Beiträge von Eintopfer

    Hallo,


    hast Du die Vergaser strikt getrennt nach rechts und links zerlegt und zusammengebaut? Die sind nicht identisch, und eine Verwechslung des Schwimmerhalters wäre ein Klassiker. Dazu finden sich hier über die Suchfunktion gefühlt 100 Beiträge.


    Eine weitere Möglichkeit wäre eine gebrochene 'Chokemutter' (BMW nennt das Teil Führungshülse) an der Stelle, wo der Chokezug in den Vergaser geht.

    Stimmt, auf dem Bild sind Teil 3 + 4 ja dem Kupplungszug zugeordnet :bangin:

    Der Einsteller am Gaszug ist aber ähnlich, vielleicht kann er sich trotzdem mit den oben von mir verlinkten Teilen helfen :g:


    Ein Foto von der Situation wäre aber in der Tat hilfreich, damit man weiß um was es genau geht...

    Ist es das ?

    Ja - ich interpretiere das nämlich so, dass die Hebel ausgetauscht werden, bevor es richtig auf die Straße geht. Den Einwand von Eckart mit dem Abrutschen bei einem beherzten Bremsmanöver halte ich durchaus für berechtigt. Der genaue Werkstoff der Hebel ist mir nicht bekannt, aber Aluminiumlegierungen können ihr Gefüge schon bei Temperaturen von 180° verändern - ich würde daher den Hebel nicht mehr im öffentlichen Verkehr einsetzen, allenfalls zum Testen oder Entlüften in der Werkstatt.

    Den verbogenen Handbremshebel wurde mittels Wärmebehandlung und sachter Arbeit wieder eine gerade Form verliehen.

    Die Form mag jetzt wieder stimmen, aber durch Erwärmung und die Verformung hast Du die Festigkeit zum Nachteil verändert. Das ist vielleicht bei einem Kupplungshebel vertretbar, aber nicht bei einem Bremshebel. Ich würde Dir empfehlen, den durch ein Neu- oder unbeschädigtes Gebrauchtteil zu ersetzen. So hoch sind die Kosten dafür nicht, als dass es das Risiko eines im ungünstigen Moment brechenden Bremshebels wert wäre!

    Puhh...das ist aber ganz schön hellbraun. Ob das wirklich Kondenswasser ist wage ich mal zu bezweifeln. Hier ist auch Kopfdichtung nicht ausgeschlossen. Dann drückt dir Wasser ins Öl und du hast stark reduzierte Schmierung.

    Auch ich sehe das so. Wenn an dieser Emulsion die Kopfdichtung beteiligt ist, dann sollte auch Kühlwasser fehlen - wie sieht es denn damit aus?

    Ich war gottseidank noch nicht in der Situation, das Rückhalteventil ausbauen zu müssen. Aber ich habe hier schon davon gelesen, dass es mit dem Handschlagschrauber funktioniert - u.A. meine ich zu erinnern, dass macgyver es mal so gemacht hat. Vielleicht meldet er sich ja noch dazu.

    Aber Du hast schon Recht, die Gehäusewände sind halt aus Aluguss und nicht übertrieben dick. Daher auch mein Hinweis:

    Ist manchmal sogar besser geeignet als der Handschlagschrauber, weil man mehr Drehmoment auf die Schraube geben und die Schlagkraft besser der Empfindlichkeit des Bauteiles (in diesem Fall das Motorgehäuse!) anpassen kann

    Mit einer 1000er Überredungshilfe und 'viel hilft viel' wäre ich jedenfalls auch vorsichtig...

    Kein motorischen, sondern man setzt an und haut mit Hammer auf Schrauber, welcher dann 1/8 verdreht durch den Schlag und dabei gleichzeitig ausreichend Druck auf den Schitzbit ausübt.

    Habe ich oben verlinkt, kostet 12,45 €. Hat mich schon öfter gerettet, hilft nicht nur beim Ölrückhalteventil und sollte in keiner Werkzeugkiste fehlen.

    Schlitzschraubendreher mit Sechskantaufnehmer am Schaft, einer setzt an und hämmert auf den Schrauber, der andere hält konstant Druck mittels des Sechkant aufrecht. Könnte auch so funktionieren.

    Funktioniert auch, ist dasselbe Prinzip. Ist manchmal sogar besser geeignet als der Handschlagschrauber, weil man mehr Drehmoment auf die Schraube geben und die Schlagkraft besser der Empfindlichkeit des Bauteiles (in diesem Fall das Motorgehäuse!) anpassen kann - man muss halt nur immer eine zweite Person greifbar haben.


    Wichtig bei beiden Vorgehensweisen: Satt passende Schraubendreher-/Bitklinge.

    OK, kenne nur dass empfohlen wird, das Ventil zum entlüften des Kreislauf zu lösen.

    Was wohl eher nach dem kompletten zerlegen des Motors nötig ist.

    Jepp. Es kommt aber manchmal vor, dass das Ventil undicht ist, und dann sickert der Inhalt vom Rahmentank langsam aber stetig in den Motor. Wenn die Rückförderpumpe es nicht schnell genug schafft, das alles wieder in den Rahmentank zu befördern, landet ein Teil davon im Luftfilterkasten. Meine uralte Harley mit Motorentlüftung ins Freie hat mir deswegen mal auf den Stiefel gepinkelt :rant1:

    Hallo Fabian!

    Vielleicht ist reichlich WD 40 ne Lösung?

    Davon abgesehen, dass ich von WD40 nichts halte, hilft es in Deinem Fall garantiert nicht. Da ist nichts festgegammelt (wie denn auch, wird ja permanent in Öl gebadet), sondern das ist schlicht und einfach sehr fest eingeschraubt. Was wirklich hilft, ist ein mit Bedacht eingesetzter Handschlagschrauber, z.B. dieser:


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    Da ist es egal ob es nur um das Fabrikat oder auch um die Reifengröße geht.

    Dazwischen besteht ein gewaltiger Unterschied (Stichwort: Technische Änderung) - und seltsamerweise ist auch noch niemand auf die Idee gekommen, auch bei Autos die Verantwortung für eine Änderung der Reifendimension in die Hände der Reifenhersteller zu geben!

    Im Grunde genommen ging es doch nur darum die Hoheit über die Zulässigkeit von Reifenänderungen weg von den Reifenherstellern und Ihren kostenlosen Freigaben wieder hin zu den Prüforganisationen zu bringen die das als Ihr Geschäftsfeld ansehen.

    Und wenn die größte deutsche Motorradzeitung dem TÜV Nord in diesem Zusammenhang eine Vorreiterrolle zuschreibt ohne hinterher eine Gegendarstellung drucken zu müssen wird da schon etwas dran sein.

    Mit Verlaub, in meinen Augen ist das Stammtischgerede. Ich halte mich lieber an Fakten, weshalb ich mich jetzt aus dieser Diskussion ausklinke.

    Da nenne ich zum einen mal die Motorrad 22/2024, da steht auf Seite 12 im Zündfunken folgender Text:
    "Dass diese

    unbürokratische Regelung abgeschafft wurde,

    verdanken wir der Initiative des TÜV Nord

    und einem Erlass des früheren CSU-Verkehrsministers

    Andreas Scheuer,"

    Das ist mir zu dünn, es fehlt der Kontext (geht es dabei um eine Änderung der Reifendimension oder des Reifenherstellers?) und letztlich ist auch das eine Behauptung ohne Beleg dazu.

    Zum anderen noch eine Einschätzung von einem Reifenhändler der auch tief im Thema drinsteckt:

    https://www.mopedreifen.de/New…e-Information-.html?id=39

    Im Text unter diesem Link geht es klar um die Änderung von Reifendimensionen, nicht um einen Wechsel lediglich des Reifenherstellers. Ist für mich am eigentlichen Thema vorbei...

    Für die CS bekam ich nach der alten Regelung keinen Reifen die etwas mehr Profil hatten als ein reiner Straßenreifen

    Aber die hättest Du doch jederzeit genau wie es jetzt bei den Motorrädern mit 'alter', nationaler Betriebserlaubnis geschieht auch abnehmen und eintragen lassen können - entsprechende Verfügbarkeit vorausgesetzt...

