißt "ABE", aber Bridgestone bezeichnet und behandelt das als "EG-BE"

    • Bridgestone Bereifungsempfehlung für Motorräder der Marke: BMW
    • Fahrzeugtyp EG-BE Nr.: D 100 / 2 Handelsbezeichnung K 1100 LT
    • Fußnote 2 : Bescheinigung nur mitführen. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    • Bad Homburg, 25.11.2020
    • in Feld 17 meines FZS steht "A"
      in K "d100/2*m.d.Nachtr-06"
      Feld 6 "30.10.91" - Datum der ABE-oder-was-weiß-ich-Zulassung? - also weit vor 2000
    • dieses d100/2 ist bei flyingbrick auch hinterlegt und ich würde das als ABE des deutschen Kraftfahrtbundesamtes identifizieren

    ich spinn das mal bei flyingbrick weiter, aber vielleicht läuft sich das bei den Ur-F auch wieder so ähnlich ein?

    Und ich hätt überhaupt keine Skrupel, meine HU zum Dank in Zukunft bei GTÜ statt TÜV zu machen.


    Oder lockt Bridgestone seine Kunden aufs rechtliche Glatteis?

    :giggle:/ :@ das Video trifft es auf den Punkt und weist uns den Weg, nachdem wir uns abreagiert haben:

    • der Tüvie kriegt seine 7x €uronen, weil der will ja auch leben und sitzt am längeren Hebel und wir können's eh' nicht ändern
    • er will wenig Arbeit und Risiko, also machen wir es ihm so einfach wie möglich, damit wir für die 7x €ronen mit möglichst wenig Aufwand und Risiko möglichst viel kriegen

    Eckart 's Wunschliste find ich :thumbup:

    Ich würd' das ergänzen um eine Sammlung von Gutachten und Fahrzeug-Scheinen


    Bei Traktoren haben wir seit "ewig" ein ähnliche Situation mit ReifenGRÖßEN, nicht mit ReifenTYPEN.

    (oft geht es da um schmale Pflegebereifung, die nur saisonal verwendet werden)

    Viele Sachverständige akzeptieren da "irgend einen plausiblen Nachweis, daß jemand anders das schon mal geprüft hat",

    also

    - Kopie von einem fremden Fahrzeugschein

    - Prüfnachweis von einem fremden Fahrzeugschein

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung vom vom FAHRZEUGhersteller


    Ansonsten eben das bewährte

    "beim nächsten Prüftermin schraubst die mal drauf, dann nehm' ich die Dir ab"


    Ich kenn jetzt den Handlungsrahmen der TÜVies nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß die gerne mal einem Kollegen vertrauen, wenn dessen Angaben plausibel sind.

    Formal ist das noch immer eine Einzelabnahme, aber eben wohl per Rückgriff auf fremde Messung und Inaugenscheinnahme .... oder so.


    Vielleicht reicht dem Prüfer ja auch die "alte" Unbedenklichkeitsbescheinigung der REIFENhersteller, die zwar nicht mehr formell direkt gilt, aber bescheinigt, daß beim Reifenhersteller sich jemand sehr intensiv die Mühe gemacht hat, die Prüfung vorzunehmen, die er bei der Einzelabnahme in wesentlich begrenzterem Umfang prüfen sollte (s. auch das Video).

    Von den Herstellerseiten verschwinden die allerdings, bzw. sind im Jahre 2021 schon weg, aber auf unseren gesammelten Festplatten sind sie bestimmt noch alle da.


    Ich schlage eine Tabelle iwo im Forum vor mit

    • Hersteller, Typ, Größe
    • Profilfoto und Straße-Gelände-Verhältnis, evtl. kurze Typiserung
    • alte Reifenfreigaben
    • Links zu Gutachten und FZScheinen
    • Links zu Erfahrungsberichten

    Da kann sich dann jeder seinen persönlichen "Wunschzettel" raus suchen, die er vielleicht mal probieren möchte, und versuchen, mit gesammelter Liste zum TÜV&Co zu gehen.


    Ich kann mir auch vorstellen, daß die Sachverständigenorganisationen sich auch eine Datenbank aufbauen bzw bereits haben, wo genau diese Infos auch drin sind.

    Nur, wir wissen es halt nicht. Wenn wir die Infos selber sammeln, steigen unsere Chancen, den Wunschzettel durchzukriegen.


    Wobei - wissen wir schon, ob nach neuer Rechtslage mit einer einzelnen Abnahme überhaupt noch mehrere Reifen eingetragen werden können?



    trey 's Vorschlag mit Händlerlisten könnten ein Anfang sein - so die Ur-F genau wegen dieser Rechtslage da überhaupt noch drin ist.

    evtl. kann man ja auf die GS-Listen ausweichen.


    In meinem F650GS/Reifen-Verzeichnis finde ich

    • Mitas E07 / E08 / E09
    • Conti TKC70
    • Heidenau K60
    • Pirelli STR, Scorpion Trail (II)
    • Metzeler Tourance
    • Avon Trailrider und Treckrider
    • Bridgestone Battle Wing, Trail Wing, Battlax

    An der Stelle muß ich mangels eigener UR-F aussteigen und im powerboxer und flyingbrick weiter machen

    OT - chefin - soso, Co2 Terrorist, weil ich Moped fahre.

