Beiträge von Christoph

    Ich habe den anderen Fred zu diesem Thema eröffnet.


    Stand der Dinge bei meiner Maschine ist folgender:


    - Maschine z. Zt.im Umbau beim Hersteller des Drosselsatzes.


    - kommt nächste Woche zurück , dann Gutachten ( Leistung, Abgas, Geräuch) in unserer Fa. ( Grosse Sachverständigenorganisation im Rheinland).


    - Danach Erstellung des Teilegutachtens für den Drosselsatz.


    Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, werde ich die Details ( Hersteller, Art der Drossel , Preis (~) ) mitteilen.


    Gruss von


    Christoph

    Hallo zusammen,


    zu meinem Umbau ( Einbau eines Drosselsatzes 50 auf 48 PS) kann ich noch nichts sagen: Noch in Arbeit bei Zubehörhersteller.


    Aber: Fahranfänger mit A ( beschränkt ); Erwerb 2012 , dürfen ab 19.01.2013 35 kW ( 48 PS ) fahren! :clap1:


    zur Info: ( aus einer Fachveröffentlichung)


    Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre lang mit maximal 25 kW leben?


    Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht« überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:


    »7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen


    a) Krafträder der Klasse A2 und
    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«



    Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.


    Was unklar ist: Angeblich besitzen einige Führerscheine in denen ein Vermerk »maximal 25 kW« vorhanden sein soll. Ich kenne nur die beiden Zeilen auf der Führerscheinrückseite wie auf dem Bild ganz oben abgebildet. Aus diesen beiden Zeilen sind der Erwerb von »A beschränkt« und das »Inkrafttreten« des »A unbeschränkt« zu entnehmen. Sollte es tatsächlich einen Zusatz »maximal 25 kW« geben, könnte dieser für Probleme sorgen.



    Alle gegenteiligen Aussagen , die weiter oben gemacht wuredn sind wohl falsch!


    Gruß von Christoph

    Hallo zusammen ,


    ich wollte hier keine grosse Diskussion lostreten über den Sinn 34 PS(25 kW) oder 48 PS(35 kW).
    Bei uns ist die Situation aber so: 1 Motorrad F 650 GS z. Zt. 50 PS, und mein Sohn hat den Führeschein seit 05.2012. Ich möchte aber das Mop nicht auf 34 PS drosseln und dann auch damit fahren müssen. Daher kommt mir die Möglichkeit auf 48 PS zu drosseln sehr entgegen, denn damit wäre mir und meinem Sohn geholfen.


    Gruss von


    Christoph

    Hier ist die Antwort auf die vorhergehende Frage :


    Beschreiben ist das in:


    "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (6. FeVuaÄndV)"


    dort steht zu Führerscheinklassen:


    „(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:.....


    Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt."


    weiter heisst es:


    " § 76 wird wie folgt geändert:



    7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A


    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen


    a) Krafträder der Klasse A2 und


    b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen."




    damit ist klar : Führerscheininhaber , die jetzt noch mit A(beschränkt ) fahren ( z. Zt. Begrenzung auf 25 kW (34 PS)) dürfen ab 19.1.2013 die Klasse A2 ( 34 kw) fahren!




    Gruss Christoph von

    Ich habe einen Sohn ,der seit 05.2012 den Führerschein A ( beschränkt ) hat . Z. Zt darf er damit Mopeds mit 25 kW ( 34 PS) fahren.
    Ab 19.1.2013 darf diese Gruppe von Fahranfängern nach der neuen EG- Führerscheinrichtlinie Maschinen mit 34 kW ( 48 PS) fahren.
    Also haben unser Fs 2 PS zuviel!
    Z. Zt ist auf dem Zubehörmarkt noch kein Drosselsatz für diese Reduzierung erhältlich.
    Doch Hilfe naht:
    Ich bin Mitarbeiter einer grossen techn. Schverständigenorganisation im Rheinland und die Kollegen von der Typprüfstelle kamen heute mit einem Vorschlag zu mir :
    Ein namhafter Hersteller von Motorradzubehör ( u. a. Drosselsätze) will an meine F 650 GS ( BJ 2002) einen Drosselsatz für 34 kW( 48 PS) anpassen und einbauen.
    Die Kollegen der Typprüfstelle werden dann das entspr. Gutachten für 34 kW ( Leistung, Abgas, Geräuch) erstellen und diesen Drosselsatz mit einem Teilgutachten versehen.
    Dann wird der Hersteller dieses Teil wohl in Serie produzieren. Dann kann ich meine Maschine ummelden auf 34 kW und mein Sohn darf ab 19.1.2013 auch damit fahren


    Wenn dieses Teil erhältlich ist , werde ich mich wieder melden und genaue Angaben zu Hersteller und Typ des Drosselsatzes weitergeben.


    Gruß von


    Christoph

    Hallo Rafael,


    ich kann dir etwas zum Thema " erhöhte Leerlaufdrehzahl " sagen:


    Die F 650 GS hat eine Motorelektronik , die u. a. die Leerlaufdrehzahl regelt. Einstellen kann man da nichts.
    In den ersten Softwareversionen dieser Steuerung trat das Problem auf, daß nach ziehen der Kupplung( beim ausrollen ) die Drehzahl so weit absackte, daß der Motor ausging. Um das zu vermeiden wurden die Software ( mehrfach) geändert. In den aktuellen Versionnen ist eben eine Drehzahlanhebung im Leerlauf für einige Sekunden eingebaut.
    Das erklärt die hohe Leerlaufdrehzahl nach ziehen der Kupplung.


    Gruss von
    Christoph

    Hallo Ralf,


    ich gehe davon aus es handelt sich um eine F 650 GS. ( für eine F650 ( S, ST) gilt das unten geschriebene aber auch)
    Ich nehme an , du hast die Esatzteil- nr. auf der amerikan. Ersatzteilseite (www.maxbmwmotorcycles.comgesucht.
    Dort ist auf dem Diagramm: "TIMING GEAR - CAM SHAFT/CHAIN DRIVE "
    tatsächlich keine Ersatzteilnr. für das grosse , untere Zahnrad angegeben.


    Das Zahnrad erscheint aber wohl noch auf einem anderen Diagramm:"Intermediate wheel, oil pump"
    Dort ist die Ersatzteilnr. angegeben: 01 11412343110 gear wheel (31 Z)


    Das ist wohl das Rad , das du beschrieben hast.


    Viele Grüsse von


    Christoph

    Ich habe meine Ventile an der GS bei 20Tkm kontrolliert:In der Mitte der Einstellbereiche, keien Einstellung.
    Nächste Kontrolle bei 40 Tkm: an der unteren Grenze . Jewils 0,05 mm weiter gestellt.


    Gruß von
    Christoph

    Hallo Steffi,


    den Schaden kenne ich auch( in einer schmalen Durchfahrt mit dem Koffer an einem Begrenzungspfosten hängen geblieben). Bei mir war eine der Haltenasen fast abgerissen.


    Reparatur: ca 15 cm langes Flacheisen ( 3 cm breit) der Kontur des Kofferbodens und der Haltenase angeformt , schwarz anstreichen und dann aussen mit 3 ( oder 4)Abreißnieten befestigt. Hält besser als die original Haltenase.


    Gruß von


    Christoph

    Hallo Hermann,


    das hat nichts mit oder ohne Kat zu tun. Motorräder mit EZ vor 1989 müssen nicht zur AUK ! Also das Motorrad mit EZ 1993 muss wohl zur AUK , weil das ganze Motorrad "zählt" und das Datum der EZ 1993 in den Papieren steht. Wer einen auf einen anderen Motor umrüstet bekommt ja nur die techn. Daten des Motors eingetragen , aber nicht das Baujahr. Aus den Zulassungsunterlagen geht daher nicht das BJ des Motors hervor.


    Gruss von Christoph

    Hallo zusammen;


    hier mein Beitrag als TÜV -Mitarbeiter( nicht im KFZ - Bereich), um die Diskussion zu versachlichen.


    Mein Fachkollege der Typprüfstelle für Motorräder gab mir folgende Auskunft:


    Der Kettenschutz ist Bestandteil des Mottorrades. Ein aufmerksamer Prüfer sollte erkennen ,wenn der Kettenschutz fehlt und das bemängeln. Denn von einer freilaufenden Kette geht eine Gefahr aus, besonders für den Beifahrer.


    Der Hinterradschutz ist nicht erforderlich , wenn das Motorrad eine EG- Baumusterzulassung hat. das EG - Recht verlangt diesen Schutz nicht mehr.Ob das bei der F 650 GS so ist , weiss ich nicht.


    Gruss von


    Christoph

    Hallo Alexander;


    bei meiner GS(Bj `01) hab ich nach 20Tkm das Ventilspiel kontrolliert: Werte ziemlich in der Mitte des zulässigen Bereiches . Nächste Woche mache ich die nächste Inpektion selber (40 Tkm) . Mal sehen wie das Ventilspiel dann aussieht.


    Motoren anderer Hertseller ( z.B.Yamaha) mit ähnlichem Ventilantrieb schreiben Ventilspielkontrolle alle 40Tkm vor !


    Das BMW- Intervall 10 Tkm ist m.E. nur Geldmacherei der Freundlichen.


    Gruss von


    Christoph

    Hallo,


    Motorrad reinigen,evtl. zudecken, fertig. Alles andere sind Märchen aus Opas Zeit.


    Motoröl verschlechetert sich nicht durchs stehen.


    Batterie nicht erhaltungsladen!Schau dich hier mal um , wieviele so ihre Batterie trockengekocht haben.


    Gruß


    Christoph