    Es wäre einfacher gewesen wenn auch ältere Fahrzeuge so behandelt worden wären wie CoC Fahrzeuge

    Warum dem nicht so ist, hat Tuba ja oben nochmal sehr anschaulich erklärt. Ich bin allerdings trotzdem nach wie vor der Ansicht, dass man das auch über entsprechende Freigaben durch die Reifenhersteller hätte regeln können... Wie bereits gesagt, hat man aber nicht :bangin:

    Man hätte auch sagen können, ein Reifen mit Nennbreite 120, ist 120mm +-3mm.

    Oder man hätte die Verantwortung für die Freigängigkeit eines Reifens auch beim Reifenhersteller belassen können, indem dieser per Freigabebescheinigung bestätigt, dass sein Reifen 'A' in der Dimension 'B' auf dem Motorrad 'C' ohne Bedenken hinsichtlich Freigängigkeit und Fahrbarkeit montiert werden kann. Hat man aber nicht, und wir müssen uns Stand jetzt damit abfinden...

    Mal sehen mit der Funduro hätte ich September hin gemusst, da steht auch so ein komischer Satz drin.

    Vor Jahren - als es diese leidige Diskussion noch gar nicht gab - tauchte bei der Zulassung meiner 84er Honda auch plötzlich dieser Satz mit der Reifenfabrikatsbindung auf. Auf meine Nachfrage hat mir die freundliche Dame am Schalter erklärt, dass dieser automatisch vom System eingepflegt wird. Weil vorher in den alten Fahrzeugpapieren aber nichts dergleichen stand, hat sie ihn auf mein Verlangen hin wieder herausgenommen. Wie gesagt, ist schon eine Weile her, war vor ungefähr 10 Jahren - heute müssen wir uns damit herumschlagen, ob uns das jetzt passt oder nicht.

    Da sollte man aber auch erwähnen, dass die Neuregelung mit dem Wegfall der Herstellerfreigaben wohl maßgeblich vom TÜV Nord angestoßen wurde

    Ist das jetzt eher eine Vermutung oder Fakt? Im zweiten Fall würde ich um eine Quellenangabe bitten.

    Der Motorradfahrer ist ein Problem los und der Prüfer kann 100€ leicht verdienen.

    Wer oder was sagt Dir denn, dass das leicht verdientes Geld ist? Der Prüfer muss sich zunächst mal entsprechend qualifizieren. Dann ist die Angelegenheit ja nicht mit einem Blick auf die Räder erledigt, sondern es müssen Referenzwerte herausgesucht und beim Hinterrad alle möglichen Einbaupositionen geprüft werden, dann erfolgt die Dokumentation. Nehmen wir mal an, das dauert eine halbe Stunde, macht eine Vergütung von 200 €/h für eine hochqualifizierte Arbeitskraft. Hast Du schonmal z.B. einen Rechtsanwalt oder Arzt nach seinem Stundensatz gefragt?

    Es scheint aber viele Prüfstellen zu geben die das nicht anbieten.

    Das ist durchaus möglich, weil diese Abnahme die Anwesenheit eines aaS oder USB erfordert - und nicht jeder Prüfer besitzt diese Qualifikation.

    "Sie haben 2 Möglichkeiten:

    1. Einen Reifen eintragen lassen wenn sie später einen anderen fahren wollen, auch den eintragen lassen.


    oder


    2. Die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Dazu muß das Fahrzeug aber vorgeführt werden weil wir ein Maß kontrolieren müssen. Ist das groß genug. und da gehe ich bei der F650 von aus, trage ich ihnen die Bindung aus und sie können jeden Reifen mit den angebenen Dimensionen fahren."

    Naja, Möglichkeit 1 ist ja das, was u.A. hier schon mehrfach geschrieben wurde...


    Zu Möglichkeit 2: Dazu sind die Prüforganisationen in letzter Zeit übergegangen, um die Erforderlichkeit einer ständig neuen Eintragung zu umgehen. Spricht doch eigentlich für die Prüforganisationen, die oft unberechtigt dafür gescholten wurden, dass sie mit der Erfindung der ständig neuen Reifeneintragerei nur Geld verdienen wollten. Dabei waren sie nur gezwungen, die Vorgaben des Verordnungsgebers umzusetzen...