    Die widersprüchliche deutsche Überregulierung nervt mich auch beim CO2-Sparen.

    Ich bastel grad an einem "illegalen" PV-Stromspeicher und würde da gern auch meine alten Elektrogabelstapler nach "V2G" mit einbauen.

    Detail in anderem Forum.

    Aber innovativ ist in unserem Lande scheints nur mehr, was aus der Großserie kommt und Umsatz macht.

    Zertifikate aller Art sind wichtiger als funktionierende Technik.

    -xxxx- Weltverbesserungsfrust off -xxxx-


    Und was meine Fahrzeugliste betrifft, schaffen es andere, mit nur einem Eintrag mindestens genauso viel Geld auszugeben.

    Aber die fahrn dann auch zum Service zum Freundlichen, statt selber zu schrauben, alle halbe Stunde nach einem Drehmoment ins Büro zu laufen und dann nebenher ein paar Foren-Einträge zu schreiben :wave:


    Ich hatt aber ganz konkret zwei andere "Youngtimer" im Besitz von Youngsters in der Führerschein-A2-Klasse im Hinterkopf:

    eine R1150GS, die heut grad abgeholt und dann wohl auf 48 PS gedrosselt wird

    eine R45, die sein Kumpel von seinem Opa erben möchte


    Und es ist ja nicht so, daß mit einem einmaligen Eintrag der Käs' gegessen ist.

    Die vielen Reifenthreads zeigen doch, daß jeder experimentieren muß, bis er seine persönlichen Wohlfühlschlappen auf seiner Lieblingsmühle findet.

    Und laut Verordnungstext muß jede Reifenkombi physikalisch einzeln vom Gutachter abgenommen werden, oder?


    "Wunschzettel eintragen" dürft' also eigentlich nicht sein - oder hat sich da inzwischen die Rechtsauffassung und die praktische Handhabung schon zu unserem Gunsten eingespielt?

    Ich denke, die Frage, ob eine erfolgreiche HU ausreicht oder der Halter eine darüber hinaus gehende technisch-rechtliche Sorgfaltspflicht hat, ist hier sachlich durchaus relevant.

    Und daß man in einem Forum mal Frust raus läßt und die Form nicht immer den Anforderungen eines juristischen Seminars entspricht? - dafür ist es eine Forum geworden...


    Zur Abwechslung was Konstruktives - aber leider (im Vergaser-Forum) off topic:

    Mein Reifenhändler (sonst eigentlich formal gerne mal verzickt) hat die Bestellung für die Mitas E07 für meine F650GS Dakar ohne Probleme angenommen.

    Aber das war ja klar - EU-Zulassung.


    Die neue Regelung trifft also, wie auch der BVDM in seiner Stellungnahme anführt, vor allem die "youngtimer".

    Das kann einem einfach den Spaß vermiesen, und so manches gute Stück wird vielleicht vorzeitig zum Schrott, zum Schlächter oder in den Export wandern ;(

    Ich unterstell mal, daß Deine Kritik nicht an mich ging.

    Und wenn es hart auf hart kommt hilft dir die eine mündliche Aussage des einen Prüfers mit unbekanntem Namen auch nicht weiter

    ...und nicht mal die übereinstimmende mündliche Aussage eines namentlich bekannten Prüfers samt zweier Vorgesetezter.

    Und es ging nur um blöde Flensburg-Punkte, nicht um einenen ernsthaften Unfall mit Personenschaden.


    Andererseits finde ich die Erwartung von trey und anderen, daß eine (korrekt) abgelaufene HU ausreichen sollte, für den Bürger Rechtssicherheit herzustellen, nicht soooo daneben.
    Das hat mich ja auch in die von Dir verlinkte Heidenau-Sägezahn-Falle tappen lassen.


    Ich erkennen Deine Rechtsauffassung als leider unvermeidbar an ("normative Kraft des Faktischen", d.h. es ist eigentlich sch... aber wir könne es nicht ändern), fände aber die von trey als für einen freiheitlichen Rechtsstaat angemessener.


    Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Bundesverbandes der Motorradfahrer:

    https://blog.bvdm.de/2019/11/0…-rad-reifenkombinationen/


    https://bvdm.de/politik-und-le…tikel/Reifenfreigaben.php

    "Reifeneintragungen - Hohe Hürden ohne Sicherheitsgewinn"

    Ich gäb' Dir gern zu 150 % recht.
    Ich würde gerne mit Dir lachen, aber diese Deine (an sich vernünftige) Einstellung hab' ich vor zwei Wochen mit einem Gerichtstermin bereut:

    Profiltiefe Sägezahn an Heidi K60 bei Polizeikontolle - wie korrekt ermitteln?


    Nein, und das Unwort C....a werde ich in diesem Forum nicht mehr in die Tastatur klopfen.


    Der Böhmische Briefkasten iwo weiter oben scheint mir derzeit tatsächlich die sinnvollste Option.

    In Afrika ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist.

    In Amerika ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

    In China ist alles verboten, was nicht erlaubt ist

    In Deutschland ist alles verboten, auch wenn es erlaubt ist. :frustrated1: