Hallo Hobbyrider,
ne..ne.. den Rahmen würde ich garantiert nicht entsorgen wollen um Probleme aus der Welt zu schaffen!
Ich würde diesen angeblichen, von einer Behörde deklarierten Müll.-o.Schrotthaufen, wieder herrichten
und einer amtlichen Prüfstelle(HU) anschl. vorführen wie bereits mehrfach mitgeteilt.
Erhalte ich dort eine Bescheinigung bei der ersten oder 2. Vorführung über die erfolgreiche HU ist die Fuhre eindeutig straßentauglich und kann für den öffentl. Verkehr zugelassen werden.
Somit kann ich der betreffenden Behörde eindeutig nachweisen dass es sich nicht mehr um einen sog. Schrotthaufen handeln kann.
Somit fand eine sog. "Wiederverwendung" (ganz dem grünen Gedanken) statt und aus wertvollen Rohstoffen ist ein stattlicher Wertgegenstand geworden. Dies kann man dann auch als "Änderung des Sachstandes" bezeichnen und dann gelten andere gesetzliche Vorgaben.
Ein Anwalt kennt den Unterschied sicherlich und ob eine Büro-Fachkraft etwas darunter nicht versteht, wäre für mich zunächst zweitrangig.
Aber nun genug zum Thema.
Gruß LUDGER